Berlin – Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach will das höhere Honorar für die schnelle Vergabe von Behandlungsterminen an Neu- und Notfallpatienten im kommenden Jahr zurücknehmen. Die zusätzliche Arbeit, die den Praxen durch die rasche Terminvergabe entsteht, wird dann nicht mehr außerhalb des Budgets vergütet. Damit bleibt das Honorar hinter den tatsächlichen Kosten zurück. „Das ist ein klares Signal mangelnder Wertschätzung an die Ärzteschaft und die vielen hochengagierten medizinischen Fachangestellten, die sich jeden Tag für die zeitnahe und effiziente Versorgung der Patientinnen und Patienten einsetzen, gerade auch unter den Bedingungen der Coronapandemie“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU). „Wenn die Behandlung der Neu- und Notfallpatienten wieder budgetiert wird, werden wir zehn Prozent weniger Termine vergeben können, weil wir die dafür nötigen Überstunden der medizinischen Fachangestellten nicht mehr angemessen vergüten können“, so Dr. Lembeck weiter. „Das ist ein desaströses Signal aus der Politik. Wartezeiten von drei bis sechs Monaten für einen Facharzttermin werden dann wieder die Regel sein. Die zeitnahe Behandlung wird zum Luxusgut“.
Facharztverträge: Kostenfrei und ohne Aufnahmestopps
Allerdings gibt es eine Alternative zu dieser drohenden Versorgungslücke: die Facharztverträge der gesetzlichen Krankenkassen. Der BVOU hat in den vergangenen 15 Jahren mit verschiedenen Krankenkassen Orthopädie-Verträge abgeschlossen, etwa mit der Bosch BKK und der AOK Baden-Württemberg. „Diese Verträge sind für die Versicherten kostenfrei“, erläutert Dr. Lembeck. „Es gibt keine Aufnahmestopps und zügige Termine für alle eingeschriebenen Patientinnen und Patienten. Wenn die Bevölkerung schon durch die Inflation und die Verknappung des Erdgases gebeutelt wird, sollte Herr Lauterbach nicht auch noch Lücken in die medizinische Versorgung reißen“, so der BVOU-Präsident weiter.
Bei diesen Facharztverträgen, die zu den sogenannten Selektivverträgen gehören, schließen die gesetzlichen Krankenkassen einen direkten Vertrag mit den Leistungserbringern ohne Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Versicherten können sich dann kostenlos in diese Verträge einschreiben. Den Selektivverträgen liegt ein gemeinsames Verständnis davon zugrunde, was eine gute orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung ausmacht. Leistungen werden fair und nachvollziehbar vergütet, Behandlungen besser koordiniert. Das ärztliche Gespräch hat einen festen Platz in der Behandlungskette. „Facharztverträge sind eine Win-Win-Situation für alle“, sagt Dr. Lembeck. „Sie sind ein Gegenmodell zu einer Versorgung, bei der Neu- und Notfallkranke wieder unter das Budget fallen. Die Patientinnen und Patienten haben die Wahl.“
Über den BVOU:Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.
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