BERLIN – Ab 1. April können alle Vertragsärzte eine medizinische Reha zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen und dafür direkt das neue Formular 61 nutzen. Dies teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich mit. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation und die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung seien damit nicht mehr erforderlich.
„Die Verordnung medizinischer Rehabilitation wird ab April deutlich einfacher“, kündigt die KBV auf ihrer Website an. Das Formular 60 entfalle dann endgültig. Bisher wurde es genutzt, um vor der Verordnung zunächst prüfen zu lassen, ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuständig ist oder ein anderer Kostenträger, etwa die Unfall- oder Rentenversicherung.
Diese Prüfung sei künftig nicht mehr vorgeschrieben. Sollten sich Ärzte dennoch bei einem Patienten nicht sicher sein, ob die GKV zuständig ist, könnten sie dies weiterhin vorab von der Krankenkasse klären lassen. Dazu können Ärzte den neuen Teil A von Formular 61 nutzen, so die KBV.
Die Reha-Verordnung selbst erfolge künftig direkt und ohne Umweg auf Formular 61. Dieses habe die KBV überarbeitet und gestrafft, von bisher vier auf nur noch drei Seiten (Teil B-D). Reduziert worden seien unter anderem die erforderlichen Angaben zu den bisherigen Maßnahmen der Krankenbehandlung und den Kontextfaktoren. Laut KBV soll das Ausfüllen von Muster 61 damit zukünftig schneller gehen.
Das alte Formular 61 darf ab April 2016 nicht mehr verwendet werden. Die neuen Papiervordrucke können Praxen ab März auf ihrem regulären Bezugsweg bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung oder Druckerei bestellen. Die Softwarehäuser werden das neue Formular 61 zudem in die Praxisverwaltungssysteme integrieren und den Praxen mit dem Software-Update zum zweiten Quartal 2016 bereitstellen. Das Formular kann damit ab April elektronisch ausgefüllt und bedruckt werden. Eine Blankoformularbedruckung soll ebenfalls möglich sein.
Um die speziellen Kenntnisse in der Anwendung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit zu erweitern und zu vertiefen, sollen von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigungen Fortbildungsveranstaltungen angeboten werden.
Weitere Informationen sowie ein Muster des neuen Formulars zur Ansicht finden Sie hier.