In der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) erhielt der Satzungsausschuss nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Strittig war wohl, den KV-Mitgliedern ein Einsichtsrecht in alle Geschäfts- und Verwaltungsgrundlagen zu gewähren, sobald mindestens 15 VV-Mitglieder dem zustimmen.
Quelle |ÄZ vom 17.12.2015