Berlin /Ratzeburg – Die DMARD-Therapie, insbesondere die Behandlung mit Methotrexat, ist seit vielen Jahren der Goldstandard in der primären Versorgung von Patienten mit gesicherter rheumatoider Arthritis. „Rheuma früh erkennen – Rheuma früh behandeln“, das ist das Konzept in der Rheumatologie. Empfohlen wird von den Fachgesellschaften ein Therapiebeginn im „window of opportunity“, in den ersten drei Monaten nach Beginn der Erkrankung. Bei einer Wartezeit von drei bis sechs Monaten bis zu einem Termin bei einem Rheumatologen sind wir noch weit von dem oben beschriebenen Zeitfenster entfernt.
Positiv sind die Aussagen der Zi-Analyse zu bewerten, wonach die Kooperation von Hausärzten und Rheumatologen eine beschleunigte Versorgung von Rheumapatienten mit einer DMARD-Therapie bewirkt. Vermutlich sind hier allerdings die Patienten befragt worden, die in einem Strukturvertrag von einer kurzfristigen Terminvergabe beim Rheumatologen profitiert haben. Die Patienten, die nicht in solche Verträge eingeschlossen sind, werden weiterhin lange auf ihre Termine warten.
Als besonders auffällig empfinde ich die regionalen Unterschiede in Hamburg und Schleswig-Holstein. Hier bringen sich die Fachinternisten und auch die Orthopäden (17 %) in die DMARD-Verordnung mit ein. Aus meiner Sicht sehr empfehlenswert, da die Diagnosesicherung einer RA und auch der Einstieg in die DMARD-Therapie bei unproblematischen Patienten durchaus von einem geschulten Orthopäden durchgeführt werden kann. Eine Kooperation im weiteren Verlauf mit einem Rheumatologen ist dann empfehlenswert. Nach der neuen Muster-Weiterbildungsordnung zur Orthopädischen Rheumatologie ist die spezielle pharmakologische Therapie, einschließlich cs-und b-DMARD, auch Grundlage der Weiterbildung, so dass dann diese Fachärzte verstärkt in die rheumatologische Versorgung mit eingebunden werden und somit die augenblicklichen Versorgungsdefizite reduzieren werden können.
Strukturvertrag in Schleswig-Holstein
Ein Strukturvertrag in Schleswig-Holstein zur Förderung der rheumatologischen Versorgung ist zum 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist. Neu ist, dass auch die hausärztliche Versorgung durch eine medizinisch optimierte Patientenzuweisung an den Rheumatologen eingebunden wird. Als Fachärzte nehmen der Internist mit Schwerpunkt Rheumatologie, der Orthopäde mit Schwerpunkt Rheumatologie bzw. der Orthopäde/ Unfallchirurg mit der Zusatzbezeichnung Orthopädische Rheumatologie teil. In den Vorgesprächen hatte ich darauf gedrungen, auch den Orthopäden neben den Hausärzten einzubinden. Offenbar ist dies von der AOK strikt abgelehnt worden. Nach Absprache mit dem KV Vorstand wird eine Überprüfung nach einem Jahr Vertragslaufzeit zugesagt. Bei entsprechenden Vorgesprächen zu Rheumaverträgen in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind die Orthopäden hingegen beteiligt. Sofern sich in diesen beiden Bundesländern die Versorgungslage für die Rheumapatienten deutlich bessern wird, sollte eigentlich allen Krankenkassen und KV `en klar sein, dass ohne Beteiligung der Orthopäden in der Früherkennung und Frühdiagnostik rheumatischer Erkrankungen keine optimale Versorgung zu erreichen ist. Sofern die Argumente unserer Berufsgruppe dort wirklich gehört werden, werden möglicherweise auch alle Krankenkassen anerkennen, dass ohne Einbezug der Orthopäden in der Früherkennung und Frühdiagnostik rheumatischer Erkrankungen keine optimale Versorgung zu erreichen ist.
Mitarbeit: Sabine Rieser