Berlin – Wenn Innovationen aller Art schneller im bundesdeutschen Versorgungsalltag genutzt würden, ließen sich Herausforderungen für das Gesundheitswesen leichter lösen, die sich aus Morbiditätsentwicklung und Demografie ergeben. Davon sind die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) überzeugt. Sie haben ein sogenanntes Fast-Lane-Modell entwickelt, mit dem sie eine entsprechende Debatte anstoßen wollen.
Ausgangspunkt der Überlegungen des SpiFa ist die These, dass vor allem „die schwerfällige Struktur des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine zügige Nutzung neuer Entwicklungen im Versorgungsalltag blockiert“. Auch der neue Innovationsfonds bringe nicht die notwendige Verbesserung. Zudem hätten „selektivvertragliche Versorgungsformen als wertvolle Ergänzung zu den im Kollektivvertrag abgebildeten Leistungen und Eingang für Innovationen in die Regelversorgung nach wie vor nicht den entsprechenden Stellenwert“.
Mit seinem Fast-Lane-Modell schlägt der SpiFa vor, in einem zweiten Strang neben dem für den G-BA vorgesehenen die Etablierung von Innovationen im Gesundheitswesen vorzusehen. Dazu soll ein am Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu installierender weiterer Innovationsausschuss ein Antragsverfahren etablieren. Dieses könnten dann Unternehmen oder andere Träger von Innovationen nutzen. Weiter heißt es hierzu: „Vorfahrt hat hierbei weiterhin der G-BA. Wenn dieser jedoch innerhalb von 12 Monaten zu keiner Entscheidung beziehungsweise Einführung der Innovation gelangt, öffnet sich die ,Fast-Lane‘ für den Antragsteller.“
Dann könne man die Innovation fünf Jahre lang in der Versorgung erproben, und zwar über einen Selektivvertrag. Finanziert werden solle das zusätzliche Angebot auf Basis einer Programmpauschale im Risikostrukturausgleich des Gesundheitsfonds finanziert. Eine Versorgungsevaluation soll verpflichtend vorgesehen werden.
Quelle: SpiFa