Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat das Potenzial, als Ambulante Versorgung Abschaffungsgesetz (AVAG) in die Geschichte einzugehen. Die Krankenhausreform hat den Bundestag passiert, und es steht fest, dass Kliniken schließen müssen. Die verbleibenden Krankenhäuser sind gezwungen, ihr Leistungsangebot neu zu strukturieren und werden vielfach Behandlungen streichen müssen. Doch die Frage bleibt: Wer kompensiert den unvermindert bestehenden Versorgungsbedarf?
„Man kann nur hoffen, dass das geplante KHVVG im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss und damit auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird und so nicht kommt“, äußert Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. Für die ohnehin gebeutelte ambulante Versorgung wäre das ein Segen. In zu vielen der 51 Änderungsanträge stecken handwerkliche Fehler, die darauf hindeuten, dass viele von ihnen mit der heißen Nadel gestrickt sind.
Dringender Handlungsbedarf
Geplant sind unter anderem Änderungen bei den Hybrid-DRGs, also Operationen und Eingriffen, die sowohl in Krankenhäusern als auch in Praxen ambulant oder tagesstationär erbracht werden. Da die bisherigen Regelungen (§115f) unzureichend waren und die Ambulantisierung nicht voranbrachten, sah sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gezwungen, Änderungen einzubringen (Nr. 7 KHVVG).,
Dr. Lembeck befürchtet jedoch, dass dies die Situation nur verschlimmern wird und den flächendeckenden Rollout bei den Eingriffen, die benötigte Ambulantisierung, verhindern wird. Die gewollte Reduktion der Krankenhausstandorte trifft somit auf eine gescheiterte Ambulantisierung – die perfekte Versorgungslücke! „Die Verschiebung des KHVVG wäre demnach nur zu begrüßen, um umfangreiche Nachbesserungen zu ermöglichen. Andernfalls wird das KHVVG zum AVAG – zum Ambulante Versorgung Abschaffungsgesetz“, ergänzt Dr. Lembeck.