Berlin – Bundesweit wurden nur 70 Nachbesetzungsanträge für Praxissitze abgelehnt, seit das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Sommer 2015 in Kraft trat. Seitdem wurden dagegen fast 9.000 Nachbesetzungsanträge bewilligt. Diese Zahlen hat Ulrich Orlowski, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), unlängst bei einer Veranstaltung in Berlin genannt. Dies berichtete die „Ärzte Zeitung“.
5.500 Bewilligungen betrafen demnach Niederlassungen in Gebieten mit einem formalen Versorgungsgrad zwischen 110 und 140 Prozent. 3.300 Nachbesetzungen wurden den Angaben zufolge in Planungsbereichen genehmigt, in denen der formale Versorgungsgrad mehr als 140 Prozent betraf.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass die Zulassungsausschüsse ein Nachbesetzungsverfahren ablehnen sollen, wenn dies aus Versorgungsgründen nicht notwendig erscheint. Allerdings wurden auch Ausnahmen von dieser Regel ins Gesetz geschrieben.
Quelle: Ärzte Zeitung