Berlin – „Die Osteopathie gehört zwingend in die Hände von qualifizierten Ärzten und Physiotherapeuten. Wer sich dem verweigert, spielt ohne Not mit der Gesundheit und Sicherheit von Patienten.“ So kommentierte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), in der letzten Woche die vorläufig zurückgestellte Einführung einer osteopathischen Basisqualifikation für Physiotherapeuten. Ein entsprechender Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz war Ende November kurzfristig zurückgezogen worden.
Der damalige Änderungsantrag auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sah vor, die osteopathische Therapie mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu verankern.
Ärzteschaft unterstützt weiterhin Initiative des BMG
In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bat Montgomery nun, den Antrag noch in dieser Legislaturperiode erneut in das parlamentarische Verfahren einzubringen. „Es ist bedauerlich, dass diese wichtige Initiative am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. Das Bundesgesundheitsministerium hat in dieser Frage weiterhin die volle Unterstützung der Ärzteschaft“, stellte Montgomery klar. Er forderte die Bundesländer nochmals auf, die Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung der Physiotherapeuten zu ermöglichen.
Qualitätssicherung und Patientenschutz in der Osteopathie
Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung habe in den letzten Jahren enorm zugenommen und werde auch noch weiter wachsen. In der ärztlichen Weiter- und Fortbildung liegen die entsprechenden Curricula – Manuelle Medizin sowie Osteopathische Verfahren – im Umfang von knapp 500 Stunden bereits seit vielen Jahren vor. Auch für Physiotherapeuten seien deshalb dringend Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen.
Darauf hatten die BÄK, die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) bereits im Dezember 2016 in einer gemeinsamen Pressemitteilung aufmerksam gemacht.
Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer, kommentierte darin: „Die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird seitens der Ärzteschaft und der Physiotherapeuten befürwortet und mitgetragen, weil sie aus Gründen des Patientenschutzes die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen klarstellt. Dies hat im Übrigen auch die Gesundheitsministerkonferenz gefordert.“ Auch er bedauerte, dass diese notwendige Klarstellung am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. „Offenbar haben irreführende Verlautbarungen von Osteopathie-Verbänden zu Verunsicherung bei einzelnen Ländern geführt“, so Kaplan in der Pressemitteilung.
Quelle: BÄK