PRP („platelet rich plasma“) ist ein Verfahren, das seit vielen Jahren in verschiedenen Fächern der Medizin vor allem aber in O und U vermehrt zum Einsatz kommt.
Es gibt eine große Anzahl wissenschaftlicher Arbeiten zur Wertigkeit diese Therapieform. Auch auf deutschen Kongressen wird über diese Therapieform wiederholt berichtet. Auch stellen verschiedene Firmen bei diesen Kongressen ihre Produkte zur Herstellung von PRP aus.
Da es sich um ein Produkt aus Blut handelt, greifen gesetzliche Reglungen zur PRP-Anwendung, die bisher nicht eindeutig sind. Ziel neuer gesetzlicher Vorgaben (sowohl auf Bundesebene wie auch europäischer Ebene) scheint die obligate Anwesenheit eines Transfusionsbeauftragte zu sein, was eine Anwendung in der ambulanten Medizin fast unmöglich machen würde. Die Regulierungsvorstellung des Gesetzgebers und des RKI stehen somit im Widerspruch zu der tatsächlich gelebten Praxis vieler Ärztinnen und Ärzte, die PRP seit vielen Jahren anwenden.
Wir haben in einer engagierten Arbeitsgruppe, in der sowohl ambulant sowie klinisch tätige Kollegen involviert waren, seit mehreren Jahren das Ziel verfolgt, eindeutige Zulassungsvoraussetzungen zu erarbeiten, die die Arbeit, mit diesem etablierten Verfahren auch gesetzlich sicher in der Handhabung (ambulant und in der Klinik) machen sollen.
Vor fünf Jahren haben wir für O und U (BVOU und DGOU) aber auch in Absprache und in Zusammenarbeit mit anderen Fachgruppen uns für eine gesetzlich sichere Richtlinie eingesetzt. Jetzt ist es erneut zu einer Überarbeitung gekommen, die eine entsprechende Kommentierung von unserer Seite notwendig machte. Man kann jetzt nur noch auf eine realistische gesetzliche Vorgabe hoffen. Skepsis über die Kenntnis des Gesetzgebers über die tatsächlichen Versorgungssituation erscheint angebracht. PRP-Anwendern empfehlen wir die jeweils aktuelle gesetzliche Vorgabe im Blick zu halten.
Dr. Johannes Flechtenmacher
Schatzmeister BVOU