Berlin – Nachdem die dreiseitigen Verhandlungen zur Ausgestaltung des §115f SGB V im Frühjahr gescheitert sind, ist nun das BMG in der Pflicht, einen solchen Katalog mit Leistungen vorzugeben, für die künftig die sektorengleiche Vergütung herangezogen werden kann. Diese Ausgestaltung seitens des BMG wurde für Ende Juni angekündigt, lässt aber derweil immer noch auf sich warten. Der SpiFa hatte seinerseits hierfür gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden einen Vorschlag für einen Leistungskatalog erarbeitet. Dieser Katalog liegt dem Bundesministerium für Gesundheit bereits seit geraumer Zeit vor. Ob der Bundesgesundheitsminister das darin enthaltene Potenzial für eine nachhaltige strukturelle Veränderung jedoch nutzen möchte, scheint derzeit fraglich.
Aus diesem Grund verstärkt der SpiFa seine kommunikativen Maßnahmen und setzt sich für einen breit aufgestellten Maßnahmenkatalog ein.
Schreiben an Gesundheitsminister Lauterbach, die Abgeordneten im Ausschuss für Gesundheit, die Gesundheitsministerkonferenz der Länder
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und seine Mitgliedsverbände
begrüßen ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, nachhaltige Reformansätze an
der Schnittstelle zwischen der ambulanten und stationären Versorgung umzusetzen, wie
dies der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorsieht. Diese
Reformansätze folgen dabei vor allem der Patientensouveränität und sind zugleich wirtschaftlich für unser Gesundheitssystem. Mit der Einführung einer sektorengleichen Vergütung gemäß § 115f SGB V könnte endlich eine Lösung herbeigeführt werden, durch die ambulante Operationen gefördert werden. Dadurch holt Deutschland im internationalen Vergleich bei der Ambulantisierung auf, Krankenhäuser werden entlastet und Kosten werden reduziert.
Im Zuge der Ausgestaltung dieses Gesetzes im Rahmen einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möchten wir jedoch drauf hinweisen, dass dieses Vorhaben nur dann sein Potenzial entfalten kann, wenn ein möglichst großer Katalog an Leistungen hierfür berücksichtigt wird. Nachdem die dreiseitigen Verhandlungen innerhalb der Selbstverwaltung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV‐Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft im Frühjahr vornehmlich an dieser Frage gescheitert sind, ist nun das BMG in der Pflicht, einen solchen Katalog vorzugeben.
Nur unter Einbeziehung möglichst vieler Leistungen, die ambulant erbracht werden können und im internationalen Vergleich auch ambulant durchgeführt werden, kann die von Ihnen als Gesetzgeber auf den Weg gebrachte gesetzliche Regelung seine Kraft im deutschen Gesundheitswesen entfalten. Damit werden dem Gesundheitssystem auf Dauer Kosten gespart sowie die Versorgung Patienten‐fokussiert gefördert. Zusätzlich werden Deutschlands Krankenhäuser von vielen unnötig stationär behandelten Fällen entlastet, was wiederum auch die Umsetzung der Reform der Krankenhauslandschaft in Deutschland nachhaltig unterstützt.
Der SpiFa hat hierfür gemeinsam mit seinen 36 angeschlossenen ärztlichen Berufsverbänden einen Vorschlag für einen Leistungskatalog erarbeitet. Dieser Katalog liegt dem Bundesministerium für Gesundheit vor. Ob der Bundesgesundheitsminister das darin enthaltene Potenzial für eine nachhaltige strukturelle Veränderung jedoch nutzen möchte, lässt sich derzeit nur schwer abschätzen.
Aus Sicht des SpiFa und seiner Mitgliedsverbände kann die Umsetzung des § 115f SGB V nicht nur für sich selbst betrachtet ein Meilenstein im deutschen Gesundheitssystem sein, sie wird auch eine der tragenden Säulen bei weiteren angestrebten Gesundheitsreformen sein. Ob Krankenhaus‐ oder Notfallreform oder künftige Versorgungsgesetze: das Heben des Potenzials ambulanter Versorgung für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Stärkung der ambulanten Versorgung werden maßgeblich zum Erfolg dieser Reformen beitragen. Dafür bedarf es aber eines mutigen und entschlossenen Schrittes, dieses Potenzial auch vollumfänglich auszuschöpfen!
Bitte fordern Sie als Abgeordnete diesen entschlossenen Schritt auch ein und tragen Sie damit dazu bei, dass diese Reform gelingt und tatsächlich nachhaltig und nachweislich etwas bewirkt und nicht nur auf dem Papier bestehen bleibt.
Warum ist uns dieses Thema so wichtig?
Ohne die Nutzung des Potenzials der Ambulantisierung sowie eine verzahnte Organisation mit der Notfall‐ und Krankenhausreform sind die geplanten Reformen Makulatur! Die Ambulantisierung muss jetzt gefördert werden und nicht erst, wenn Strukturen erneut zementiert sind. Wir fangen den Reformprozess sonst wieder von vorn an.
Erstellung und Versand eines Infofaltblattes zum Thema