Berlin – „Wenn man davon ausgeht, dass die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen von der Schiedsstelle adäquat bewertet wurden, lässt das nur einen Schluss zu: Die ärztlichen Leistungen sind deutlich unterfinanziert“, sagt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich.
Vom Schiedsspruch gehe eine Signalwirkung für die nächsten Honorarverhandlungen zwischen Vertragsärzteschaft und Kassen aus. „Die Kassen sind offensichtlich in der Lage, deutlich mehr Geld für die Versorgung ihrer Versicherten auszugeben. Dieses Geld ist am sinnvollsten dort eingesetzt, wo die Hauptlast der Versorgung abgefedert wird: in den Arztpraxen.“
Apotheken dürfen nach einer Vereinbarung mit den Krankenkassen in Zukunft fünf neue Dienstleistungen erbringen, darunter eine „standardisierte Risikoerfassung“ bei Menschen mit Hypertonie. Für das dreimalige Blutdruckmessen erhalten die Apotheker 11,20 Euro netto. Dieser Betrag wurde vom Schiedsamt festgesetzt.
Das ist beinahe doppelt so viel, wie ein niedergelassener Arzt für eine Langzeit-Blutdruckmessung über mindestens 20 Stunden hinweg inklusive Auswertung und Beurteilung des Befundes erhält. Die kassenärztliche Leistung ist derzeit mit 6,42 Euro bewertet.
Auch die Blutdruckmessung als Teil des Belastungs-EKGs oder der gynäkologischen Krebsvorsorge ist deutlich günstiger. Das EKG mit mindestens zwölf Ableitungen und wiederholter Blutdruckmessung wird mit 22,31 Euro vergütet. Die einfache Krebsvorsorgeuntersuchung in der gynäkologischen Praxis, die zusätzlich zu einer Reihe von anderen Leistungen ebenfalls die Kontrolle des Blutdrucks enthält, wird mit 17,91 Euro bewertet.
Ähnliche Diskrepanzen ergeben sich bei den übrigen Dienstleistungen, etwa der „erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation“ (90 Euro in der Apotheke bzw. 4,39 Euro in der Arztpraxis).
Quelle: Virchowbund