Die Reform der Notfallversorgung in Deutschland zielt darauf ab, Patienten in medizinischen Notfällen schneller und effektiver zu helfen.
Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist die Einführung einer einheitlichen Notrufnummer (116117), die in Kombination mit einer digitalen Ersteinschätzung (z.B. SmED) dazu dient, die Dringlichkeit der Behandlung zu beurteilen. So können Patienten gezielt und verbindlich an die passende Versorgungsebene weitergeleitet werden, sei es der Rettungsdienst, ein integriertes Notfallzentrum (INZ), die Notaufnahme im Krankenhaus oder die Haus- oder Facharztpraxis.
Die Schaffung von integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern ist ein weiterer wichtiger Schritt. Diese Zentren bündeln die Notfallversorgung und sorgen dafür, dass Patienten dort optimal betreut werden. Der BVOU empfiehlt, Notaufnahmen und ärztliche Bereitschaftsdienste an Krankenhäusern zu schließen, die nicht als INZ organisiert sind, um die Versorgungsqualität zu erhöhen.
Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Sanktionierung der unkoordinierten Inanspruchnahme von Notfallbehandlungen. Das bedeutet, dass Patienten, die die Notaufnahme ohne dringenden Grund oder vorherige Konsultation der zentralen Notrufzentrale in Anspruch nehmen, beispielsweise einen Teil der entstandenen Behandlungskosten selbst tragen müssen. Ziel ist es, die Notfallversorgung zu entlasten und sicherzustellen, dass wirklich dringende Fälle schnell und effizient behandelt werden.
Insgesamt soll die Reform dazu beitragen, dass Patienten in Notfällen die bestmögliche Versorgung erhalten und die Ressourcen im Gesundheitssystem besser genutzt werden. So wird sichergestellt, dass jeder, der Hilfe benötigt, schnell die richtige Unterstützung bekommt.
Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert
- Steuerung durch eine zentrale Notrufnummer (116117) sowie telemedizinische bzw. digitale Ersteinschätzung (z.B. SmED) mit zielgerichteter Überweisung des Falls in die passende Versorgungsebene (Rettungsdienst, INZ oder Krankenhaus inkl. Ticket, Fach- oder Hausarzt mit akuter, dringlicher oder regulärer Terminvergabe)
- Schaffung Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern oder Notfallpraxen
- Sanktionierung der unkoordinierten Inanspruchnahme der Notfallbehandlung
Was der BVOU schon beiträgt
Das bereits im Jahr 2022 vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) formulierte Eckpunktepapier beschäftigt sich mit der ambulanten Versorgung von Notfällen in Orthopädie und Unfallchirurgie, liefert eine kurze Analyse, erläutert wie eine leitliniengerechte Versorgung auszusehen hat, und bietet konkrete, einfach umsetzbare Lösungsvorschläge.
Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025
Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.