Düsseldorf – Das „Ärztebündnis Nordrhein“, ein Zusammenschluss von 40 Mandatsträgern der Ärztekammer Nordrhein, hat die GOÄ-Verhandlungsergebnisse der Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert. In einem offenen Brief zur angestrebten Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden gleich mehrere Punkte kritisiert. Darauf weist Dr. med. Folker Franzen hin, stellvertretender Landesvorsitzender Nordrhein des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und Mitglied der Fraktion „Ärztebündnis Nordrhein“.
GOÄ aktualisieren statt novellieren
So wird bemängelt, dass massive Einschränkungen der freien Berufsausübung und eine Angleichung der GOÄ an den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) drohten, statt dass die Verhandlungsführer auf ärztlicher Seite bislang die Freiberuflichkeit verteidigt hätten. Anstatt die GOÄ wie geplant zu novellieren, solle man sie lieber aktualisieren: „Wir halten eine Aktualisierung der Leistungslegenden und Übernahme der Analogziffern mit einer regulären Bezeichnung in die GOÄ für ausreichend.“
Honoraranpassungen sofort angehen
Weiterhin fordert das Bündnis die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über eine Honoraranpassung. Für eine „Gemeinsame Kommission“ (GeKo) sowie eine Änderung des Paragrafenteils in der GOÄ sehe man hingegen keine Notwendigkeit. Vorgesehen war im Rahmen der Novellierungsabsprachen bislang, dass eine Kommission aus Vertretern der Ärzteschaft, der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe eine Art Positivliste erstellen sollte mit Behandlungsformen, die eine Steigerung des Gebührensatzes weiterhin erlauben. Zudem sollte eine Art Negativliste erstellt werden mit Gründen, die Ärzte nicht zur Steigerung des Gebührensatzes heranziehen dürfen. Die Letztentscheidung über die Vorschläge der GeKo sollte beim Bundesgesundheitsministerium liegen.
Rochell Ende 2015: keine „Begründungsarien“ mehr
Dr. med. Bernhard Rochell, GOÄ-Beauftragter der BÄK, hatte Ende 2015 bei einer Informationsveranstaltung erläutert, warum es bei den Steigerungssätzen Veränderungen geben müsse. Dass es künftig nur noch zwei Gebührensätze geben solle, liege daran, dass die von der Ärzteschaft geforderte deutliche Anhebung des einfachen Gebührensatzes nur unter der Voraussetzung einer deutlichen Reglementierung der Steigerung durchsetzbar sein werde, zitierte das „Deutsche Ärzteblatt“ am 4. Dezember 2015 Rochell. Und weiter: Das Abrechnungsverfahren werde sich allerdings deutlich vereinfachen, weil es keine „Begründungsarien“ von Ärzten mehr gegenüber den PKV-Unternehmen geben müsse.
Keine Mitgliedschaft im Beirat der Allianz mehr
Die Forderungen des „Ärztebündnis Nordrhein“ gehen noch weiter. So sollten alle Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesärztekammern sowie der Bundesärztekammer sofort aus dem „Ärztlichen Beirat“ der Allianz Private Krankenversicherung ausscheiden. „Ihre Mitgliedschaft in diesem Gremium wirft ein schiefes Licht auf die gesamte Ärzteschaft“, heißt es in dem offenen Brief.
Sabine Rieser