Der Deutsche Ärztetag (DÄT) in Hamburg hat Ende Mai zahlreiche Kritikpunkte an der bisherigen GOÄ-Novellierung aufgegriffen und neue Vorgaben für den weiteren Verhandlungsprozess mit Privater Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe gemacht.
Gemeinsame Kommission (GeKo)
Bemängelt wird von Kritikern, dass der Kommission zu viel Macht eingeräumt werden soll. Die BÄK hat mehrfach betont, die Ärzte könnten in der Kommission nicht überstimmt werden. Die GeKo könne selbst keine Beschlüsse fassen wie beispielsweise der Bewertungsausschuss für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie stimme lediglich Empfehlungen ab. Komme es zu keiner Einigung, würden die jeweiligen Standpunkte dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt; dort werde entschieden. Für einige Aufgaben der GeKo hat der DÄT in Hamburg nun Einschränkungen formuliert.
Eingeschränkte Steigerung der Gebührensätze
Die Bundesärztekammer hatte mehrfach argumentiert, der neue einfache Gebührensatz entspreche in den allermeisten Fällen dem verdoppelten alten Gebührensatz. Außerdem solle es eine Vielzahl von leistungsbezogenen Zuschlägen geben. Der DÄT hat nun für eine zukünftige GOÄ verlangt, dass ein Zusatzaufwand auch angemessen abgebildet werden muss – entweder durch Zusatzleistungen oder durch Steigerungsmöglichkeiten.
Analogabrechnung in Gefahr
Kritiker fürchten, dass Analogabrechnungen stark eingeschränkt werden sollen. Der DÄT hat aber verlangt, dass Analogberechnungen „alter“ Leistungen länger möglich sein sollen.
Fachliche Beschränkung für Abrechnungen
Der Vizepräsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Elmar Wille, hatte auf dem Sonder-Ärztetag bemängelt, nach der neuen GOÄ solle ein Arzt künftig nur Leistungen abrechnen können, für die er nach Maßgabe des Weiterbildungsrechts auch die fachliche Qualifikation besitze. Dies entwerte die Approbation. Der DÄT hat dem BÄK-Vorstand nun als Bedingung für einen konsentierten GOÄ-Gesamtvorschlag auferlegt: „Das Recht zur Liquidation aus der Approbation bleibt unberührt.“
Geringe Einbindung der Berufsverbände und Fachgesellschaften
Dass ärztliche Organisationen und Verbände unzureichend in die Novellierungsarbeiten einbezogen worden waren, war der häufigste Vorwurf der letzten Monate. Der DÄT hat dem BÄK-Vorstand nun vorgegeben, dass zukünftige Leistungsbeschreibungen und -bewertungen sowie eine neue Steigerungssystematik der Unterstützung durch Fachgesellschaften und Berufsverbände entsprechen müssen.