Stuttgart – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in Kooperation mit den Krankenkassen des Landes zum 1. Januar 2017 in Baden-Württemberg eine orthopädische Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Heranwachsende im 11. und 12. Lebensjahr eingeführt. In einem Merkblatt für Orthopäden hat die KV nun alle wichtigen Informationen noch einmal zusammengefasst.
Neue regionale EBM-Ziffer
Die neue Vorsorgeuntersuchung kann von Fachärzten für Orthopädie sowie von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie vorgenommen werden. Sie wird extrabudgetär vergütet und kann einmal je Versichertem im 11. oder 12. Lebensjahr über die regionale Gebührenordnungsposition 99986 in Höhe von 37,38 Euro über die KVBW abgerechnet werden.
Die Vorsorgeuntersuchung umfasst unter anderem die klinische Untersuchung der Wirbelsäule und der unteren Extremitäten auf Fehlstellungen, die Aufklärung über mögliche orthopädische Zweiterkrankungen bei Übergewicht und die Aufklärung über skelettsystemgefährdende Sportarten.
Laut der KV soll damit die Versorgung behandlungsbedürftiger Skelettdeformitäten erweitert werden, insbesondere auch auf Zuweisung von Allgemein- sowie Kinder- und Jugendärzten.
Ein Schritt in die richtige Richtung
In einem Schreiben an die Bezirks- und Landesvorsitzenden des BVOU lobte Verbandspräsident Dr. Johannes Flechtenmacher die neue orthopädische Vorsorgeuntersuchung als Schritt in die richtige Richtung und als möglichen Anstoß für weitere KVen, ein solches Vorsorgeangebot für Heranwachsende auch in anderen Ländern zu etablieren.