Mit der Unterstützung des Diplomfinanzwirt Herr Hermann-Josef Krämer von der Kanzlei Krämer Küffen Reckmann & Partner geht SCS auf die wirtschaftliche Fragestellung von Praxen ein, die sich mit dem Einsatz der SCS Bildgebung, parallel zur Aussicht einer Praxisnachfolge beschäftigen.
Die SCS Bildgebung steigert die Praxisattraktivität enorm
Der erste Eindruck einer Praxis ist entscheidend. Dieser beginnt für einen Patienten beim Empfang und geht zu den Räumlichkeiten und der Ausstattung einer Praxis über. Bei den Behandlungsmöglichkeiten und der technischen Ausstattung, insbesondere den diagnostischen Angeboten wird dieser Eindruck fortgeführt.
Je höher der technologische und diagnostische Standard der Praxis, desto fortschrittlicher und moderner wird diese von den Patienten wahrgenommen und gezielt für eine Behandlung ausgewählt. So wie die Patienten eine Wertigkeit der Praxis wahrnehmen, ist dies auch bei einem Praxisnachfolger der Fall. Auf die Praxisattraktivität nehmen materielle sowie immaterielle Faktoren Einfluss, die sich wiederum auf die Praxiswertigkeit auswirken. Materielle Faktoren umfassen unter anderem die technische und räumliche Ausstattung der Praxis, Infrastruktur der Versorgungs- und Diagnostikmöglichkeiten sowie die Frage, ob ein Investitionsstau vorliegt oder nicht. Zu den immateriellen Faktoren zählen beispielsweise die Lage, die Mitarbeiterstruktur und deren Zufriedenheit, die Patientenzufriedenheit und das Vertrauen in eine effektive Behandlung. Dadurch ergibt sich im Ganzen eine gute Praxisreputation.
Die Bestimmung des Praxiswertes
Die SCS Bildgebung nimmt ebenfalls Einfluss auf das Praxisergebnis, indem sie die Diagnostik valorisiert und den gesamten Praxiswert steigert. Die Bestimmung des Praxiswertes lässt sich am Beispiel einer EBITDA-Betrachtung berechnen. Die Ergebnisermittlung und die Bestimmung des EBITDA-Wertes („Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization“, zu dt.: „Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte“) sind nach Abzug des Aufwandes ärztlicher Gehälter die Grundlage zur Ermittlung des Praxiswertes. Für die Betrachtung der zu erwartenden Praxisergebnisse wurde ein konservativer Bewertungsfaktor (bzw. Multiplikator) x7 herangezogen, der sich aus der Periode der folgenden, marktüblichen 7 Betriebsjahre ergibt.
Wie die SCS Bildgebung das prospektive Praxisergebnis beeinflusst
Beispielrechnung:
Es folgt ein Beispiel für das perspektivische Praxisergebnis, dediziert betrachtet auf die SCS Bildgebung. Eine Praxis, die zwei Aufnahmen am Tag mit jeweils etwa 300,- EUR abrechnet und im Monatsdurchschnitt auf etwa 40 Aufnahmen kommt, erwirtschaftet einen Jahresertrag für die SCS Bildgebung von ca. 100.000,- EUR. Wird nun ein marktüblicher Bewertungsfaktor von x7 genommen, erhöht sich der Praxiswert somit um das Siebenfache mit rund 700.000,- EUR, ermittelt aus dem ersten Betriebsjahr der 3-D-Bildgebung. Der Wert orientiert sich weiter nach oben, wenn eine Praxis eine höhere Zahl bei den monatlichen Aufnahmen erzielt oder das System bereits länger im Einsatz hat.
Fazit
Abschließend rät Herr Krämer Inhabern, die sich mit dem Gedanken einer Praxisnachfolge befassen, folgendes zu beachten: Die erhebliche Valorisierung der Diagnostik nimmt Einfluss auf das EBITDA sowie auf den Praxiswert, welcher sich aus den zukünftigen Gewinnen der nächsten 7 Jahre zusammensetzt. Bereits bei einer moderaten Nutzung der SCS Bildgebung mit 40 Aufnahmen im Monat erhöht sich der Praxiswert, durch ein Jahr der Nutzung vor der Übergabe, um ca. 700.000,- EUR. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei den aktuell steigenden Kosten die SCS Bildgebung die Möglichkeit bietet, diesen Kosten steigende Praxiserträge entgegenzusetzen und die Potenziale der eigenen Praxis zu heben sowie deren Praxiswert zu steigern. Die Implementierung der SCS Bildgebung ist nach Transformationsrechnung sinnvoll, da sie stets mit einer erheblichen Steigerung des Praxiswertes einhergeht.
„Aus Sicht der Kanzlei empfiehlt sich die Implementierung der SCS Bildgebung immer – je früher desto besser.“
Dipl. Finw. Herrmann-Josef Krämer · Steuerberater
Zusatzqualifikation: Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)
Krämer Küffen Reckmann & Partner
Die Kanzlei Krämer Küffen Reckmann & Partner betreut seit mehr als 35 Jahren deutschlandweit selbstständige und angestellte Mandanten in Berufsausübungs- und Praxengemeinschaften sowie Klinik-Kooperationen. Sie unterstützen dabei Ärzte, Zahnärzte sowie viele weitere Heilberufler in ihren Fragen und Anliegen.