Berlin – Der Bewertungsausschuss hat die Fristen für die geplante Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) beschlossen. Demnach soll der angepasste EBM bis Ende September 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Hintergrund sind Vorgaben, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplant wurden, das im April 2019 in Kraft treten soll. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, insbesondere die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Nach dem bisherigen Zeitplan sollte die Weiterentwicklung des EBM in diesem Jahr abgeschlossen werden, sodass die neuen Regelungen ab Januar hätten gelten können. Dazu hätten KBV und GKV-Spitzenverband bis Ende September im Bewertungsausschuss einen Beschluss fassen müssen.
Quelle: KBV