15.10.2015 – Die Weiterentwicklung des EBM soll bis Ende März 2017 beendet sein. Drei Monate später können dann alle Vertragsärzte und -psychoptherapeuten nach dem angepassten Regelwerk abrechnen. Das sieht der neue Zeitplan vor, auf den sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt haben.
Ziele der EBM-Weiterentwicklung
Ein Ziel der Weiterentwicklung ist es, das Leistungsspektrum der Praxen sowie den veränderten Versorgungsbedarf der Versicherten besser im EBM abzubilden. Dazu sollen auf Wunsch einiger Fachgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen herausgenommen und wieder einzeln vergütet werden. Ferner sind Anpassungen an bestehenden Gebührenordnungspositionen vorgesehen.
Ein weiteres Anliegen ist es, die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode weiterzuentwickeln. Dazu werden die Parameter des STABS überprüft und gegebenenfalls angepasst, unter anderem die Praxiskosten und der leistungsbezogene Zeitbedarf.
Im Ergebnis sollen sämtliche Leistungen neu bewertet werden. Thema ist dabei auch das kalkulatorische Arztgehalt, das aus Sicht der KBV dringend an die Tarifentwicklung in den Krankenhäusern angepasst und somit erhöht werden muss.
Vorschläge von Berufsverbänden
Insbesondere zum Anpassungsbedarf in der Struktur der Gebührenordnungspositionen befragt die KBV zurzeit Berufsverbände und Kassenärztliche Vereinigungen. Viele Vorschläge liegen bereits vor, auch zur Aufnahme neuer Gebührenordnungspositionen beziehungsweise Leistungen. Klarstellungen und Anpassungen in den Präambeln des EBM sowie zu Gebührenordnungspositionen werden ebenso gefordert wie mehr Einzelleistungen statt Pauschalen.
http://www.kbv.de/html/1150_17781.php