Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich Anfang September auf Neuerungen in der Schmerztherapie-Vereinbarung geeinigt. Damit sollen die Bedingungen für Schmerztherapeuten verbessert und die Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten erleichtert werden, so die KBV in einer Pressemitteilung.
Ziel: Den Zugang zur schmerzmedizinischen Versorgung erleichtern
„Mit der aktualisierten Vereinbarung werden wir mehr Ärzte für die Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gewinnen können“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Es war uns wichtig, die Qualitätsstandards auf international höchstem Niveau zu halten und trotzdem Erleichterungen für den Zugang zu erreichen. Dies ist uns gelungen.“
„Die Anpassung an moderne Arbeitszeitmodelle, der Wegfall des obligatorischen Eingangskolloquiums unter bestimmten Voraussetzungen und die Einführung einer befristeten Dokumentationsprüfung sind wichtige Schritte, um den Ärztezugang zu einer qualitätsgesicherten schmerzmedizinischen Versorgung zu erleichtern und damit die Nachwuchsproblematik etwas zu entschärfen“, erklärte Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbandes der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland. Der Verband unterstützte die KBV und den GKV-Spitzenverband bei den Verhandlungen.
Weiterbildung für Niedergelassene auch berufsbegleitend möglich
Die neue Vereinbarung ermöglicht es Ärzten künftig, die für die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ erforderliche zwölfmonatige Tätigkeit in einer schmerztherapeutischen Ausbildungseinrichtung auch halbtags durchzuführen. Damit soll diese Tätigkeit in Zukunft auch in der Niederlassung eher berufsbegleitend durchgeführt werden können.
Flexiblere Arbeitsbedingungen und befristete Dokumentationsprüfung
Darüber hinaus werden auch die Praxisbedingungen flexibler gestaltet. So gelten die Vorgaben, die den Umfang schmerztherapeutischer Sprechstunden pro Woche festlegen, künftig nicht mehr pro Arzt sondern für dessen Praxisstandorte insgesamt. Dementsprechend können Ärzte Sprechzeiten, die Schmerzpatienten vorbehalten sind, nun auch auf ihre Haupt- und Zweigpraxen aufteilen. Weiterhin sollen Ausbildungspraxen, in denen nur ein Schmerztherapeut tätig ist, durch eine Reduzierung der jährlich durchzuführenden Schmerzkonferenzen entlastet werden.
Auch die Modalitäten zur Dokumentationsprüfung wurden verändert. Ein Novum ist dabei die Überprüfung von Ärzten mit einer erstmaligen Genehmigung zur Durchführung schmerztherapeutischer Leistungen. Außerdem wurden auch Kriterien für die obligate Beendigung oder Fortführung der Dokumentationspflicht festgelegt.
Die neue Vereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten (nach § 135 Abs. 2 SGB V) wird am 1. Oktober 2016 in Kraft treten.
Quelle: KBV