Für Leistungen, die ärztlich veranlasst werden, gelten coronabedingt seit einiger Zeit verschiedene Sonderregelungen. Die KBV hat die Wesentlichsten für das 4. Quartal 2020 kurz zusammengefasst, um im Praxisalltag Unterstützung zu bieten. Die Übersicht berücksichtigt neben häuslicher Krankenpflege, Heil- oder Hilfsmitteln zum Beispiel auch Betäubungsmittel-Rezepte, AU-Bescheinigungen sowie Überweisungen.
Leistung (alphabetisch) |
Corona-Sonderregelungen (4. Quartal 2020) |
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Formular 1 Bescheinigung bei Erkrankung Kind Formular 21 |
› Bei Erkrankung der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik: AU-Feststellung auch am Telefon* bei bekannten und unbekannten Patienten bis 7 Kalendertage plus weitere 7 Kalendertage bei Verlängerung › Portokosten abrechenbar * AU-Feststellung per Videosprechstunde ist keine Corona-Sonderregelung, sondern regulär möglich, und nicht auf Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik beschränkt. |
Arzneimittel Formular 16 |
› Bei Versand von Folgerezepten: Portokosten abrechenbar |
Betäubungsmittel BtM-Formular |
› Übertragung von BtM-Rezepten auch außerhalb von Vertretungsfällen möglich › Portokosten abrechenbar |
Häusliche Krankenpflege Formular 12 |
› Folgeverordnung auch per Telefon/Videosprechstunde, rückwirkende Folgeverordnung bis zu 14 Kalendertage, Folgeverordnung muss nicht in letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden, auch später möglich › Frist zur Vorlage der Verordnung zur Genehmigung bei Krankenkasse von 3 auf 10 Arbeitstage erweitert › Portokosten jeweils abrechenbar › Längere Verordnungsdauer muss nicht medizinisch begründet werden |
Heilmittel Formular 13, 14, 18 bis 31.12.2020 Neues Formular 13 ab 01.01.2021 |
› Folgeverordnung auch per Telefon/Videosprechstunde, gilt auch „außerhalb des Regelfalls“ › Portokosten abrechenbar › Verordnungen bleiben gültig, auch wenn Heilmittelbehandlung mehr als 14 Kalendertage unterbrochen war |
Hilfsmittel Formular 16 |
› Folgeverordnung auch per Telefon/Videosprechstunde › Portokosten abrechenbar › Gilt für alle Hilfsmittel zum Verbrauch sowie Zubehör und Ersatzbeschaffung › Gilt nicht für Sehhilfen und nicht für Hörhilfen |
Krankenbeförderung Formular 4 |
› Verordnung auch per Telefon/Videosprechstunde › Portokosten abrechenbar › Krankentransporte zu notwendiger ambulanter Behandlung von Corona-Patienten genehmigungsfrei, auch bei behördlich angeordneter Quarantäne |
Soziotherapie Formular 26 |
› Frist für die Vorlage der Verordnung zur Genehmigung bei der Krankenkasse von 3 auf 10 Arbeitstage erweitert |
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Formular 63 |
› Frist für die Vorlage der Verordnung zur Genehmigung bei der Krankenkasse von 3 auf 10 Arbeitstage erweitert |
Überweisung Formular 6 und 10 |
› Ausstellung auch per Telefon/Videosprechstunde › Portokosten abrechenbar |
Zusatzinfo: Entlassmanagement der Krankenhäuser |
› Einlösefrist Entlassrezepte 6 Werktage › Arzneimittel: keine Begrenzung auf Packung mit kleinstem Packungsgrößenkennzeichen › Für bis zu 14 Kalendertage: AU-Bescheinigung, Verordnung häuslicher Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie, SAPV |
Hinweise
- Abrechnung Portokosten für Versand: GOP 88122 / 90 Cent
- Erfassen der Versichertendaten auch ohne Einlesen der elektronische Gesundheitskarte (eGK):
· Patient war im Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis: Versichertendaten liegen vor.
· Patient ist in der Praxis bekannt, war aber im Quartal nicht da: Praxis übernimmt Versichertendaten
aus der Patientenakte.
· Patient ist in der Praxis unbekannt. Praxispersonal erfragt am Telefon die Versichertendaten:
· Name des Versicherten
· Postleitzahl des Wohnortes des Versicherten
· Geburtsdatum des Versicherten
· Krankenkasse
· Versichertenart (Mitglied, Familienversichert, Rentner); Versichertennummer ist nicht erforderlich
Quelle: KBV