Berlin/Stuttgart – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in Kooperation mit den Krankenkassen des Landes zum 1. Januar 2017 in Baden-Württemberg eine orthopädische Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Heranwachsende im 11. und 12. Lebensjahr eingeführt. Die neue Vorsorgeuntersuchung kann von Fachärzten für Orthopädie sowie von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie vorgenommen werden. Sie wird extrabudgetär vergütet und kann einmal je Versichertem im 11. oder 12. Lebensjahr über die regionale Gebührenordnungsposition 99986 in Höhe von 37,38 Euro über die KVBW abgerechnet werden.
Nur ein Viertel der Praxen nutzt die neue Ziffer
BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher weist nun darauf hin, dass nur ein Viertel der in Frage kommenden Praxen in Baden-Württemberg die Ziffer abrechnet. Der dafür vorgesehene Honorarbetrag von rund einer Million Euro wird damit nur zu einem Bruchteil abgerufen. „Vergessen Sie diese neue Ziffer nicht bei Ihren Abrechnungen“, appelliert Flechtenmacher an die Kolleginnen und Kollegen. „Honorarverbesserungen müssen nicht nur gefordert, sondern auch genutzt werden, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.“
Die neue Vorsorgeuntersuchung in Baden-Württemberg umfasst unter anderem die klinische Untersuchung der Wirbelsäule und der unteren Extremitäten auf Fehlstellungen, die Aufklärung über mögliche orthopädische Zweiterkrankungen bei Übergewicht und die Aufklärung über skelettsystemgefährdende Sportarten. Es soll damit die Versorgung behandlungsbedürftiger Skelettdeformitäten erweitert werden, insbesondere auch auf Zuweisung von Allgemein- sowie Kinder- und Jugendärzten.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Anfang des Jahres hatte der BVOU-Präsident in einem Schreiben an die Bezirks- und Landesvorsitzenden des BVOU die neue orthopädische Vorsorgeuntersuchung als Schritt in die richtige Richtung gelobt und als möglichen Anstoß für weitere KVen, ein solches Vorsorgeangebot für Heranwachsende auch in anderen Ländern zu etablieren.