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„Hirtenbrief“ zu den Hybrid DRG: Wir bleiben zuversichtlich!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Wenn Sie diese Punkte nicht noch ändern, drohen die Hybrid DRG zu einem Fehlstart zu werden! Wollen Sie den Starttermin wirklich beim 01.01.2024 belassen?“

Dies war beim Arbeitstreffen im Bundesgesundheitsministerium am 27. November 2023 meine abschließende Mahnung an Karl Lauterbach. Die Argumente wurden wohl gehört, die Mahnung hingegen ignoriert – die Rechtsverordnung zu den Hybrid DRG trat dann Anfang dieses Jahres in Kraft. Das Beste, was wir letztlich erreichen konnten, war, dass die Rechtsverordnung noch mit einem Ablaufdatum versehen wurde – und das ist Ende dieses Jahres! Was dann folgte, war Chaos: Insbesondere im Bereich Abrechnungswege hatten die Aussagen oft nur die Halbwertszeit von wenigen Tagen.

Der Start in die Ambulantisierung: Verstolpert!

Trotz dieses Chaos: Der BVOU hat stets zur Besonnenheit geraten – wir bleiben bei der Einschätzung, dass sich die Abrechnung ggfs. verzögert, aber kein Geld verlorengehen dürfte. Was soll man aktuell tun?

Abrechnung für dieses Jahr

a: Kliniken

Für Kliniker ändert sich recht wenig. Für bestimmte Prozeduren im Bereich Hernien- und Vorfußchirurgie wird Ihnen der DRG Grouper bei Verweildauer bis zu einem Tag eine Hybrid DRG zur Abrechnung vorschreiben. Diese sind mit dem Zusatz M oder N gekennzeichnet. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des §301 Verfahrens

b: Vertragsärzte

Abrechnung als Hybrid DRG

Vertragsärzte können die Leistungen aus dem Katalog ebenfalls als Hybrid DRG abrechnen. Dies geschieht im Moment am sichersten über die jeweilige KV, die dabei als Managementgesellschaft fungiert.

Als Abrechnungspartner haben sich zwar seit Beginn des Jahres zahlreiche Managementgesellschaften angeboten und mit günstigen Konditionen gelockt. Stand heute ist es aber noch keiner Managementgesellschaft gelungen flächendeckende Abrechnungen mit allen Krankenkassen zu etablieren.

Der KBV hat dagegen am 13.03.2024 eine Rahmenvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen, der die Abrechnung der Hybrid DRG im Rahmen einer Übergangsvereinbarung rückwirkend für den 01.01.2024 regelt: www.kbv.de/media/sp/Hybrid-DRG_Abrechnungsvereinbarung.pdf

Übersicht Pseudo-GOP zur Abrechnung der Hybrid-DRG in der Übergangslösung

GOP Bezeichnung der Hybrid-DRG Bewertung in Euro
83001 G09N – Beidseitige Eingriffe bei Leisten- und Schenkelhernien, Alter > 55 Jahre o. komplexe Herniotomien o. Operation einer Hydrocele testis o. andere kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm 2.021,82€
83002 G24N – Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, mit beidseitigem oder komplexem Eingriff o. Alter < 14 Jahre mit äußerst schweren o. schweren CC 1.965,05€
83003 G24M – Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, ohne beidseitigen Eingriff, ohne komplexen Eingriff, Alter > 13 Jahre o. ohne äußerst schwere o. schwere CC 1.653,41€
83004 I20N – Andere Eingriffe am Fuß ohne chronische Polyarthritis o. Diabetes Mellitus mit Komplikationen o. Alter < 16 Jahre 1.072,95€
83005 I20M – Eingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe o. komplizierende Faktoren, Alter > 15 Jahre 909,25€
83006 J09N – Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal, Alter > 15 Jahre 1.038,17€

Dies versetzt nun die einzelnen KVen in die Lage entsprechenden Abrechnungsregelungen zu treffen. Sehr zügig hat dies die KV Baden-Württemberg getan und auf ihrer Homepage veröffentlicht: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/hybrid-drg-jetzt-ueber-die-kvbw-abrechnen

Abrechnung über EBM

Vertragsärzte können diese Leistungen ebenfalls weiter über den EBM abrechnen und sollten dies auch tun. Einige Kassen haben zwar angekündigt, diese Abrechnungen zurückzuweisen, aber sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die KBV und die KVen teilen diese Auffassung nicht. Der BVOU empfiehlt ganz nachdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen, die wie gewohnt über EBM abrechnen wollen, dies zu tun und sichert Ihnen auch im Fall von Schwierigkeiten juristischen Beistand ggfs. in Form von Musterklagen zu.

Abrechnung von prä- und postoperativen Leistungen im Zusammenhang mit den Hybrid DRG

Auch hier muss auf die regionalen KVen verwiesen werden, exemplarisch seien auch hier die Regelungen aus Baden-Württemberg genannt.

Kennzeichnung auf Überweisung zur Weiterbehandlung mit 99115

Wie Sie es vom Ambulantem Operieren nach § 115b SGB V gewohnt sind, muss die Überweisung an andere Niedergelassene zu „Begleitleistungen“ neben dem Auftrag auch eine Kennziffer und den OPS enthalten. Bei Operationen nach § 115f SGB V lautet diese Kennziffer 99115.

Überweisen Sie für Leistungen, die im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG stehen (sog. „Begleitleistungen“), an andere Niedergelassene, die nicht in derselben Einrichtung tätig sind (z. B. Bildgebung, Labor), können diese Leistungen von diesen Ärzten regulär abgerechnet werden. Auf der Überweisung müssen Sie neben dem Auftrag auch die Kennziffer 99115 und den OPS angeben.

Diese Angaben (Kennziffer 99115 und OPS) muss der auf der Überweisung tätige Arzt (z. B. Hausarzt) in seine Praxissoftware übertragen und ist zur Abrechnung der beauftragten Begleitleistungen anzugeben.

Nur so ist es uns möglich, §115f-Begleitleistungen herauszufiltern und gegebenenfalls gesondert zu vergüten. Die KV Baden-Württemberg verhandelt eine extrabudgetäre Vergütung dieser Leistungen mit den Krankenkassen, aktuell aber steht deren Vergütung noch nicht fest!

Perspektiven für 2025

a. Katalog der Selbstverwaltung für 2025

Da Katalog und Preise für die Hybrid DRG nur für dieses Jahr Bestand haben, war die Selbstverwaltung, d.h. die gesetzlichen Kassen, die KBV und die Dt. Krankenhausgesellschaft (DKG) erneut aufgefordert sich bis zum 31.03. dieses Jahres auf eine Regelung für 2025 zu einigen. Anders als im Jahr 2024 gelang die Einigung und so liegen Katalog und Systematik der Selbstverwaltung seit dem 27.03.2024 auf dem Tisch. Kern des Kataloges sind die Leistungen aus diesem Jahr, die u.a. um bestimmte Hernieneingriffe, die Osteosynthese der Klavikula bei Fraktur (?) und den Pilonoidalsinus erweitert wurden – insgesamt aber eine lückenhafte und inhaltlich kaum nachvollziehbare Ausweitung des Kataloges.

Die von uns oft angesprochene Problematik der Sachkostenermittlung im ambulanten Bereich wurde erkannt und soll bei der Neubepreisung für 2025 besser adressiert werden.

Der BVOU hat sich im Vorfeld in dieses Vorschlagsverfahren eingebracht:

Wir konnten verhindern, dass komplexe arthroskopische Leistungen in den neuen Katalog aufgenommen wurden. Leider konnten wir nicht erreichen, komplexe Eingriffe aus dem bisherigen Hybrid-Katalog wieder zu entnehmen, da diese objektiv unterfinanziert sind. Für uns ist entscheidend, dass zunächst die zentralen Fehler bei der Hybrid-DRG Gesetzgebung behoben werden, bevor eine Ausweitung erfolgt. Dann aber richtig!

Der gravierendste Fehler ist sicherlich die Beschränkung auf die Fälle mit Verweildauer < =  1. Wenn auf der Basis der IST-Kosten für diese Fallgruppe die Preise für die Hybrid DRG kalkuliert werden, ist teilweise Unterfinanzierung auf Dauer „garantiert“.

Weiterhin wird man mit den Ein-Tages-Fällen nicht das notwendige Volumen für eine erfolgreiche Ambulantisierung durch sektorengleiche Vergütung erreichen, da unsere Analysen klar zeigen, dass die Ein-Tages-Fälle oft nur einen Anteil von 30 Prozent an der jeweiligen DRG erreichen.

Notwendig ist deshalb die Einbeziehung längerer Verweildauern, die die Abgrenzung zu weiterhin vollstationären Fällen über den PCCL erfolgen.

Weiterhin wird man durch Differenzierung vom Hybrid – Einheitspreis für komplexe und einfache Eingriffe wegkommen, die bisher aber in einer DRG versammelt sind und ansonsten inakzeptable Unter- und Überfinanzierung zementieren. Dringend zu lösen, ist eine sachgerechte Abbildung der Material- und Implantatkosten. Gleiches gilt für das Problem beidseitiger Eingriffe usw.

b. Hybrid DRG 2.0

Notwendig ist deshalb unsere Ansicht nach ein kurzfristiger Reset bei den Hybrid DRG. Die gesetzlichen Vorgaben müssen dringend im eben skizzierten Sinne geändert werden. Das wissenschaftliche Gegenmodell, die entsprechenden Berechnungen dazu, haben wir geliefert („Wiesbadener Modell“). Unser Modell sieht allein im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie einen Katalog mit über 800 Eingriffen vor – und faire, abgestufte Preise.

Wir brauchen eine möglichst umfassende Ambulantisierung – sie wird aber nur gelingen, wenn zunächst mehr handwerkliche Sorgfalt bei der Gesetzgebung an den Tag gelegt wird. Der BVOU hat deswegen über die letzten zwei Jahre nicht nur kommentiert, sondern im Vorfeld die notwendigen Analysen und Vorschläge gemacht – und damit letztlich eine Aufgabe der Gesundheitspolitik übernommen. Wir werden unser Modell weiterverfolgen und hoffen, dass über sachlich-konstruktive Kritik der notwendige Sachverstand alsbald Einzug in die Gesundheitspolitik findet.

Die Basis der Hoffnung des BVOU: An datenbasierter Recherche kommt man letztlich nicht vorbei – Fakten müssen die Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen sein.

Was passiert, wenn man das nur ungenügend tut, zeigt uns die Wirklichkeit dieses Jahres. Wir bleiben zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Burkhard Lembeck
Präsident des BVOU
Ostern 2024

Niedergelassene sind erste Ansprechpartner in der Corona-Krise

Berlin – Die niedergelassenen Ärzte nehmen weiterhin eine Schlüsselrolle in der Pandemiebekämpfung ein. Das zeigen erste Zahlen der diesjährigen Versichertenbefragung der KBV. Danach hätte sich drei Viertel der Bundesbürger einen früheren Start der COVID-19-Impfungen in den Arztpraxen gewünscht.

Für den Vorstand der KBV ist das ein Beleg für das große Vertrauen der Patienten. „Die Bürgerinnen und Bürger wollen in den Arztpraxen geimpft werden. Höchste Zeit also, dass wir mit wachsenden Impfstoffmengen endlich den Impfturbo zünden“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen.

Die sehr hohen Zustimmungswerte zum Impfen in den Praxen seien ein klares Signal an die politisch Verantwortlichen, konstatierte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister. Es gehe jetzt darum, die Kapazitäten hochzufahren, um möglichst schnell möglichst viele Menschen zu immunisieren – durchaus gemeinsam mit Impfzentren und Betriebsärzten. Hofmeister: „Nur so können wir das Ziel der Herdenimmunität erreichen.“

Erste Ansprechpartner bei Corona

Insbesondere auch bei Corona-Verdachtsfällen waren die Vertragsärzte die ersten Ansprechpartner: 68 Prozent der Patienten mit Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion wandten sich zuerst an ihren Haus- oder Facharzt – gut die Hälfte der daraufhin veranlassten Tests erfolgte in den Praxen.

Darüber hinaus haben der Umfrage zufolge 18 Prozent der Versicherten in den vergangenen zwölf Monaten auf einen notwendigen Arztbesuch verzichtet –  davon 41 Prozent aus Angst vor dem Coronavirus. Als besorgniserregend bezeichnete KBV-Chef Gassen, dass vor allem ältere Menschen derzeit lieber auf eine Behandlung verzichten, als zum Arzt zu gehen. Er versicherte, dass die Ärzte und ihre Teams alles täten, um die Praxen so sicher wie möglich zu machen. „Das Risiko einer Ansteckung ist dort nicht höher als anderswo – im Gegenteil!“

Bis heute über 5 Millionen Menschen gegen COVID-19-Virus geimpft

Bis zum Ende der letzten Aprilwoche werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mehr als 5,4 Millionen Dosen gegen das COVID-19-Virus verimpft haben. Den bisherigen Tagesrekord seit Beginn der Impfungen in den Praxen am 5. April 2021 haben die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte am Mittwoch erzielt. Innerhalb weniger Stunden hatten sie 730.000 Patientinnen und Patienten gegen Corona geimpft.

Das Zi rechnet in seiner Modellierung der COVID-19-Impfkampagne derzeit mit einem Potenzial von bis zu 1,2 Millionen Impfungen pro Woche in den Arztpraxen.

Aus Gründen der Effizienz, der Klarheit für die Impfstoffverteilung und der damit verbundenen Effekte für das Impftempo sieht es das Zi als notwendig an, dass Bund und Länder frühzeitig Kriterien für die weitere Ausrichtung der Impfzentren aufstellen. Für die Praxisteams sei es wichtig, zur Organisation des Praxisalltags und der Impfstoffbestellungen frühzeitig verlässliche Hinweise zu den bereitgestellten Impfstoffmengen zu erhalten: „Um die Pandemie schnellstmöglich zu beenden, müssen Vertragsarztpraxen und gegebenenfalls auch Betriebsärzte im Juni das Impfgeschehen noch einmal hochskalieren. Das verlangt Vorbereitung in den Praxen und setzt belastbare Bestellmengen voraus“, bekräftigte von Stillfried.

Getrennte Rezepte für Erst- und Zweitimpfungen – Außerdem: Ab Juli neues IK für Kostenträger

Die Bestellung von Impfstoff für Erst- und Zweitimpfungen in Arztpraxen erfolgt künftig auf zwei separaten Rezepten. Damit soll erreicht werden, dass die Belieferung mit Impfstoff für Zweitimpfungen vorrangig erfolgen kann. Auf das Verfahren haben sich die KBV, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. und der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. geeinigt.

Quelle: KBV

Interview mit dem neuen BÄK-Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt

Der 122. Deutsche Ärztetag hat letzte Woche in Münster Dr. Klaus Reinhardt zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK) gewählt. Der 59-jährige Facharzt für Allgemeinmedizin tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery an.

Quelle: Bundesärztekammer.de

Tarifverträge in ambulanter Medizin – Vision wird Realität

Mainz – Immer mehr angestellte Ärztinnen und Ärzte wechseln auf dem Krankenhaus in eine Praxis oder ein MVZ, nicht als Selbständige, sondern als Angestellte. Bundesweit sind es bereits über 36.000 Ärztinnen und Ärzte. Die Zahlen steigen jährlich um zehn Prozent.

Eine Anstellung im Bereich der Niederlassung hat für die Betroffenen oftmals zur Folge, dass die aus dem Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) des Marburger Bundes gewohnten tariflichen Standards in den Krankenhäusern plötzlich in dem nicht tarifierten ambulanten Bereich nicht mehr gelten. Jeder Einzelne muss dort selber über seine Arbeitsbedingungen verhandeln.

Mitunter liegen die Gehälter im ambulanten Bereich unter dem Klinik-Standard und die in den Tarifverträgen übliche automatische Dynamisierungen der Gehälter fehlt gänzlich, ebenso meist konkrete Vereinbarungen zu Überstunden, Arbeitszeiten, Fortbildungsurlaub, betriebliche Altersversorgung oder zum Krankengeldzuschuss. Auch eine Überschreitung der Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes ist nur durch die „opt out“-Reglung eines Tarifvertrages möglich.

„Es ist unser erklärtes Ziel, die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ mit eigenen Tarifverträgen zu verbessern, damit der Wechsel aus der Klinik nicht zu Verschlechterungen führt“, betont Dr. med. Karlheinz Kurfeß (stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz).

Der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz hat deshalb mit dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz seit etwa eineinhalb Jahren in einer Arbeitsgruppe intensive und konstruktive Gespräche geführt. „Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz hat einen Arbeitgeberverband gegründet, der nun mit dem Marburger Bund Tarifverhandlungen aufnehmen kann und wird. Das ist bundesweit einmalig“, freut sich Dr. med. Karlheinz Kurfeß. „Wir unterschreiben heute eine gemeinsame Erklärung unserer beider Interessen.“

Quelle: Marburger Bund

Ärzte; Arbeitszeit

Unterschiede zwischen angestellten und selbständigen Ärzten

Berlin – Anhand der Daten von 5.762 Praxisinhabern und 613 angestellten Ärzten aus der jüngsten Erhebung des Zi-Praxis-Panels ist erkennbar, wie sich die Wochenarbeitszeiten für angestellte und selbständige Ärzte unterscheiden. Dabei zeigt die Grafik die Verteilung der Wochenarbeitszeiten für ärztliche Tätigkeiten (ohne Zeiten für Praxismanagement und Fortbildungen). Im Durchschnitt arbeiteten angestellte Ärzte in den Praxen des Zi-Praxis-Panels im Jahr 2017 rund 23 Wochenstunden. Dies entspricht etwas weniger als der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit der selbständigen Ärzte. Letztere lag im Zi-Praxis-Panel im Jahr 2017 bei durchschnittlich 49 Wochenstunden. Mit der stetigen Zunahme angestellter Ärzte in der ambulanten Versorgung geht die durchschnittliche Arbeitszeit je Arzt und die Zeit für Patienten zurück. Dies steht hinter der „Arztzeituhr“, welche die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 23. Januar 2019 öffentlich vorstellte. Demnach geht der Versorgung alle vier Stunden ein Arzt „verloren“.
Die Daten aus dem Zi-Praxis-Panel (ZiPP) finden Sie unter:

www.zi-pp.de/veroeffentlichungen.php

In Kürze erscheinen weitere Ergebnisse der ZiPP-Erhebung 2017.

Quelle: Zi

Kaffeekonsum von Medizinern im Vergleich: Orthopädische Chirurgen liegen vorn

St. Gallen, Schweiz – Während die gesundheitlichen Auswirkungen des Kaffeekonsums nach wie vor nicht eindeutig geklärt sind, ist die stimulierende Wirkung des beliebten Heißgetränks weithin bekannt. Auch bei Ärzten ist der Kaffee an langen Arbeitstagen ein häufiger Begleiter. Welche Mediziner bei der Arbeit den meisten Kaffee trinken, haben Schweizer Forscher nun in einer Studie untersucht. An erster Stelle landeten hierbei die Orthopädischen Chirurgen, dicht gefolgt von den Radiologen sowie den Allgemeinen Chirurgen.

Um die Häufigkeit des Kaffeekonsums bei verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen vergleichen zu können, betrachteten die Forscher die Kantinen eines großen Schweizer Lehrkrankenhauses. Dort ermittelten sie anhand des elektronischen Zahlungssystems, wie viel Kaffee die Klinikärzte im Laufe eines Jahres konsumierten – differenziert entsprechend Fachdisziplin, Position und Geschlecht.

Betrachtet wurden insgesamt 766 Ärzte, von denen über 84 Prozent innerhalb des Erhebungszeitraums mindestens einen Kaffee konsumierten. Insgesamt verkauften die Kantinen innerhalb des Jahres über 70.000 Tassen Kaffee an die Mediziner.

Den größten Umsatz brachten den Kantinen hierbei die Orthopädischen Chirurgen. Sie tranken im Schnitt 189 Tassen, gefolgt von den Radiologen (177 Tassen) und den Allgemeinen Chirurgen (176 Tassen). Den im Durchschnitt niedrigsten Kaffeekonsum konnten die Forscher bei den Anästhesiologen feststellen (39 Tassen).

Unabhängig von der Fachdisziplin gaben die Mediziner in höheren Positionen deutlich mehr für das Heißgetränk aus als jüngere Ärzte und Berufseinsteiger. Dies konnten die Forscher allerdings auch damit begründen, dass Ältere ihren Kollegen häufiger einmal eine Runde Kaffee spendierten. Auch zwischen Männern und Frauen zeigten sich erhebliche Unterschiede. Die Männer konsumierten mit 129 Tassen im Schnitt deutlich mehr Kaffee als ihre weiblichen Kolleginnen (87 Tassen).

Die Ergebnisse der Studie „Black medicine: an observational study of doctors’ coffee purchasing patterns at work“ wurden am 16. Dezember online im British Medical Journal veröffentlicht.

Anne Faulmann

Vertragsärzte hinken beim Einkommen hinterher

Verglichen mit dem Gehalt eines Oberarztes verdienen Vertragsärzte brutto fast 18.000 Euro weniger pro Jahr.

BERLIN.Stagnierende Jahresüberschüsse und steigende Betriebskosten sorgen dafür, dass die Einkommen von Vertragsärzten und Klinikärzten weiter auseinandertriften. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Ärztezeitung vom 09.11.2015