Berlin – Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung enthält nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „grundsätzlich positive Elemente“. Man habe aber „einige Vorschläge, um das Gesetz noch besser auszugestalten“, sagte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann Mitte Juli in Berlin. Diese Vorschläge beziehen sich auch auf die geplante Einführung einer Blankoverordnung von Heilmitteln. Sie soll im Rahmen von Modellvorhaben in jedem Bundesland ausprobiert werden.
Ärzte müssen weiter Diagnose und Indikation stellen
„Es ist richtig, dass dabei die Diagnose- und Indikationsstellung ausschließlich beim Vertragsarzt liegen“, sagte Feldmann. „Wegen dieser wichtigen Koordinierungsrolle muss die Ärzteschaft auch an den Modellvorhaben selber beteiligt werden.“ Solange die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung trügen, müssten sie auch die Verordnungsmenge festlegen. „Alternativ kann auch eine entsprechende Bereinigung des vertragsärztlichen Ausgabenvolumens erfolgen“, so Feldmann.
Kollegiale Absprachen und Rückmeldungen vorsehen
Die KBV verlangt, gerade bei Modellvorhaben müsse das kollegiale Zusammenwirken von Vertragsärzten und Heilmittelerbringern gefördert werden. „Beispielsweise nach einem operativen Eingriff muss der Arzt die Möglichkeit haben, innerhalb der zur Verfügung stehenden Heilmittel einzelne als kontraindiziert auszuschließen.“ Auch müsse er eine Heilmitteltherapie beenden können, wenn er dies als sinnvoll erachte. Außerdem fehle im Gesetzentwurf noch die Regelung, dass Heilmittelerbringer Abweichungen von der ärztlichen Verordnung oder Details zur ausgewählten Therapie rückmelden müssten.
Die KBV fordert im Zusammenhang mit der Einführung der Blankoverordnung zudem eine grundlegende Reform des Heilmittelkatalogs. „Wir wollen diesen anwenderfreundlicher, bürokratieärmer und vor allem evidenzorientierter gestalten“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, allen Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten und Ergotherapeuten in Modellvorhaben flächendeckend die Möglichkeit einzuräumen, selbstständiger als bisher über eine Therapieform und ihre Dauer zu entscheiden. Dies sieht der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ hervor. Bislang wird diese „Blankoverordnung“ erst in zwei Modellprojekten mit Physiotherapeuten erprobt. KBV/ Rie
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