Berlin – Letzter Ausweg Leiharbeit. Nur mit Leih-Pflegekräften können viele Krankenhäuser die Versorgung ihrer Patienten zu bestimmten Zeiten oder sogar regelmäßig in einigen Bereichen aufrechterhalten. Jetzt scheint es, als reagiere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf diesen unguten Zustand, auf den er in der Jahrestagung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) im Mai dieses Jahres aufmerksam gemacht wurde. Mit einer neuen Regelung soll das Ausweichen auf Leiharbeiter in der Pflege möglichst vermieden werden. Sie soll Ausnahme und nicht Regel sein.
„Genau das wollen wir auch“, betont Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). „Wenn der Minister allerdings seine neue Regelung u. a. auch damit begründet, dass Anreize geschaffen werden sollen, Pflegekräfte fest anzustellen, statt auf Leiharbeit auszuweichen, kann ich nur sagen: Das würden wir sogar ohne solche Anreize sehr gern tun – wenn es denn angesichts des leergefegten Arbeitsmarktes möglich wäre. Uns geht es vor allem um die erheblichen Zusatzkosten und darum, dass unsere Teams Kolleginnen und Kollegen haben, die verlässlich da sind, die gleichen Qualifikationen haben, auch alle Dienste absolvieren und zu denselben Tarifen arbeiten wie sie.“
Krankenhäuser sind angesichts des permanenten Personalmangels, der sich nicht von heute auf morgen beheben lässt, in einer anderen Situation als Industrie- oder Dienstleister, die nicht ständig auf externe Mitarbeiter angewiesen sind. Für sie stellt sich der Zwang, externes Pflegepersonal zu beschäftigen, vielfach als Dauerproblem und keinesfalls als Sparmöglichkeit dar. Leiharbeit verschlingt erhebliche finanzielle Mittel, die an vielen anderen Stellen dringend benötigt werden und sie bringt zudem Unruhe in die Stammbelegschaften.
Etliche Dienstleister werben zudem in den Kliniken Mitarbeiter ab und vergrößern so den Personalmangel noch. Mit den Pflegeuntergrenzen in vier sensitiven Bereichen, die sich nachweislich nicht bewähren, die nun aber sogar noch ausgeweitet werden sollen, haben sich die Preise, die von den Krankenhäusern an die Dienstleister zu zahlen sind, vielfach noch weiter erhöht – eine Entwicklung, die zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Häuser beiträgt. Der neuen Regelung zufolge sollen die Kosten für Leiharbeit im Rahmen des Pflegebudgets nun nur bis zum Tariflohn vergütet werden. Das begrenzt hoffentlich künftig das Geschäft der Zeitarbeitsfirmen in diesem Bereich. Höhere Kosten, die für den Einsatz von Leih-Mitarbeitern von den Krankenhäusern zu zahlen sind, sollen der Regelung zufolge künftig nicht refinanziert werden. „Dadurch würde allerdings neuer finanzieller Druck auf die Krankenhäuser ausgeübt, die eben wegen des Personalmangels der Beschäftigung von Leiharbeitern gar nicht ausweichen können, wenn sie die Versorgung der Patienten sichern wollen“, so der VKD-Präsident. Unterbunden werden müsse außerdem eine gängige Praxis der Krankenkassen, die schon die ganz normalen Tarife für externe Pflegende oft nicht refinanzieren, obwohl sie Fachkräfte seien. „Wir wollen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und personellen Lage der Krankenhäuser vor allem eins: faire Bedingungen“, so Dr. Düllings.
Die Regelung ist Teil eines Änderungsantrags, der an das MDK-Reformgesetz angehängt werden soll.
Quelle: vkd