Nürnberg – Vor einigen Wochen hat die Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg den Evaluationsbericht zum Pilottest des Versichertenstammdatenmanagements (VDSM) veröffentlicht. Der Bericht wurde im Auftrag der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH erstellt. Er wertet die Erfahrungen der etwa 500 Testpraxen aus, die von Ende 2016 bis Mitte 2017 an dem Test der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer ersten Grundfunktion, dem Stammdatenabgleich, beteiligt waren.
Demzufolge benötigte das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Schnitt etwa drei Sekunden für einen bloßen Datenabgleich und etwa 6,5 Sekunden, wenn Stammdaten aktualisiert werden mussten. Für etwa die Hälfte der Befragten dauerte das Einlesen damit länger als noch vor der technischen Umstellung. Nur knapp 30 Prozent der Befragten gaben an, dass das Einlesen der eGK stets fehlerfrei funktioniert habe und nur etwa die Hälfte, dass das Einlesen zu jeder Zeit möglich gewesen sei.
Zudem habe die Patientenanmeldung bei etwa 45 Prozent der Befragten insgesamt merklich länger gedauert, da viele Patienten noch eine veraltete Gesundheitskarte der ersten Generation bei sich hatten und hier zunächst der Versicherungsstatus geklärt und die Patienten entsprechend aufgeklärt werden mussten.
Etwa 60 Prozent der befragten Praxisteams waren jedoch insgesamt zufrieden mit dem VSDM. Etwa genauso viele gaben an, dass es für die eigene Praxis nützlich sei. Insgesamt fanden allerdings nur circa 41 Prozent der Befragten den Stammdatenabgleich ausgereift genug für den bundesweiten Rollout.
Hintergrund: Nach aktuellem Stand müssen sich alle Arztpraxen bis spätestens 31. Dezember 2018 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben, um pünktlich zum 1. Januar 2019 das VSDM, wie im E-Health-Gesetz festgeschrieben, durchführen zu können. Derzeit bietet allerdings nur ein Hersteller den dafür notwendigen Konnektor an. Weitere Geräte sind angekündigt, aber noch nicht verfügbar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat deshalb nun Nachverhandlungen bei den Fristen und Erstattungspauschalen angekündigt.