Die Verordnung einer Rehabilitation wird deutlich einfacher: Das Formular 60 fällt ab 1. April 2016 weg – eine spürbare Entlastung für Ärzte. Auch dürfen dann alle Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen verordnen.
Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die entsprechende Änderung der Rehabilitations-Richtlinie beschlossen und damit den Weg frei gemacht für eine Vereinfachung der Reha-Verordnung.
Das Formular 60 fällt ab 1. April 2016 weg. Damit sei kein “Antrag auf den Antrag” mehr erforderlich, betont die KBV in einer Mitteilung.