Berlin – „Wir begrüßen es, dass Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf nun die Garantie haben, in einer Hochschulambulanz von einem Facharzt mit abgeschlossener Weiterbildung versorgt zu werden, der die Diagnose- und Therapieentscheidung trifft.“ Das erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Gassen, im Anschluss an einen Schiedsamtsspruch des erweiterten Bundesschiedsamts. Demnach müssen Hochschulambulanzen künftig Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung einsetzen, wenn Patienten aufgrund der Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung in einer Hochschulambulanz versorgt werden.
Die KBV verweist auf die Hintergründe: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde geregelt, dass Hochschulambulanzen auch Patienten mit schweren und komplexen Krankheitsbildern ambulant versorgen können. Bislang sind Hochschulambulanzen formal nur im Rahmen des für Forschung und Lehre erforderlichen Umfangs ermächtigt, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen – auch wenn sie oft umfangreich Patienten versorgen. Details der neuen Zusammenarbeit sollten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie die KBV regeln. Ein Teil der Einigungen musste nun das Schiedsamt übernehmen.
Nach einem Bericht im „Deutschen Ärzteblatt“ hatte sich der Unparteiische Vorsitzende des Gremiums der Position der KBV und nicht der DKG-Position angeschlossen. Diese hatte argumentiert, dass Patienten mit hochkomplexen Krankheitsbildern in den Ambulanzen auf Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung treffen sollten – und nicht auf Assistenzärzte in der Weiterbildung. Die DKG hatte nach Darstellung Gassens keine Notwendigkeit gesehen, den Facharzt mit abgeschlossener Weiterbildung zwingend vorzuschreiben. Auch in der Frage, welche Patientengruppen zukünftig nicht nur zu Zwecken von Forschung und Lehre Zugang zu den Hochschulambulanzen bekommen sollen, gab es offenbar Dissens.
Im April vergangenen Jahres hatte der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) darauf hingewiesen, dass die Universitätsklinika auch wegen der Hochschulambulanzen in einer tiefen Finanzierungskrise steckten. Zwar seien deren Aufgaben bislang gesetzlich auf Zwecke von Forschung und Lehre begrenzt. „In der Praxis spielen sie aber eine große Rolle zur Sicherung der Patientenversorgung, gerade an Wochenenden, Feiertagen oder am Mittwochnachmittag“, hatte der VUD-Vorsitzende Prof. Dr. Michael Albrecht erklärt. Die Fallzahlen stiegen seit Jahren.
Quelle: KBV