Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) verschoben. Laut neuem Zeitplan soll der Bewertungsausschuss die geplanten Änderungen nun bis zum 30. September 2018 beschließen, sodass ein neues Regelwerk ab 1. Januar 2019 gelten könnte. „Wir bedauern die Verschiebung ausdrücklich”, erklärte Dr. Johannes Flechtenmacher, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie. „Eine Korrektur des bestehenden EBM ist dringend notwendig, um die Leistungen des Fachs adäquat und honorartechnisch gerecht darstellen zu können.“
Kostenanalyse des Statistischen Bundesamts abwarten
Eigentlich sollte der weiterentwickelte EBM zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Die Komplexität der Überprüfung des EBM sowie die fristgerechte Umsetzung gesetzlicher Aufträge machten allerdings eine Verschiebung des geplanten Termins erforderlich, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Zudem seien Anpassungen des EBM laut KBV auf einer möglichst aktuellen Datengrundlage vorzunehmen. Daher sollten die neuesten Kostenstrukturerhebungen des Statistischen Bundesamtes in Praxen einbezogen werden, die für Herbst zu erwarten sind.
Ziel der Weiterentwicklung sei es, das Leistungsspektrum der Praxen sowie den veränderten Versorgungsbedarf der Versicherten besser im EBM abzubilden. Dazu sollen auf Wunsch einiger Fachgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen herausgenommen und wieder einzeln vergütet werden, so die KBV. Ferner seien Anpassungen bestehender Gebührenordnungspositionen vorgesehen.
Ein weiteres Anliegen sei, die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode weiterzuentwickeln. Im Ergebnis sollen sämtliche Leistungen neu bewertet werden. Thema ist dabei auch das kalkulatorische Arztgehalt, das aus Sicht der KBV dringend erhöht werden muss.
SpiFa fordert mehr Geld
Die Verschiebung der EBM-Reform müsse deutlich mit der Forderung nach mehr Geld verbunden werden, kommentierte Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) den neuen EBM-Zeitplan. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die grundversorgenden Fachärzte bis zu 30 Prozent ihrer Leistungen nicht bezahlt bekämen, verbiete sich eine Debatte um weitere interne Umverteilungen.