Berlin – Wenn man die Gesundheitsversorgung in Deutschland so kooperativ organisieren will, wie es im neuen Gutachten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) skizziert ist, stößt man angesichts des Antikorruptionsgesetzes schnell an Grenzen. Hier ist viel mehr Klarheit notwendig. Denn wenn man sehr schnell den Staatsanwalt im Haus hat, verlieren alle Beteiligten das Interesse an Kooperationen.
Diese Auffassung hat Boris Velter bei einer Zi-Tagung zur Vorstellung des Gutachtens vertreten. Velter ist Staatsekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen.
Das Zi-Gutachten trägt den Titel „Wege zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland“. Als Lösungsvorschläge nennen die Gutachter unter anderem einen Ausbau und neue Kombinationen von Angeboten wie Praxiskliniken, Belegabteilungen, Medizinischen Versorgungszentren, Portalpraxen. Sie schlagen zudem vor, einen staatlichen Strukturfonds zur Förderung einer kooperativen ambulanten und stationären Versorgung aufzulegen, der mit zehn Milliarden Euro für zehn Jahre gefüllt werden soll. Auch für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung setzen sie sich ein.
Ulrich Orlowski, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, kritisierte, das Gutachten liefere zwar eine Gesamtschau der Probleme. Es konzentriere sich aber bei den Lösungsvorschlägen zu stark auf die ambulante Perspektive. Der Einschätzung, dass das Ministerium in den letzten Jahren eine stark krankenhausfreundliche Politik gemacht habe, widersprach Orlowski: „Es gibt nichts, was durch das Zi-Gutachten korrigiert werden muss. Wenn man strukturelle Probleme lösen will, muss man beide Versorgungsbereiche in den Blick nehmen.“