Berlin – Notfallpatienten sollen in der passenden Versorgungsebene entsprechend ihrem Bedarf vom richtigen Arzt behandelt werden. Dieses Ziel verfolgen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB). Gemeinsam wollen sie Verantwortung für eine integrierte Notfallversorgung übernehmen, vereinbarten beide Seiten bei einem Spitzentreffen in Berlin. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßte die Erklärung von KBV und MB, warnte jedoch davor, Parallelstrukturen aufzubauen.
„In die Reform der Notfallversorgung müssen alle Beteiligten einbezogen werden. Dazu zählen die Niedergelassenen genauso wie Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen sowie Rettungsdienste und Rettungsleitstellen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.
Mehr Kooperation zur Entlastung der Notaufnahmen
„Wir sind uns einig, dass die Ärztinnen und Ärzte in den Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden müssen. Viele Patienten in den Rettungsstellen könnten genauso gut im Notdienst der KVen oder unmittelbar von niedergelassenen Ärzten versorgt werden. Mehr Kooperation ist das Gebot der Stunde“, sagte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke.
Gemeinsame Anlaufstelle für Ersteinschätzung
Beide Seiten erkannten in dem Gespräch Ansatzpunkte für Strukturverbesserungen. Im Fokus stand vor allem die Einrichtung einer gemeinsamen und einheitlichen Anlaufstelle, in der eine erste Einschätzung des Patienten erfolgen sollte. Darin sollen sowohl der Rettungs- als auch der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst und damit die Notfallnummer 112 ebenso wie die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 einbezogen werden. Im Vordergrund der Ersteinschätzung sollten dabei Kriterien der Behandlungsdringlichkeit stehen, die für alle Beteiligten gleich sind. Vor allem gehe es um die Identifikation abwendbar gefährlicher Verläufe, erklärten KBV und MB.
Beide sprachen sich für eine extrabudgetäre Vergütung aus. An die Politik richteten sie die Aufforderung, bestehende Hürden, die einer integrativen Notfallversorgung im Wege stehen, zügig abzubauen.
Krankenhausdirektoren begrüßen Zusammenarbeit
Der VKD wertete die gemeinsame Ankündigung von KBV und MB, in die Reform der Notfallversorgung alle Beteiligten einzubeziehen, als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig übte er aber auch Kritik an dem vorgeschlagenen Konzept einer einheitlichen Anlaufstelle. „Bei diesem Konzept“, so der VKD-Präsident Dr. Josef Düllings, „müssen KBV und MB nichts Neues erfinden. In den Notfallambulanzen der Kliniken gibt es bereits Triage-Systeme, die genau das leisten. Ihre Beteiligung an dem Konzept scheint aber wohl nicht vorgesehen.“
Kritik am Aufbau von Parallelstrukturen
Statt parallele Strukturen neu aufzubauen, solle man die vorhandenen Strukturen in den Notfallambulanzen nutzen und die Kliniken dafür vernünftig bezahlen, forderte Düllings. Nur so könne eine vernünftige, dem erhöhten Bedarf angepasste Personalstruktur vorgehalten werden.
„Dabei sind wir sehr dafür, die niedergelassenen Ärzte vor Ort, die sich beteiligen wollen, auch einzubinden“, ergänzte der VKD-Präsident. Dies könne aber nicht auf „Schönwetterzeiten“ beschränkt sein, sondern müsse „grundsätzlich auch rund um die Uhr möglich sein.“ Aus Sicht des Krankenhausmanagements müsse eine Reform die Umkehr der Rechtslage beinhalten, führte Düllings weiter aus: Die erste Anlaufstelle für die ambulante Notfallversorgung seien aus Sicht der Patienten die Krankenhäuser. „Deshalb sollte den Kliniken die Verantwortung dafür auch übertragen werden“, so der VKD-Präsident.