BVMed und AE fordern verpflichtende Teilnahme am Endoprothesenregister.
Frankfurt – Bisher pflegen nur rund die Hälfte aller infrage kommenden Krankenhäuser ihre Daten in das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ein. Dabei hilft das Register, die Versorgungsqualität beim Einsatz von künstlichen Gelenken zu prüfen und zu verbessern. Nur wenn Patienten in die Belastbarkeit des künstlichen Gelenks vertrauen, können sie auch optimal von ihrem Gelenkersatz profitieren. Denn viele Implantatträger meiden bestimmte Bewegungen, da sie ein Versagen des künstlichen Gelenks fürchten. Die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik (AE) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordern daher im Vorfeld der Pressekonferenz am 5. November anlässlich ihres gemeinsamen Kongresses eine verpflichtende Teilnahme am EPRD, um hohe Standards bei Medizintechnik und Operateuren zu sichern.
Vor allem Menschen mit Arthrose und Rheuma profitieren von künstlichen Gelenken. Sie geben ihren Trägern verloren gegangene Mobilität zurück; selbst Sport ist dann wieder für jene möglich, die vor dem Einsatz eines Gelenkersatzes nicht einmal mehr schmerzfrei gehen konnten. Um die Versorgungsqualität beim Gelenkersatz zu erhalten und stetig zu verbessern, gibt es seit 2011 ein nationales Endoprothesenregister. Treten nach dem Einsatz eines künstlichen Gelenks – ob nun Knie, Hüfte oder Schulter – Komplikationen auf, gibt das Register Aufschluss darüber, wie Operateure und Medizintechniker diese künftig verhindern können. Die Teilnahme daran ist derzeit noch freiwillig.
Das EPRD dokumentiert die Haltbarkeit der Implantate, es zeigt, welche Materialien sich am besten eignen, es werden Revisionen, also der Austausch von künstlichen Gelenken, erfasst und das Register deckt häufige Komplikationen und fehleranfällige OP-Techniken auf. „Ein solches Register kann seinen vollen Nutzen jedoch nur entfalten, wenn ausnahmslos alle Gelenk-Operationen erfasst werden“, erläutert Professor Dr. med. Heiko Reichel, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik am RKU Ulm. Die AE fordert daher, dass bis zum Halbjahr in 2017 alle Kliniken, die Implantate einsetzen, ihre Daten in das Register verpflichtend einpflegen. Zudem könnte das Register den Kliniken Rückmeldung dazu geben, wie gut der endoprothetische Qualitätsstandard am Haus im nationalen Vergleich ist, so Reichel.
Fortschritte bei Medizin- und Operationstechniken verbessern die Versorgung der Patienten, sind aber auch eine Herausforderung für die Qualitätssicherung: „Die Belastung, der ein Gelenk im Alltag ausgesetzt ist, lässt sich nur in Teilen im Versuchslabor nachstellen. Beispielsweise bei einem Sturz oder Stolpern wirken Kräfte auf das künstliche Gelenk ein, die in ihren individuellen Ausprägungen schwer vorauszusagen sind“, erläutert Heinrich Wecker, stellvertretender Sprecher des Exekutivkomitees des EPRD. „Ein verpflichtendes Endoprothesenregister könnte Schwächen eines Produkts, aber auch mögliche Fehleranfälligkeit beim komplizierten Einsatz der künstlichen Gelenke, schnell erkennen und beheben“, so der Medizintechnik-Experte. Wie Operateure und Medizintechnik die Versorgungsqualität in der Endoprothetik weiter steigern können, diskutieren Experten bei der Pressekonferenz anlässlich des gemeinsamen Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik mit dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) am 5. November in Frankfurt.