Lösungen für alle Datenschutzfragen. Externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzpaket und Schulungen mit 20% Preisvorteil für BVOU-Mitglieder in der Akademie Deutscher Orthopäden.
Vorteile auf einen Blick
Seien Sie auf der sicheren Seite: externer Datenschutzbeauftragter plus Datenschutz-Check-up und Erstellung eines Datenschutzkonzepts
Unterstützung Ihrer schon bestehenden Datenschutzstrukturen mit unserem Datenschutzpaket
Datenschutzschulungen für niedergelassene Ärzte und deren Angestellte
E-Learning mit der meduplus Smart Learning® Methode mit nachweisbarem Lernerfolg
Online und mobil – Auf allen Endgeräten und ohne Softwareinstallation sofort starten!
Kursangebot
Kurs „Schweigepflicht, Datenschutz und Kommunikation“
Kurs „Cybersecurity und Datenschutz“
Paket „Cybersecurity und Datenschutz für das Praxisteam“
Der erste digitale Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie ist vorüber.
70 Sessions
200 Referentinnen und Referenten
6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Mit einer Vorlaufzeit von weniger als 4 Monaten von der Entscheidung „Wir machen das!“ bis zum Kongressbeginn. Das Orga-Team der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) hatte wenig Zeit und unruhige Nächte gepaart mit viel Mut, Gründerspirit und einer großen Vision.
Die ENTSCHEIDER haben sich bewusst entschieden, neue Wege zu gehen und der Kraft, Kompetenz und Agilität der eigenen Akademie zu vertrauen. Auch unsere Industriepartner sind diesen neuen Weg mutig mitgegangen und haben mitgestaltet. Danke für Euer Vertrauen und die vielen guten Ideen.
Gemeinsam haben wir ein neues und großartiges digitales Fortbildungserlebnis für über 6.000 Teilnehmer aus Orthopädie und Unfallchirurgie erschaffen.
Vieles können wir noch besser machen. Wir haben unheimlich viel dazu gelernt.
Danke für die Geduld unserer Teilnehmer, die manchmal nötig war. Und danke für die Agilität und Kreativität unseres Teams im „Hauptstadtstudio für O&U“ im Tiergartentower, das für jede Herausforderung eine Lösung fand.
Köln – Im Frühjahr dieses Jahres haben drei Gerichte unabhängig voneinander entschieden: Ärzte und Heilpraktiker müssen das ungewollte Anlegen von sogenannten Basis-Profilen auf dem Artbewertungsportal Jameda nicht dulden. Zwei Kammern des Landgerichts Bonn und das Landgericht Wuppertal gaben damit den Klagen zweier Zahnärzte und einer Heilpraktikerin gegen Jameda Recht, die sich wegen der fehlenden Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten auf dem Portal auf die Verletzung des Datenschutzrechts berufen hatten[1]. Jameda kämpft allerdings weiter um sein Geschäftsmodell und hat gegen die Entscheidungen Berufung eingelegt.
Ein
„Basis“-Profil auf Jameda enthält nicht viel: Name und Adresse des Arztes sowie
die Bewertungen von Patienten werden dort veröffentlicht. Ansonsten ist das
Profil nichtssagend und leer: Fast alle Felder und Funktionen, die das Portal
zur ansprechenden Gestaltung des eigenen Profils anbietet, können nur gegen
eine monatliche Zahlung befüllt werden. So bleibt insbesondere das Feld mit dem
Portraitfoto frei, stattdessen ist dort nur ein Schattenriss zu sehen. Auch die
Homepage der Praxis wird nicht angegeben. Schon gar nicht können Ärzte, die
keinen Vertrag mit Jameda haben, „weitere Informationen“ über ihre Leistungen
angeben oder Fotos, Artikel oder Videos hochladen. In den freien Feldern finden
sich dagegen direkte Anprachen an den Noch-Nicht-Kunden, so z.B.: „Sind Sie Dr. XY? Vervollständigen Sie jetzt
Ihr Profil und geben Sie so neuen Patienten einen Eindruck von Ihnen und Ihrer
Praxis.“. Bei dem fehlenden Profilbild heißt es: „Dieser Arzt hat leider noch kein Portrait hinterlegt.“ Ein Hinweis
auf die Kostenpflichtigkeit dieser Einträge ist nicht ohne weiteres zu finden.
Außerdem wird das Profil noch für Werbung von Drittunternehmen genutzt. Mitten
im Basis-Profil findet sich – genau wie an den seitlichen Rändern – Werbung
z.B. für Reiseanbieter, Versicherungen oder Banken. Bezahlte „Premium“-Profile
können dagegen mit einer Vielzahl von Inhalten bis hin zur Onlinebuchung für
Termine bestückt werden, die fast die eigene Praxishomepage überflüssig machen
könnten.
Im
vergangenen Jahr hatte eine Kölner Hautärztin vor dem Bundesgerichtshof
erfolgreich auf Profillöschung geklagt. Das Gericht war der Ansicht, dass
Jameda sich nicht (mehr) neutral verhalte, indem zahlenden Kunden „verdeckte
Vorteile“ verschafft würden. Daher durften die Daten der Ärztin nicht ohne ihre
Zustimmung verwendet werden. Allerdings: wer sich gegenüber Jameda auf das
Urteil berief, wird weiterhin abgewiesen. Jameda hatte im Nachgang zu der
Entscheidung einige Änderungen in der Profilgestaltung vorgenommen und meint
deswegen, dass Ärzte nun wieder akzeptieren müssten, in dem Portal ungewollt
aufzutauchen. Jameda beruft sich darauf, dass das Portal einen Beitrag zur
Transparenz im Gesundheitswesen leiste und ein öffentliches Interesse an einer
vollständigen Ärztelistung bestünde.
Allerdings
kamen die drei mit der Sache befassten Gerichte nun zu dem Ergebnis, dass die
Änderungen nicht ausreichten, um Jameda (wieder) die notwendige Neutralität zu
verschaffen. Die Kläger hatten vorgebracht, dass die Möglichkeit, das eigene
Profil nur gegen Entgelt aufbessern zu können, für den Portalnutzer nicht
erkennbar sei und bezahlte Einträge attraktiver als die „Zwangs-Profile“ seien.
Weiterhin würde Jameda die ungewollt angelegten „Basis-Profile“ dazu benutzen,
für zahlende Jameda-Kunden indirekt Werbung zu machen. Berücksichtigt wurde
unter anderem auch, dass sich Ärzte durch die unterschiedliche Gestaltung der
Profile zu einer Mitgliedschaft gedrängt fühlen könnten. Daher würde – so auch
die drei Entscheidungen – das Interesse der Betroffenen das Interesse von
Jameda an der Datennutzung überwiegen. Damit fehlt es an den Voraussetzungen
für eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung.
Ob
die Profile am Ende wirklich gelöscht werden müssen, werden nun die
Oberlandesgerichte entscheiden. Die erste Entscheidung ist im Herbst diesen
Jahres zu erwarten.
Dr. Frauke Schmid-Petersen ist Rechtsanwältin bei HÖCKER Rechtsanwälte
in Köln und seit 1999 auf dem Gebiet des Medienrechts tätig und war in den
genannten Verfahren als Prozessvertreterin für die jeweiligen Ärzte tätig.
[1] LG Bonn
Urt. v. 28.3.2019. Az. 18 O 143/18, Urt. v. 29.3.2019, Az. 9 O 157/18 und LG
Wuppertal, Urt. v. 29.03.2019, Az. 17 O 178/18.
München – Immer mehr Patienten nutzen den Online-Kontakt in die Arztpraxis. Die Kluft zwischen dem tatsächlichen Angebot digitaler Services einer Arztpraxis und dem Nutzungswunsch der Patienten ist jedoch nach wie vor groß. Dies sind zwei zentrale Ergebnisse der (online-)repräsentativen Studie „Die Digitalisierung der Arztpraxis zwischen Wunsch und Wirklichkeit“, die das Marktforschungsinstitut Dynata im Auftrag von jameda unter 1.067 Patienten durchgeführt hat.
Der Wunsch nach digitalen Angeboten ist deutlich größer als die tatsächliche Nutzung. Mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) hat bereits einen Arzttermin online gebucht, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zur Vorgängerstudie 2015 darstellt (25 Prozent). Nach wie vor gibt es jedoch wesentlich mehr Patienten, die das Angebot einer Online-Arztterminbuchung nutzen möchten: 78 Prozent geben an, ihre Arzttermine gerne online zu vereinbaren, wenn ihr Arzt die Möglichkeit anbietet.
Die digitale Patientenakte erfährt ebenfalls einen deutlichen Anstieg der Nutzung um 14 Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 auf 18 Prozent. Noch deutlicher gestiegen ist allerdings der Nutzungswunsch danach: Sagte 2015 noch gut ein Drittel der Patienten, sie würden eine digitale Patientenakte nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten, sind es 2019 bereits zwei Drittel (68 Prozent / + 29 Prozentpunkte). Damit verzeichnet die elektronische Patientenakte den größten Anstieg im Nutzungswunsch der Patienten.
Zuwachs bei Online-Videosprechstunde
Auch die Online-Videosprechstunde verzeichnet bei der Nachfrage einen großen Zuwachs von 20 Prozentpunkten. Wollten 2015 noch 27 Prozent der Patienten ihren Arzt gerne per Online-Videosprechstunde konsultieren, wünscht sich diese Möglichkeit in der aktuellen Befragung schon fast jeder Zweite (47 Prozent). Jeder Zehnte hat die Online-Videosprechstunde tatsächlich schon einmal genutzt.
Wunsch nach e-Rezept
Das e-Rezept steht nach der Online-Arztterminbuchung an zweiter Stelle auf der digitalen Wunschliste der Patienten: Fast Dreiviertel würden ihre Rezepte gerne elektronisch erhalten. Tatsächliche Erfahrungen mit einem digitalen Rezept konnten bisher 14 Prozent der Befragten machen, was einen Anstieg um sieben Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 bedeutet. Die Möglichkeiten des Telemonitorings haben elf Prozent der Patienten (zwei Prozent in 2015) genutzt – 47 Prozent würden sie nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten.
Zum ersten Mal abgefragt wurde die Bereitschaft zur Nutzung von Apps zur (Vor-)Diagnose vor dem Arztgespräch: Dieses Angebot wurde bereits von 14 Prozent der Patienten genutzt. 45 Prozent würden es nutzen, wenn ihr Arzt die Möglichkeit böte.
Angebot digitaler Services ist für Patienten ein Kriterium bei der Wahl des Arztes
75 Prozent der Patienten sehen in dem Angebot digitaler Kontaktmöglichkeiten einen guten Service der Arztpraxen. Entsprechend spielen sie auch für die Arztwahl der Patienten eine wichtige Rolle: 64 Prozent geben an, sich eher für einen Arzt zu entscheiden, dessen Termine sie auch online buchen können. 51 Prozent würden einen Arzt präferieren, der ihnen auch eine Online-Videosprechstunde anbietet.
Nutzer digitaler Angebote der Arztpraxen empfinden diese als sehr hilfreich
Patienten, die bereits die Möglichkeit hatten, ein digitales Angebot in der Arztpraxis zu nutzen, sind in der großen Mehrheit überzeugt davon: So sagen 96 Prozent derjenigen, die ihren Arzttermin bereits online gebucht haben, dass dieses Angebot (sehr) hilfreich ist. 93 Prozent der Nutzer des Angebotes treffen diese Aussage für das e-Rezept, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und 87 Prozent für die Online-Videosprechstunde. Entsprechend hoch sind auch die Raten der Wiedernutzungsbereitschaft, die bei 95 Prozent für die Online-Terminbuchung, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und bei 82 Prozent für die Online-Videosprechstunde liegen.
Zeitersparnis, höhere Flexibilität und bessere Versorgung: Die Gründe für den Wunsch nach digitalen Angeboten sind vielfältig
Patienten sehen eine Vielzahl von Vorteilen in digitalen Angeboten der Arztpraxis. Beim Thema Online-Arztterminbuchung steht vor allem die höhere Flexibilität im Vordergrund: So sehen 91 Prozent der Patienten, die das Angebot gerne nutzen würden, einen Vorteil in der Tatsache, dass sie ihren Arzttermin dann buchen können, wenn es passt, unabhängig von den Sprechzeiten. Genauso viele empfinden das Vermeiden der Warteschleife am Telefon als Vorteil. 87 Prozent schätzen, dass sie sich für den Arzt entscheiden können, der ihnen den nächsten freien Termin anbieten kann.
Zeitersparnis ist der zentrale Vorteil der Online-Videosprechstunde: Sei es durch den Wegfall der Anfahrt in die Praxis (93 Prozent der Patienten mit Nutzungswunsch) oder der Zeit im Wartezimmer. Fast alle Patienten sehen zudem einen Vorteil darin, über die Online-Videosprechstunde auch mit Ärzten sprechen zu können, die weit von ihnen entfernt sind (92 Prozent). Mehr Sicherheit durch eine bessere Informationsgrundlage des Arztes spielen beim Wunsch nach Telemonitoring eine große Rolle. So stimmen 92 Prozent der Patienten mit einem Wunsch nach diesem Angebot der Aussage „mein Arzt hat einen besseren Überblick über die Entwicklung meines Zustandes, weil meine Vitalwerte regelmäßig überwacht werden“ zu. Doch auch beim Telemonitoring spielt der Wunsch nach Flexibilität eine große Rolle: Ebenfalls 92 Prozent sehen den Vorteil darin, für das Erfassen der Werte nicht immer in die Arztpraxis fahren zu müssen.
Von vielen digitalen Angeboten versprechen sich Patienten auch eine bessere Gesundheitsversorgung: So glauben 84 bzw. 71 Prozent, dass das Telemonitoring bzw. der Einsatz von Diagnose-Apps die Gesundheitsversorgung verbessern könnten. 68 Prozent der Befragten schreiben dies der Online-Videosprechstunde zu.
Berlin – Das Seminar für Oberärzte in Orthopädie und Unfallchirurgie, die vor dem nächsten Karriereschritt stehen, wird in diesem Jahr inhaltlich erweitert.
Zusätzlich zu den Karriereoptionen in der Klinik als
Chefarzt oder (leitender) Oberarzt wird das Seminar zukünftig auch die
Perspektiven der Niederlassung beleuchten. Hier ergeben sich sowohl in der
klassischen orthopädisch-unfallchirurgischen (Gemeinschafts-)Praxis, als auch im
Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) attraktive Perspektiven für Fachärzte in
O und U. Hinzu kommen zukunftsweisende, sektorübergreifende Tätigkeiten als
Belegarzt und neue Versorgungsformen bis hin zum Consultant-System.
Im Bereich Niederlassung beschäftigt sich das Seminar
neben den Voraussetzungen, mit den betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
als Selbständiger. Es geht um Businesspläne, Praxisfinanzierung und
Investitionsrechnung. Erfahrene Kollegen berichten aus der eigenen Erfahrung
und darüber, warum sie sich ganz bewusst nach einer vielversprechenden
Klinikkarriere für die Niederlassung entschieden haben.
Daneben werden wie bisher die bewährten Themenblöcke
zur Tätigkeit in leitender Position im Krankenhaus beleuchtet. Es geht um die
Bewerbung als Chef- oder leitender Oberarzt, Vertragsverhandlungen sowie die
eigene Positionierung im Unternehmen Krankenhaus sowie in regionalen
Versorgungsnetzen. Auch hier wird gesundheitsökonomisches Knowhow, vom kleinen
Einmaleins der Betriebswirtschaft bis zu wesentlichen Kennzahlen, vermittelt.
Das von der gemeinsamen Akademie AOUC organisierte
Seminar richtet sich an alle Kolleginngen und Kollegen, die aus einer
Oberarztposition heraus den nächsten Karriereschritt planen und dafür Wissen
und Erfahrungen jenseits der fachlichen Expertise anreichern wollen.
Gastgeber ist in diesem Jahr Prof. Sven Märdian, kommissarischer Leiter des Centrums für Muskuloskelettale Chirurgie der Charité Berlin. Neben intensiven eineinhalb Seminartagen bieten wir einen gemeinsamen Abend zum Erfahrungsaustausch mit Teilnehmern und Referenten an.
Datum: 13.-14.09.2019
Ort:Berlin, Charité Campus Virchow Klinikum
Preis: 450 € für Mitglieder BVOU, DGOU, DGOOC, DGU / 700 € für Nicht-Mitglieder