Stuttgart – Der Druck auf die Praxen, den TI-Konnektor zu bestellen, wächst: Politik, Gematik, KVen und AIS-Industrie erinnern fast täglich an die Bestellfrist am 31. März. MEDI GENO Deutschland-Chef Dr. Werner Baumgärtner wendete sich deswegen in einem bundesweiten Schreiben an seine Mitglieder und, insbesondere wegen noch unbeantworteter Sicherheitsfragen, in einem offenen Brief an das KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Standpunkt des BVOU-Gesamtvorstandes zur TI-Einführung
Der BVOU-Gesamtvorstand hat sich auf seiner Januartagung am 26.1.2019 mit der Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) ausführlich befasst. Vertragsärzte sind aufgrund der Regelungen im E-Health-Gesetz bis zu einem bestimmten Datum gesetzlich verpflichtet, ihre Praxis an die TI anzuschließen und als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen zu können.
Nach umfangreicher Diskussion und Abwägung der aktuell verfügbaren Fakten, insbesondere in Bezug auf die Risiken beim Datenschutz und möglicher Hackerangriffe sowie in Bezug auf die mit der TI verbundenen Kosten, ist aus Sicht des BVOU-Gesamtvorstands ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur für seine Mitglieder zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfehlenswert. Unter den aktuell gegebenen Umständen vertritt der BVOU-Gesamtvorstand deshalb die Auffassung, dass eher die gesetzlich vorgesehene Honorarkürzung bei nicht fristgerechtem Anschluss in Kauf genommen werden könne, als die mit dem Anschluss an die TI verbundenen und derzeit noch nicht abschließend geklärten Risiken.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Einschätzung des BVOU-Gesamtvorstands zukünftig ändern kann, sodass dieser keine Verbindlichkeit sowie keine dauerhafte Richtigkeit und Gültigkeit zukommt.
Quellen: MEDI / BVOU