Berlin – Zwei Monate vor dem Start der neuen Heilmittel-Richtlinie hat die KBV erste Serviceangebote online bereitgestellt. Damit können sich Praxen bereits jetzt schnell und unkompliziert mit den neuen Regelungen vertraut machen.
Am 1. Januar wird die Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie bundesweit vereinfacht. Dann lösen klare und einfache Vorgaben die komplizierte Regelfallsystematik ab, der Heilmittelkatalog wird überschaubarer und zur Verordnung gibt es nur noch ein Formular.
„Trotz der Vereinfachung bedeutet jede neue Regelung, dass man sich damit erst einmal vertraut machen muss“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Dabei möchten wir die Praxen unterstützen“, betonte er.
Serviceheft für Praxen
In der Reihe PraxisWissen bietet die KBV ein Serviceheft mit allen Neuerungen zur Verordnung von Heilmitteln an. Das 24-seitige Heft kann ab sofort als Webversion abgerufen werden, bevor es am 11. Dezember dem Deutschen Ärzteblatt beiliegt (Ausgabe 50).
Erläutert werden unter anderem die neue Verordnungssystematik und wie das neue Formular auszufüllen ist. Für jedes Heilmittel gibt es Hinweise zur Verordnung und Praxisbeispiele. „Damit wollen wir anschaulich und praxisnah informieren“, betonte Hofmeister.
Neue Regelungen kennenlernen
Alle Materialien sowie weitere Informationen zur neuen Heilmittel-Richtlinie finden Praxisteams auf einer KBV-Themenseite im Internet. Dort stehen auch ein Ansichtsexemplar und die Vordruckerläuterungen des neuen Formulars bereit.
Liste der zertifizierten Software
Die KBV hat eine Liste der zertifizieren Heilmittelverordnungssoftware veröffentlicht. Dort können Praxen sehen, ob ihre Software zertifiziert ist und gegebenenfalls bei ihrem Softwareanbieter nachfragen, wenn das verwendete Produkt nicht auf der Liste steht.
Heilmittel-Verordnung: Das ändert sich für Praxen ab 1. Januar 2021
Klare und einfache Vorgaben lösen die komplizierte Regelfallsystematik und die aufwändige und trotzdem unsichere Bemessung der behandlungsfreien Intervalle ab. Außerdem wird der Heilmittelkatalog überschaubarer. Zur Verordnung gibt es nur noch ein Formular für alle Heilmittel und nicht mehr drei verschiedene. Insgesamt sind die neuen Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln wesentlich besser zu überblicken. So sollen die verordnenden Ärztinnen und Ärzte entlastet werden.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen:
- die Systematik,
- den Heilmittelkatalog,
- die Verordnungsoptionen,
- das Formular.