Berlin – Die Verhandlungen über den bundeseinheitlichen Medikationsplan nach dem eHealth-Gesetz kommen fristgerecht voran. Doch eine automatische Überprüfung von Arzneimittelinteraktionen in allen Praxen durch eine entsprechende Software ist noch Zukunftsmusik. Das erläuterte Dipl.- Med. Regina Feldmann, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Ende April vor Journalisten. Details will die KBV im Mai mitteilen.
Das eHealth-Gesetz schreibt vor, dass KBV, Bundesärztekammer und Deutscher Apothekerverband bis 30. April verbindliche Regelungen treffen müssen, wie ein bundeseinheitlicher Medikationsplan auszusehen hat und wie er regelmäßig aktualisiert werden kann. Von 1. Oktober an sollen Patienten, die regelmäßig mindestens drei Medikamente einnehmen, Anspruch auf einen solchen Übersichtsplan haben. Grundsätzlich müssen alle Ärztinnen und Ärzte infrage kommende Patienten über diesen Anspruch informieren.
Ihre Vergütung für den Plan ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu regeln. Über deren Höhe bestehen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband offenbar noch unterschiedliche Vorstellungen. Es gebe aber in Selektivverträgen bereits Vereinbarungen, an denen man sich orientieren könne, sagte Feldmann. Spätestens zum 1. Januar 2019 sollen die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Sabine Rieser