Berlin/Köln – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und der NAV-Virchow-Bund halten die am 24. März durch den Bundestag verabschiedeten COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen für die ambulante Versorgung für eine Grundlage aber in ihren Einzelheiten für unzureichend. Sie fordern einen umfassenden Rettungsschirm für die gesamte ambulante ärztliche Versorgung.
„In vielen Praxen niedergelassener Ärzte werden gravierende Honorarminderungen entstehen, weil unter COVID-19-Bedingungen nicht nur weniger Patienten behandelt werden, sondern auch viele Leistungen nicht erbracht werden können. Dadurch sinkt der sogenannte ‚Fallwert‘, also die Leistungsmenge pro Patienten und damit das durchschnittliche Honorar pro Patient. In einer solchen Praxis werden also bei nahezu gleicher Fallzahl deutlich weniger Leistungen pro Patient und damit ein Honorarrückgang entstehen, der existenzgefährdend sein wird“, erläutert Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes.
Dazu Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa: „Die im Bereich der Behandlung von Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern erzielten Honorare bilden einen wesentlichen, die Funktionsfähigkeit der Praxen stützenden Bereich. Wir erkennen darum den ersten Schritt des Gesetzgebers ausdrücklich an, fordern jedoch zügig weitere Schritte, bei denen die privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträger einbezogen werden müssen. Ärztinnen und Ärzte, die sich im Rahmen der Bewältigung der Krise mit ihrer Gesundheit, ihren Mitarbeitern und Praxen einbringen, brauchen einen effektiven Schutz. Wenn hieran Zweifel entstehen, bedeutet dies einen massiven Vertrauensverlust gegenüber den politischen Instanzen.“
Des Weiteren seien zusätzliche Regelungen bei Ausgleichszahlungen für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und die extra-budgetäre Vergütung (EGV) erforderlich. „Der Schutzschirm muss so ausgestaltet werden, dass er den Umsatz des Vorjahresquartals im GKV-Bereich sowohl in der MGV als auch in der EGV gleichermaßen sichert. Auch nach der Corona-Pandemie sind alle haus- und fachärztlichen Praxen für die Versorgung der Bevölkerung erforderlich. Daher müssen jetzt die Weichen gestellt werden, dass die einzelnen Praxen nicht auf der Strecke bleiben“, fordert Dr. Heinrich.
Quellen: NAV-Virchow-Bund, Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)