Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschland e.V. (SpiFa) hat kurz vor Weihnachten eine Online-Befragung zu Kooperationen im Gesundheitswesen sowie den Bemessungsgrundlagen für die Vergütung im Rahmen von Kooperationen gestartet. Sie soll bis Ende März 2017 laufen.
Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ werde Veränderungen im Umgang mit Kooperationen mit sich bringen, heißt es zur Begründung in der Pressemitteilung. Staatsanwaltschaften und Gerichte würden tatbestandliche Unschärfen des Gesetzes in ihren Begründungen für einen Anfangsverdacht und später durch Urteile ausfüllen müssen.
Die Erarbeitung eines erläuternden Katalogs und die Beschreibung von Eckpunkten können aus Sicht des Spifa hilfreich für Ärzte, Gerichte und Staatsanwaltschaften sein, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten festlegen müssen, was im Einzelnen noch üblich und zulässig und was schon Korruption ist. „Hier sind alle beteiligten Organisationen und Körperschaften gefordert“, so der Spitzenverband.
Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ wurden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als Straftatbestände im Strafgesetzbuch in den Paragraphen 299a und 299b StGB verankert. So soll der besonderen Verantwortung der im Gesundheitswesen tätigen Heilberufsgruppen Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden. Welche Auswirkungen dieses Gesetz konkret auf die Fachärztinnen und -ärzte in Klinik und Praxis sowie deren Tätigkeit hat, ist nach dem Eindruck des Spifa jedoch weiterhin unklar.
Quelle: Pressemitteilung Spifa e.V.