Berlin – In deutschen Arztpraxen und Kliniken sollen 130.000 Konnektoren ausgewechselt werden, weil deren Krypto-Zertifikate nach fünf Jahren ablaufen. Dazu sollen die Krankenkassen den Ärzten Kosten von insgesamt 400 Millionen Euro erstatten – inklusive Geldern für weitere Software-Updates und Sicherheitskarten. Praxen erhalten somit für den anstehenden Konnektortausch eine nciht-kostendeckende Pauschale von 2.300 Euro. Diesen Betrag hat das Bundesschiedsamt festgelegt.
Dabei hat das Magazin c’t derweil bestätigt: Die Zertifikate in den Konnektoren, die auf drei kleinen gerätespezifischen Sicherheitsmodulkarten “Typ Konnektor” (gSMC-K-Karten) sitzen, lassen sich physisch leicht auswechseln. Ein Tausch der umstrittenen Sicherheitszertifikate (gSCM-Karten) in den TI-Konnektoren ist möglich. Durch einen bloßen Tausch der Sicherheitszertifikate, nicht der ganzen Geräte, können dreistellige Millionenbeträge an Steuer- und Versichertengeldern eingespart werden.
„Hier braucht es dringend eine rasche Aufklärung“, fordert Dr. Karsten Braun, BVOU-Referat Presse/Medien und MEDI-Spitzenkandidat bei den KV-Wahlen 2022 in Baden-Württemberg.
Der geschätzte Schaden beläuft sich auf mehr als 200 Millionen Euro. Diese Gelder könnten sinnvoller für bspw. weitere Entbudgetierungen im niedergelassenen Bereich eingesetzt werden. „Sollte sich herausstellen, dass hier bewusst Versichertengelder veruntreut werden, muss dies klare Konsequenzen haben“, hebt Dr. Braun hervor.
Forderung nach vollumfänglicher Kostenerstattung
Die KBV habe eine vollumfängliche Kostenerstattung verlangt und sich dabei an dem vom Hersteller aufgerufenen Preis in Höhe von rund 2.770 Euro brutto orientiert, führte er weiter aus. An dieser Forderung halte sie fest. Kriedel stellte nochmals klar, dass es um eine reine Kostenerstattung für Ausstattungsgegenstände gehe, die gesetzlich gefordert sind.
Die KBV hatte das Bundesschiedsamt angerufen, da eine Einigung mit den Krankenkassen zur Finanzierung des Konnektortausches nicht möglich war. Diese wollten nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen. Strittig waren auch die Höhe der Pauschalen für das aktuelle Konnektor- und Software-Update, mit dem neue Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA 2.0) genutzt werden können.
Das enthält die Konnektortauschpauschale
Die vom Bundesschiedsamt festgelegte Pauschale von 2.300 Euro umfasst den Austausch des Konnektors, inklusive der Entsorgung des Altgerätes, sowie die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard). Auch der Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal ist Teil der Pauschale.
Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft, werden für den Austausch der Karte jeweils 100 Euro gezahlt. Sofern die Sicherheitsmodulkarte eines Kartenterminals außerhalb dieser Frist ausgetauscht werden muss, werden ebenfalls 100 Euro je Kartenterminal gezahlt.
Erste Konnektoren gehen ab September vom Netz
Der Konnektortausch hat bereits begonnen. Die ersten Geräte schalten sich im September ab und müssen zuvor durch neue ersetzt werden. Betroffen sind zunächst Kunden der Firma CompuGroup Medical, die 2017 die ersten Konnektoren auf den Markt gebracht hatte. Rund 15.000 ihrer Konnektoren müssen noch in diesem Jahr ausgetauscht werden, weitere 40.000 in den Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten in 2023.
„Diese Zahl muss bewältigt werden“, sagte Kriedel in einem Videointerview. Er riet Praxen, rechtzeitig einen Termin mit einem Techniker zu vereinbaren, der in die Praxis komme. Die Hersteller haben bereits vor geraumer Zeit zugesagt, den Ärzten und Psychotherapeuten mitzuteilen, wann die Laufzeit ihres Gerätes endet und ein Austausch-Angebot zu unterbreiten.
Weitere Finanzierungspauschalen
Die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte enthalten auch eine Erstattungsregelung für aktuelle Updates im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte. Für das Konnektor-Update (PTV 5), was unabhängig vom Austausch der Geräte ansteht, erhalten Ärzte und Psychotherapeuten rückwirkend ab 1. Februar eine Pauschale von 250 Euro.
Außerdem gibt es 200 Euro für das Software-Update für die ePA 2.0. sowie zwei neue Betriebskostenpauschalen von 2,00 Euro für das Konnektor-Update und von 3,50 Euro für das Software-Update je Quartal. Die KBV konnte sich damit gegenüber den Krankenkassen durchsetzen, die nur für das Konnektor-Update eine Pauschale zahlen wollten, die zudem noch unter der jetzt festgelegten lag.
Die Vertragspartner KBV und GKV-Spitzenverband müssen die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte nunmehr in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (Anlage 32 zum BMV-Ä) umsetzen. In der Vereinbarung ist festgelegt, auf welche Kostenpauschalen Praxen im Zusammenhang mit der TI Anspruch haben.
Quellen: BVOU, KBV, medi, ct`Magazin