Berlin – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, hat die neue Abklärungspauschale verteidigt, die Notfallambulanzen und Bereitschaftsdienstpraxen seit dem 1. April abrechnen können.
Es gehe dabei nicht um eine Notfallversorgung im Zwei-Minuten-Takt, wie unter anderem der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands kritisiert hatte. Es gehe vielmehr darum, Patienten, bei denen es sich offenkundig nicht um einen Notfall handle (zum Beispiel Rezeptverlängerungen oder Bagatellerkrankungen), der jeweils angemessenen Versorgungsform zuzuführen, erklärte Gassen in einem Videointerview mit KV-on.
Mit der Abklärungspauschale sollen die Notaufnahmen der Krankenhäuser und Bereitschaftsdienstpraxen entlastet werden. „Dafür haben wir dieses Instrument geschaffen, und ich halte das für sehr sinnvoll,“ so Gassen.
Die Abklärungspauschale wurde zum 1. April 2017 in den EBM aufgenommen (Tag: GOP 01205, Bewertung: 4,74 Euro (45 Punkte); Nacht/Feiertage: GOP 01207, Bewertung: 8,42 Euro (80 Punkte)). Sie kann von Bereitschaftsdienst- und Notfallärzten abgerechnet werden, wenn sich herausstellt, dass ein Patient keine dringende Behandlung benötigt, sondern von einem niedergelassenen Arzt in der normalen Sprechstunde versorgt werden kann.