Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zur letzten Störung der Telematikinfrastruktur (TI) und drängt auf die Übernahme der Kosten durch die gematik.
In der letzten Woche kam es zu einer Störung in der Telematikinfrastruktur (TI), sodass in 80.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten seit dem 27. Mai 2020 kein Online-Abgleich von Versichertenstammdaten (Modul VSDM) mehr möglich ist. Nach Auskunft der gematik hat ein nach wie vor nicht behobener Konfigurationsfehler in der zentralen Telematikinfrastruktur zum Ausfall der Konnektoren geführt. Zur vorläufigen Problembehandlung müssen jetzt alle Konnektoren manuell aktualisiert und für den Online-Betrieb freigeschaltet werden.
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa dazu: „Dieses Störung offenbart eine Symptomatik des Auslieferns der Ärzteschaft an die Telematikinfrastruktur. Wir reden derzeit nur vom Verwaltungs-Modul Abgleich der Versichertenstammdaten. Ich mag mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, was in einem solchen Fall passiert, wenn wir das eRezept und die eAU haben. Wir fordern daher die gematik eindrücklich auf, sich nicht aus der Verantwortung zu stehlen!“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat indessen nach Gesprächen mit der gematik und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) klargestellt, dass keine Nachteile für die Praxen entstehen dürfen. Die Praxen sollen weder Regresse fürchten, weil sie für die Krankenkassen das VSDM nicht durchführen konnten, noch müssen sie für die Kosten der Updates aufkommen. Für Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa, ist dies „eine Selbstverständlichkeit, die keiner weiteren Diskussion bedarf, vielmehr sollte sich die gematik auf die Behebung der Störung konzentrieren.“ „Nach der Behebung des Fehlers sollte jeder Arzt und jede Ärztin in Deutschland die angefallenen Aufwände für EDV-Dienstleister bei der gematik geltend machen“, so Lindemann weiter.
Der SpiFa fordert seine Mitgliedsverbände sowie deren Mitgliedern auf, die entstandenen Aufwendungen unter konkreter Bezifferung mit der Begründung, dass diese für die Behebung eines Fehlers in der IT-Infrastruktur aufgrund des nicht Funktionierens der Software entstanden sind, bei der gematik geltend zu machen:
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Quelle: SpiFa