Berlin/Essen – Pünktlich zu den gesetzlichen Änderungen rund um die Durchführung und Vergütung von Videosprechstunden geht sprechstunde.online mit einer neuen Online-Bezahlfunktion an den Start. Neben der bereits vorhandenen Buchungsfunktion, über die individuell konfigurierte Beratungsleistungen online für Patienten verfügbar gemacht werden, ist es nun auch möglich, die gebuchten Selbstzahlerleistungen direkt online bezahlen zu lassen. Auswählen kann der Patient zwischen Kredit- und Debitkarte sowie Lastschriftverfahren.
Diese neue Entwicklung vereinfacht den gesamten Buchungs- und Zahlungsprozess enorm, indem beide Schritte gewissermaßen zusammengefasst werden. Dadurch können Sie die innovativen Vorteile des online-Payments nutzen. Selbstzahler profitieren von bekannten online-Bezahlmethoden und von einer direkten Bezahlung für Ihre erbrachten Gesundheitsleistungen. Die Vergütung wird Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung gutgeschrieben.
Auch die Zufriedenheit Ihrer Patienten wird gesteigert, denn über den Buchungsservice haben sie Ihre ärztlichen Beratungsleistungen sowie die verfügbaren Termine sofort im Blick, können diese bequem online buchen und sofort bezahlen. Profitieren Sie von maximaler Flexibilität und Zufriedenheit Ihrer Patienten – schnell, bequem und unkompliziert!
Nutzer von sprechstunde.online aktivieren Ihre Paymentfunktion in nur 3 Schritten:
1. Schritt: Folgen Sie im Login-Bereich auf www.sprechstunde.online dem Link „Bitte aktivieren Sie das Vergütungsmodell hier“.
2. Schritt: Vervollständigen Sie Ihre Angaben und teilen Sie mit, welchem Konto Ihr Honorar gutgeschrieben werden soll.
3. Schritt: Sie haben Ihre Registrierung erfolgreich abgeschlossen!
Sie sind noch keine Nutzer? Die Videosprechstunde ist zu 100% in Orthinform integriert. Ein kostenfreier Testzugang kann übrigens direkt im Login-Bereich gebucht werden.
DKOU 2019: DAAG-Beratung am BVOU-Stand
Wenn Sie mehr über sprechstunde.online erfahren wollen: Die Deutsche Arzt AG ist auch dieses Jahr wieder auf dem DKOU-Kongress am Stand des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) vertreten.
Ihr Ansprechpartner vor Ort ist Tim Schneider (Key Account – und Produktmanager).
Mehr Rückenwind: Neue Anschubfinanzierung für Videosprechstunden seit 1. Oktober
Der GKV-Spitzenverband und die KBV haben vereinbart, Videosprechstunden finanziell zu fördern. Ab 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzten, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung. Die GOP 01451 wird als Zuschlag auf die Grund- oder Versichertenpauschale in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 92 Punkten (9,95 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet – für bis zu 50 Videosprechstunden. Pro Arzt und Quartal sind damit bis zu 500 Euro Förderung möglich. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre.
Auch die Authentifizierung neuer Patienten, welche noch nie in der Praxis behandelt wurden, wird nun mit 10 Punkten (1,08 Euro) vergütet. Diese neue GOP 01444 ist zeitlich bis zum 30. September 2021 befristet, denn bis dahin sollen neue technisches Verfahren den Zusatzaufwand der Authentifizierung ersetzen.
Quelle: DAAG