Berlin – „Angesichts der steigenden Zahl älterer, chronisch und mehrfach erkrankter Patientinnen und Patienten müssen wir stärker auf Prävention und Rehabilitation setzen. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.“ Mit diesen Worten hat heute Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) kommentiert.
Aufwertung von Physiotherapeuten
„Der heute beschlossene Gesetzentwurf verbindet Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen“, sagte Gröhe. „Dabei gehen wir mit Augenmaß vor und werden die zusätzlichen Spielräume bei der Vergütung für Heilmittelerbringer nach drei Jahren überprüfen sowie die Einführung der ‚Blankoverordnung‘ in Modellvorhaben testen.“
Diese Modellvorhaben soll es in allen Bundesländern geben. Danach werde entschieden, ob der Ansatz für die Regelversorgung geeignet sei, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bei der sogenannten Blankoverordnung verordnet ein Arzt weiterhin das Heilmittel. Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten liegen aber in der Verantwortung des Heilmittelerbringers.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte zum bisher kursierenden Referentenentwurf bereits Stellung genommen. Zur Blankoverordnung hatte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldman erklärt: „Es ist richtig, dass dabei die Diagnose- und Indikationsstellung ausschließlich beim Vertragsarzt liegen, Wegen dieser wichtigen Koordinierungsrolle muss die Ärzteschaft auch an den Modellvorhaben selber beteiligt werden.“ Solange die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung trügen, müssten sie auch die Verordnungsmenge festlegen. „Alternativ kann auch eine entsprechende Bereinigung des vertragsärztlichen Ausgabenvolumens erfolgen“, so Feldmann.
KBV verlangt kollegiales Zusammenwirken
Die KBV verlangt, gerade bei Modellvorhaben müsse das kollegiale Zusammenwirken von Vertragsärzten und Heilmittelerbringern gefördert werden. „Beispielsweise nach einem operativen Eingriff muss der Arzt die Möglichkeit haben, innerhalb der zur Verfügung stehenden Heilmittel einzelne als kontraindiziert auszuschließen.“ Auch müsse er eine Heilmitteltherapie beenden können, wenn er dies als sinnvoll erachte. Außerdem fehle im Gesetzentwurf noch die Regelung, dass Heilmittelerbringer Abweichungen von der ärztlichen Verordnung oder Details zur ausgewählten Therapie rückmelden müssten.
Die Regelungen des neuen Gesetzes sollen mehrheitlich im März 2017 in Kraft treten. Es bedarf nach Ansicht des BMG nicht der Zustimmung des Bundesrates. EB, Rie
Pressemitteilung zum Kabinettsentwurf
BVOU-Meldung mit KBV-Stellungnahme