Berlin – „Es wird Zeit, dass sich die Politik endlich dieser Thematik annimmt. In den Krankenhäusern weiß man, welchen Nutzen eine flächendeckende Digitalisierung in vielerlei Hinsicht bringen würde“, sagt Peter Asché, Vizepräsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und zuständig für das Thema IT, zum jüngsten gesetzgeberischen Aufschlag des Gesundheitsministers, dem Digitale Versorgung-Gesetz.
Der VKD betont seit langem, dass die Digitalisierung zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen in der Gesundheitsbranche ein wesentlicher Faktor ist. Auch, dass der Gesetzentwurf den Weg in Richtung smarter Versorgung weist, ist aus Sicht des VKD richtig. Patienten und Mitarbeiter sind die treibenden Kräfte der Digitalisierung nach innen wie nach außen. Seit mehr als 10 Jahren trägt der VKD, tragen viele Krankenhäuser, im Rahmen der Entscheiderfabrik aktiv zur Erprobung von Digitalisierungsprojekten bei.
„Berücksichtigt werden muss aber“, so Peter Asché, „dass die Einführung einer digitalen Patientenakte für die Krankenhäuser – im Koalitionsvertrag ebenfalls bis 2021 vorgesehen – deutlich komplexer und umfangreicher ist, als die Anbindung der Krankenhäuser an die elektronische Patientenakte im niedergelassenen Bereich. Während für die elektronische Patientenakte im ambulanten Bereich vom Ministerium Kosten in Millionenhöhe veranschlagt werden – zu zahlen von den Krankenkassen – geht es für die Krankenhäuser um deutlich höhere finanzielle Belastungen. Woher dieses Geld kommen soll, steht angesichts völlig unzureichend von den Bundesländern bereitgestellten Investitionsfördermitteln in den Sternen.“
Internationale Erfahrungen, etwa aus den USA, zeigten, dass dafür in Deutschland etwa 10 Milliarden Euro, verteilt über fünf Jahre, aufgebracht werden müssten. Nur so wird der stationäre Bereich zügig Anschluss auch an internationale Entwicklungen finden.
Ein zweites Problem stellt sich für eine Reihe von Krankenhäusern in Flächenregionen angesichts der Forderung – und auch der Notwendigkeit – telemedizinische Vernetzung zwischen Krankenhäusern und mit den ambulanten Gesundheitsversorgern zu ermöglichen. Wo es noch keine Breitbandanbindung gibt, ist die Übertragung von Bildern für eine sichere Befundung zum Beispiel schlicht nicht möglich. Hier gibt es längst bekannte Defizite, die nun schleunigst ebenfalls behoben werden müssen.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands sieht die Initiativen des Bundesgesundheitsministers, endlich nach Jahren der Verschleppung der Digitalisierung einen Schub zu versetzen, positiv. Auch die dafür geplante Verlängerung des Innovationsfonds bis zum Jahr 2024 ist sicher sinnvoll. Der aktuelle Gesetzentwurf richtet sich vor allem an Versicherte, Patienten, niedergelassene Ärzte und Krankenkassen.
Peter Asché: „Für die Krankenhäuser und deren flächendeckende digitale Ausstattung muss hier aber noch mehr getan werden. Für sie ist ein ausfinanzierter Masterplan notwendig. Sie sind der Kern der Gesundheitsversorgung – wie Jens Spahn erst vor wenigen Tagen vor den Teilnehmern der Jahrestagung des VKD in Berlin betont hat.“
Quelle: VKD