Berlin – Durchschnittlich 2,5 Prozent mehr Gehalt und ein höherer Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge – das sind die Ergebnisse der jüngsten Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte (MFA). Darauf einigten sich Ende April endgültig der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten. Die neuen Gehaltstarife treten rückwirkend zum 1. April in Kraft.
Neues Eingangsgehalt: 1.725 Euro
Nach Angaben des VMF führt die Erhöhung für MFA in den ersten vier Berufsjahren in Tätigkeitsgruppe I zu einem Gehalt von rund 1.725 Euro. Ab dem 17. Berufsjahr sind in dieser Gehaltsstufe circa 2.2.67 Euro zu zahlen. Auf diese Grundvergütung gibt es für die höheren fünf Tätigkeitsgruppen prozentuale Aufschläge. Diese betragen – je nach Qualifikation – zwischen 7,5 und 50 Prozent. Das Gehalt in der höchsten Tätigkeitsgruppe (VI) liegt nach dem 17. Berufsjahr bei 3.400 Euro.
Die Ausbildungsvergütung steigt in allen drei Ausbildungsjahren um 30 Euro monatlich. Auszubildende erhalten somit zum 1. April im 1. Ausbildungsjahr 730 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 770 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 820 Euro.
Erhöhung der betrieblichen Altersversorgung
Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung erhöht sich für alle Angestellten, die mehr als 18 Wochenstunden arbeiten, um zehn Euro pro Monat auf 76 Euro beziehungsweise um 40 Euro für diejenigen, die noch vermögenswirksame Leistungen erhalten. Bei Auszubildenden nach der Probezeit liegen die Zuschüsse bei 53 Euro beziehungsweise 35 Euro und bei Teilzeitkräften mit weniger als 18 Wochenstunden bei 43 Euro beziehungsweise 25 Euro.
Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2017.
Die Laufzeit des Vertrages zur betrieblichen Altersversorgung endet am 31.12.2019.
Details zu den aktuellen Tarifverträgen für Medizinische Fachangestellte finden Sie hier.