Stuttgart – Vertragsärzte dürfen ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten nicht schließen, um an einem Warnstreik teilzunehmen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Es wies damit die Revision des Vorstandsvorsitzenden von MEDI Baden-Württemberg, Dr. Werner Baumgärtner, ab. Baumgärtner will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie er per Pressemitteilung erklären ließ.
Das BSG erklärte demnach, dass derartige, gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gerichtete „Kampfmaßnahmen“ mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar seien. „Ich bedauere die Entscheidung des Gerichts, wenngleich sie keine echte Überraschung für mich war“, sagte Baumgärtner nach der Urteilsverkündung. Nach seiner Auffassung und der seiner Anwälte stehe „jedermann und jederfrau ein Streikrecht zu – auch allen Angehörigen eines freien Berufs, zu dem auch die Vertragsärzte zählen“, so die Mitteilung.
Gegen Baumgärtner und fünf Kollegen war ein Disziplinarverweis verhängt worden, weil sie vor vier Jahren aus Protest insbesondere gegen die Honorarpolitik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ihre Praxen zwei Tage geschlossen hatten. Angezeigt wurde die Praxisschließung gegenüber der KV Baden-Württemberg als „Warnstreik“. Die KV hatte dieses Vorgehen für juristisch nicht zulässig erklärt und deswegen gegen Baumgärtner und die anderen niedergelassenen Ärzte einen Disziplinarverweis ausgesprochen. Der MEDI-Chef hatte deswegen geklagt.
Die Klage wurde in erster Instanz vor dem Sozialgericht Stuttgart abgewiesen. Das Gericht hatte jedoch die Sprungrevision direkt zum Bundessozialgericht zugelassen. Der 6. Senat des BSG hat nunmehr die Klage zurückgewiesen (Az.: B 6 KA 38/15 R).
Quelle: MEDI Baden-Württemberg