München – Kommt die Bürgerversicherung, soll der ambulanten Versorgung im Hinblick auf das ärztliche Honorar unterm Strich kein Geld entzogen werden. Eine einheitliche Honorarordnung für Ärztinnen und Ärzte werde nicht zu weniger Mitteln in den Praxen führen, behauptet der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach: „Stattdessen treffen sich die Honorare in der Mitte: Bei den gesetzlich Versicherten werden sie steigen, bei den privat Versicherten auf das gleiche Niveau sinken.“ Es sei nicht das Ziel, mit der Bürgerversicherung „Geld zu sparen oder den hervorragend arbeitenden Ärzten Honorar zu entziehen“.
Lauterbach hat seine Position in einem Meinungsbeitrag für die „Münchner Medizinische Wochenschrift“ (MMW) vom 22. Februar 2017 dargelegt. Er trägt den Titel: „Keine Angst ums ärztliche Honorar!“ Die Bürgerversicherung sei ein wichtiges Ziel der SPD, schreibt Lauterbach. Nach ihrer Einführung solle sie für neu Versicherte die einzige Option werden, angeboten von privaten Versicherern (PKV) und gesetzlichen Kassen, so wie zum Beispiel in den Niederlanden. Alte PKV-Verträge sollten Bestandsschutz genießen, alle privat Versicherten aber eine Wechseloption zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Ihre Altersrückstellungen könnten „im Rahmen des verfassungsmäßig zulässigen Umfangs“ mitgenommen werden.
Mit einer neuen einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte, „die auch für Bestandsversicherte der PKV gilt, wird gegenüber der Ärzteschaft eine Neutralität hinsichtlich des Versicherungsstatus herbeigeführt“, schreibt Lauterbach. Als Elemente dieser neuen Gebührenordnung nennt der SPD-Politiker „eine Kombination aus Pauschalen und Einzelleistungen sowie Qualitätszuschlägen. Aus Gründen der Transparenz können auch Kostenerstattungselemente enthalten sein“. Bei der Vergütung müsse auch eine Rolle spielen, „wo sich die Praxis befindet und welchen Versorgungsauftrag sie hat“.
Zur Finanzierung heißt es in dem Kommentar, Bürger müssten ihren Beitrag wie heute nur bis zu einer bestimmten Bemessungsgrenze zahlen, Arbeitgeber aber nicht. Sie sollten deutlich mehr „für Großverdiener zahlen“.
Quelle: MMW