Berlin, 23. Mai 2016 – Die Mitgliederversammlung des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt den Kurs bei der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) ab.
Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V.: Der vor 17 Jahren bei der Einführung des PsychThG formulierte Qualitätsstandard darf nicht ohne Not aufgegeben werden.“ Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Gesetzesnovellierung sieht vor, dass der Psychotherapeut anders als heute nicht mehr über spezielle Kenntnisse in einem allgemein wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren verfügt. „Die mangelnde Erfahrung wird u.a. eine Verschlechterung der Patientenversorgung mit sich bringen, die unbedingt verhindert werden sollte“, so Lindemann.
Der einstimmige Beschluss der Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. vom 22. Mai 2016 im Wortlaut:
„Das BMG plant unter dem irreführenden Etikett „Novellierung des Psychotherapeutengesetzes“ die Einführung eines neuen arzt-parallelen, allgemein versorgenden Heilberufs mit Approbation. Dieser soll die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ führen. Anders als der heutige Psychotherapeut soll er jedoch nicht mehr über eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren verfügen.
Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa) e.V. lehnt die Einführung eines neuen, allgemein approbierten Heilberufs mit Übernahme der bisher ärztlichen Zuständigkeit für den psychosozialen, kommunikativen und koordinativen Bereich ab.
Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ muss wie bisher entsprechend weitergebildeten Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten vorbehalten und an einen hohen fachkundlichen Qualitätsstandard gebunden bleiben.“