Berlin – In der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können jetzt auch Patienten mit Rheuma behandelt werden. Der Beschluss ist am 20. April in Kraft getreten. Interessierte ASV-Teams können ab sofort für rheumatologische Erkrankungen ihre Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss anzeigen. Der Orthopädische Rheumatologe gehört nach dem Beschluss des G-BA nicht mehr zwingend zum Kernteam der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Rheuma. Dies hatte das BVOU-Referat Orthopädische Rheumatologie kritisch kommentiert.
G-BA regelt Anforderungen
In Anlagen zur ASV-Richtlinie legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jeweils fest, aus welchen Fachrichtungen sich das behandelnde ASV-Team zusammensetzt, welche Ärzte bei Bedarf hinzugezogen werden können und welche Leistungen zum Behandlungsumfang gehören. Alle Details zu Rheuma sind in der Anlage 1.1b zur ASV-Richtlinie geregelt. Neu ist, dass sich die Anlage in zwei Teile gliedert: Teil 1 für die Versorgung von Erwachsenen und Teil 2 für Kinder und Jugendliche.
Praxisinformationen erläutern Details
Alle Details zum Behandlungsangebot für erwachsene Patienten sowie für Kinder und Jugendliche mit Rheuma hat die KBV speziell für ambulant tätige Ärzte und ihre Praxisteams übersichtlich zusammengestellt. Die Praxisinformationen können kostenlos herunterladen werden. Ergänzende Informationen stellt die KBV auf einer Themenseite im Internet bereit.