Berlin – Vom 1. Oktober an haben alle Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen oder anwenden, Anspruch auf einen verständlichen Medikationsplan durch ihren behandelnden Arzt. Auch „relevante Medizinprodukte“ zählen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dazu. Ziel ist, für mehr Sicherheit bei der Medikamenteneinnahme zu sorgen. Das eHealth-Gesetz schreibt vor, dass KBV, Bundesärztekammer und Deutscher Apothekerverband verbindliche Regelungen treffen müssen, wie ein bundeseinheitlicher Medikationsplan auszusehen hat und wie er regelmäßig aktualisiert werden kann.
Auch Patienten von O und U sind einbezogen
Über den Anspruch auf den Plan müssen alle Ärzte ihre Patienten informieren – gegebenenfalls also auch Orthopäden und Unfallchirurgen. Die KBV informiert auf ihrer Homepage und auf einer eigenen Themenseite unter dem Stichwort Medikationsplan derzeit regelmäßig über Details. Denn noch steht beispielsweise nicht fest, welches Honorar es für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans geben wird. KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann hatte bei der zurückliegenden Vertreterversammlung gesagt, für den entstehenden Aufwand fordere die KBV „eine angemessene Vergütung“.
Die Regeln für den Medikationsplan sehen vor, dass der erstausstellende Arzt zur weiteren Aktualisierung verpflichtet ist. Apotheker können die Angaben auf Wunsch des Versicherten aktualisieren. Aktualisierungen durch andere Ärzte und Krankenhäuser sind ebenfalls möglich.
Der Medikationsplan soll eine Übersicht über die verschreibungspflichtigen wie frei verkäuflichen Arzneimittel eines Patienten enthalten. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.
Zusätzlich ist ein optional nutzbarer Barcode auf dem Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Informationen des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. „Wir stellen eine Software-Version zur Verfügung, die auch einen Barcode enthält. Damit können dann auch andere Fachkollegen, wo die Patienten hingehen, diesen Medikationsplan einlesen – in ihre Software“, hatte Feldmann am 1. September in einem Videointerview erläutert.