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Dr. Götte: „Historische Anerkenntnis und solide Basis“

Berg am Starnberger See – Dr. Siegfried Götte (ehem. BVOU-Präsident) spricht über persönliche Ansprüche und Ziele zu seiner Amtszeit:

In 12 Jahren verantwortlicher Stellung des BVO/BVOU als 2. bzw. 1. Vorsitzender respektive Präsident galten für mich folgende persönliche Ansprüche und Ziele in Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Vorstand:

Berufsverband aller Orthopäden bzw. Orthopäden und Unfallchirurgen, Leistungsstärke und Professionalität des Verbands, kompetente Fortbildung und zertifizierte Versorgungsqualität, Begegnung auf Augenhöhe mit den wissenschaftlichen Gesellschaften DGOOC, DGU und DGOU, dem Schulterschluss aller Orthopäden, respektive Orthopäden und Unfallchirurgen, gemeinsame Strategien nach dem Motto: gemeinsam stärker, Verteidigung orthopädischer Leistungsinhalte, Unterstützung der Orthopädischen bzw. Orthopädisch-Unfallchirurgischen Praxis in Fragen von Versorgungsqualität und Vergütung.

Bereits in den Jahren 1987-1994 als Bezirksobmann des BVO in München galt mein Interesse der  Fortbildung und berufsrelevanten Informationen der niedergelassenen Kollegen mit monatlichen Veranstaltungen und halbjährlich vorgegebenem Programm sowie aktuellen berufspolitischen Informationen aus der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der Bayerischen Landesärztekammer.

Das Thema Fortbildung als eine der vordringlichen Aufgaben des BVO unter Dr. Georg Holfelder, hat mich in den Jahren als Schriftführer des BVO-Vorstands in nahezu zwei Vorstandsperioden beschäftigt. Hieraus resultierte meine Vertretung des BVO in der damaligen Programmkommission mit der DGOT/DGOOC sowie den Vertretern der Vereinigungen der Nord- und Süddeutschen Orthopäden zur Abstimmung der jeweils jährlichen Themengewichtungen der Kongresse.

Aus dieser Tätigkeit resultierte die Vision eines dringend notwendigen, engen Schulterschlusses im Sinn einer Corporate Identity und gemeinsamer Stärkung unseres Fachs; also aller Orthopäden in Klinik und Praxis in gegenseitigem Respekt und Wertschätzung sowie ein intensives Zusammenwirken von Berufsverband und Wissenschaftlicher Gesellschaft auf Augenhöhe. Dieses Primat war in den Folgejahren nach dem Ausscheiden von Dr. Friedhelm Heber 1999 nach meinem Verständnis insbesondere auch dem neuen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie unter Berücksichtigung aller daraus resultierenden Versorgungsaspekte geschuldet.

Vor dem Hintergrund dieser Ziele und den damit verbundenen Anforderungen an eine weitere Leistungssteigerung des Verbands ergab sich konsequenterweise die gegenseitige Vertretung in den Vorständen durch den 1. Vorsitzenden ,respektive später des Präsidenten des BVO/BVOU in der wissenschaftlichen Gesellschaft und des Generalsekretärs der DGOOC mit zunächst Prof. Lutz Jani (†) und in seiner Nachfolge

Prof. Fritz Niethard im Berufsverband und der Berücksichtigung dieses Prinzips mit entsprechenden personellen Erweiterungen in den nachfolgend geänderten Strukturen.

Die Anstellung eines Geschäftsführers im BVO 1998 ist als erster Schritt zur stärkeren Professionalisierung zu sehen, wie auch die 2000 nachfolgende Verlegung der Geschäftsstelle nach Berlin, in die Mitte des politischen Geschehens nach dem Umzug der Bundesregierung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer sowie übriger bedeutungsvoller gesundheitspolitisch aktiver Verbände in die Hauptstadt.

Der Deutsche Orthopäden Kongresses wurde ab 2001 nach Berlin verlegt und wenige Jahre später die Geschäftsstelle der DGOOC, während die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) bereits ihren langjährigen Sitz im Langenbeck-Virchow-Haus in der Luisenstraße 106-108, 10623 Berlin hatte. Unterdessen haben BVOU und DGOU ihre Geschäftsstellen in der Straße des 17. Juni in 10623 Berlin.

Der Wechsel in die Hauptstadt in die Nähe der gesundheitspolitischen Entscheidungsträger  hatte eindeutig zur Folge, das Ansehen und die Leistungsfähigkeit des BVO/BVOU intern und extern gegenüber  den ärztlichen Körperschaften, der Politik, anderen Fachgebieten in der interdisziplinären Herausforderung sowie der Öffentlichkeit zu stärken.

Eine Verbesserung der Kommunikation des Vorstands mit den Verbandsmitgliedern und die Darstellung des Verbands gegenüber orthopädischen Nichtmitgliedern erfolgte bereits auf dem etablierten Deutschen Orthopädenkongress in Wiesbaden als Gemeinschaftskongress von BVO und DGOOC mit eigenem Informationsstand und einer gesetzten berufspolitischen Informationsveranstaltung.

Ab 1999 gelang es dankenswerter Weise beide Einrichtungen auch auf dem Jahreskongress der Vereinigung der Süddeutschen Orthopäden zu etablieren.

Mit dem Ziel einer direkten und verbesserten Kommunikation mit den Leitern der Orthopädischen Kliniken und Abteilungen war der BVO/BVOU seit 2001 auf der Jahrestagung dem Verein der Leitenden Orthopäden, VLO und später VLOU vertreten.

Flankierend hinzu kam die Überarbeitung der Orthopädischen Mitteilungen und Nachrichten als gemeinsames Informationsmedium mit der DGOOC, sowie später mit der DGU, dem der Ausbau weiterer gemeinsamer Strukturen folgte.

Im Zug der Verlegung der Geschäftsstelle nach Berlin wurde der erste Internetauftritt des Verbands, das BVO.net, etabliert. Unter diesem Dach fand auch die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) seit ihrer Gründung 2001 einen festen Platz mit ihrem Veranstaltungsangebot als Antwort auf die durch die Bundesärztekammer eingeführte Zertifizierte Fortbildung und dem Bestreben kontinuierlich aktualisierter Fortbildungsinhalte durch den BVO in Zusammenarbeit mit der DGOOC. Fast zeitgleich mit der Zertifizierten Fortbildung gilt es die vom BVO initiierte Zertifizierung der Orthopädischen bzw.  Orthopädisch-Unfallchirurgischen Praxis nach DIN ISO 2000 mit einem Musterhandbuch zu nennen und als schrittweise Variante das BVO/BVOU-Cert.

Mit der Verlegung der Geschäftsstelle nach Berlin in die Mitte des medizinpolitischen Geschehens und ihrer Leistungssteigerung konnten sowohl die Vorstandsarbeit sowie die Unterstützung der Landes- und Bezirksvorsitzenden intensiviert und die Schlagkraft des Berufsverbands verbunden mit einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit auch die Verbindung zu Patientenverbänden mit den Themen Osteoporose und Rheumatologie sowie der Amputierten-Hilfe u.a.  zusätzlich verbessert und erweitert werden.

Dem Anliegen der verbandsinternen  Kommunikation diente ferner der auf Ende Januar festgelegte Orthopäden-Tag, der Versammlung von Vorstand, Landes- und Bezirks-vorsitzenden zum internen Erfahrungsaustausch unter der Berücksichtigung aktueller berufspolitischer Themen, begleitet von Auftakt-Referaten zu fachrelevanten Fragen mit entsprechenden Gästen. Bereits 1998, noch in der Geschäftsstelle in Neu-Ulm, wurde die Auflage der Patientenzeitschrift Orthinform verwirklicht, mit dem gleichnamigen Auftritt im späteren BVO.net, ebenso der Infobrief, als zeitnahe, kurzzeitige  Information der Mitgliedern des BVO in Ergänzung der Mitteilungen und Nachrichten.

Als nachhaltiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit sind auch die mit der DGOOC und dem BV-Med gemeinsam durchgeführten PR-Kampagnen Anfang der 2000er Jahre sowie die aktive Teilnahme und Unterstützung der Bone and Joint Decade zu werten.

Der Anspruch an die berufspolitische Vertretung aller Orthopäden und Unfallchirurgen bestand und besteht, abgesehen von Fort- und Weiterbildung als ganz besondere Verpflichtung des BVO/BVOU, in  der Unterstützung und Stärkung des Ansehens unserer Berufsgruppe, vordringlich aber auch die Fragen zur  Wirtschaftlichkeit der Orthopädischen bzw. Orthopädisch-Unfallchirurgischen Praxis als kleinste Leistungseinheit unseres Fachs in existentiellerer Eigenverantwortung und in ihrer großen Bedeutung für eine fachspezifisch kompetente wohnortnahe Versorgung muskuloskelettaler Fehlbildungen, Erkrankungen und Verletzungen.

Um diesem Anspruch auch zukünftig unter dem Aspekt der sich ändernden Versorgungslandschaft und der gefühlten Drohung einer Primärärztlichen Versorgung begegnen zu können, erfolgte auf Vorschlag der jüngeren Vorstandsmitglieder 1996 die erste Umfrage des BVO bundesweit unter den Praxen der Verbandsmitglieder zu unterschiedlichen Praxisstrukturen, d.h. Einzel-, Doppel- und Mehrfachpraxen, den Leistungsspektren konservativ und operativ, dem Ambulanten Operieren, der Belegarzttätigkeit, OP-Einrichtungen in der Praxis und extern sowie apparative Ausstattungen, z.B. Röntgen, Sonografie und Osteodensitometrie, wie auch den stark vertretenen Physikalisch-Physiotherapeutischen Abteilungen in den Praxen. Dieser ersten Erhebung folgten weitere versorgungsrelevante Analysen, zum Teil mit vergleichenden Erhebungen aus den Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und Kassen zur Transparenz der Leistungsstärke und des Spektrums der orthopädisch-en und unfallchirurgischen Versorgung in der Rechtfertigung von Existenz- und Honoraransprüchen unter dem Aspekt einer kompetenz- und qualitätsgestützten Versorgung nach dem Motto: ‚Pay for Performance’.

Mit einer professionellen Geschäftsstelle waren weitere Studien der sich zunehmend ändernden orthopädischen und unfallchirurgischen Versorgungslandschaft auch  unter betriebswirtschaftlichen Aspekten möglich, teilweise auch mit anderen Organfachärztlichen Berufsverbänden zur Frage der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung.  Durch derartige Studien gewann das Thema Versorgungsforschung einen besonderen Stellenwert und führte zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Netzwerk Versorgungsforschung, der Teilnahme an dessen Kongressen  und der Vertretung des BVO/BVOU durch Prof. Karsten Dreinhöfer im Vorstand des Netzwerks.

Mit dem Thema Versorgungsforschung verbindet sich konsequenter Weise die Frage von Versorgungsdefiziten im Sinn von Unter-, Über- und Fehlversorgung  sowie inadäquaten , verbesserungsbedürftigen Kostenstrukturen.

In der logischen Konsequenz resultiert hieraus das fachliche Engagement für eine bessere Versorgung unter Berücksichtigung der Versorgungsschwerpunkte eines Fachs oder seiner Weiterentwicklungen und Qualifikationen insbesondere auch für eine Verbesserung der Honorarsituation.

Im Gegensatz zu unserer Überzeugung schien es Vertretern Kassenärztlicher Vereinigungen und Ansprechpartnern von Krankenkassen bisweilen schwer zu fallen, die Versorgungskompetenz unseres Fachs in seiner Breite und Vielfalt allein durch die Erfassung von Abrechnungsziffern und Diagnosen  bzw. ICD-Ziffern zu erfassen und ein für sie klares Profil der Versorgungsqualität des orthopädisch-unfallchirurgischen Leistungsspektrums zu erkennen.

Dieser Bezug galt insbesondere der Konservativen Orthopädie  als Versorgungsschwerpunkt der Orthopädischen Praxis im Konkurrenzfeld mit der Allgemeinmedizin, der hausärztlichen Inneren Medizin, der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin und der Rheumatologie. – Für die allgemeinen Erklärung und das Verständnis der Konservativen Orthopädie wurde im BVO Mitte der 2000er-Jahre eine Arbeitsgruppe für die Erstellung eines Weißbuchs eingesetzt.

Eine besondere Herausforderung in ihrer interdisziplinäre Anerkennung, ähnlich der Konservativen Orthopädie und abgesehen von den Operationen mit rheumatologischer Indikation, galt der Orthopädische Rheumatologie und ihrer im Vergleich mit den Internistischen Rheumatologen nicht zu verkennenden, umfassenden Versorgungsqualität in der Praxis. Diesbezüglich haben sich die Kollegen Dr. Martin Talke (✝) und Dr. Uwe Schwokowski besonders verdient gemacht und die Anliegen des BVO/BVOU sehr unterstützt, während Schwerpunkte wie die Osteologie in Kooperation mit der Orthopädischen Gesellschaft für Osteologie (OGO) und die Schmerztherapie mit der Interdisziplinären Gesellschaft für orthopädische/ unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie (IGOST) in sehr guter Kooperation vertreten wurden.

Die Interessensvertretung der Belegärzte im Verband wurde von Dr. Peter Heppt verantwortet, das Thema Kernspintomographie im Fach von Dr. Axel Goldmann.

Im Rahmen der Versorgungsforschung und Leitliniengestaltung konnte zum Thema Rückenschmerz nach einer Initiative der Bertelsmann-Stiftung durch Intervention des BVOU die Beteiligung von BVOU, IGOST und der Sektion Physikalische Therapie und Rehabilitation der DGOOC erwirkt werden. In dieser, ursprünglich mit Anästhesisten, Psycho- und Physiotherapeuten sowie Versorgungsforschern besetzten Arbeitsgruppe, wurden die Leitlinie Rückenschmerz und der ‚Gesundheitspfad Rücken’ zur interdisziplinären Orientierung erarbeitet. An der interdisziplinären Entwicklung der Leitlinie Osteoporose des Dachverbands Osteologie (DVO) war der BVOU durch Dr. Hermann Schwarz und Dr. Peter Clarenz vertreten , auf internationaler Ebene in der IFO (International Foundation of Osteoporosis) durch Prof. Karsten Dreinhöfer.

Die ebenfalls traditionelle und für zukünftige Entwicklungen der Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene berufspolitische Vertretung in der UEMS erfolgte durch Dr. Günter Abt und Prof. Joachim Grifka.

Eine weitere Vertretung im europäischen Umfeld konnte durch die Mitgliedschaft des BVOU in der EFORT erreicht werden mit eigenen berufspolitischen  Sitzung auf dem jährlichen EFORT-Kongress und Blick auf eventuell zukünftige innereuropäische Harmonisierungen der fachbezogenen Strukturen unter Berücksichtigung  der Versorgungsqualität und des wohnortnahen Versorgungsspektrums durch die Praxis sowie der besonderen Wertigkeit  der Konservativen Orthopädie.

Aus diesem Strauß berufspolitischer Aktivitäten konnte in Ergänzung des Leitbilds für Orthopädie und Unfallchirurgie 2009 ‚Unser Auftrag’ formuliert werden:

Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls

  • gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt,
  • die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch
  • die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Dem Engagement des BVOU in der Bundesärztekammer, in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und in den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder sowie in den Landesärztekammern ist es zu verdanken, dass zentrale Fragestellungen von Fort- und Weiterbildung, der kassenärztlichen und privaten Gebührenordnung sowie der Berufsgenossenschaft im Interesse von Orthopäden und Unfallchirurgen Eingang in die Gesundheitspolitik gefunden haben und weiterhin finden werden.

Retrospektiv konnte der BVO/BVOU über seine bestehende historische Anerkenntnis hinaus in den Jahren 1999 – 2009 als solide Basis für viele zukünftige berufspolitischen Aufgaben gerüstet werden. Die historisch höchste Mitgliederzahl dürfte Ausdruck des errungenen Ansehens und seiner Leistungsfähigkeit sein.

Ohne die tatkräftige Unterstützung der BVO und BVOU-Mitglieder wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen.

Allen Unterstützern über die persönlich benannten hinaus, gilt auch hier mein persönlicher, herzlicher Dank!

Dr. Siegfried Götte, Berg am Starnberger See

  • 1989 – 1997: Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BVO unter Dr. Georg Holfelder.

  • 1999 – 2001: 2. Vorsitzender unter Dr. Friedhelm Heber und nach dessen Rücktritt

  • bis 2001: stellv. 1. Vorsitzender.

  • 2001 bis 2009: 1. Vorsitzender bzw. Präsident des BVO.

  • 2001 – 2009: Vorsitzender der Stiftung Akademie Deutscher Orthopäden (ADO)

Coronavirus: Information und Service für BVOU-Mitglieder

Berlin – Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Neben der Behandlung der Betroffenen zählt die Unterbrechung der Infektionskette jetzt zu den dringendsten Maßnahmen. Mit dem Auftreten des neuartigen Coronavirus ergeben sich für viele Menschen dringende Fragen. Der BVOU fasst aus gegebenem Anlass mehrere Service- und Informationsangebote für seine Mitglieder zusammen.

Alle wichtigen Beiträge zum Thema unten im Link-Bereich

Kontaktlose Ersteinschätzung: Videosprechstunde kostenfrei 

Die Deutsche Arzt AG (DAAG) leistet mit ihrer Videosprechstunde als erster Anbieter am Markt einen aktiven Beitrag, die Ausbreitung des Virus mit allen Mitteln zu verhindern. Darum stellt sie ihren Arztpraxen den Videodienst sprechstunde.online für den Zeitraum der Covid-19-Krise kostenlos zur Verfügung. Der Dienstleister weist explizit darauf hin, dass auch im Nachgang kein Abonnement und keine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Deutschen Arzt AG entsteht.

Die Nachfrage nach kontaktlosen Ersteinschätzungen ist groß: Mittlerweile werden potenziell infizierte Personen aufgefordert, keine Arztpraxis aufzusuchen, sondern im Verdachtsfall den Arzt anzurufen und das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen. Der Nutzen des Videotools sprechstunde.online ist für alle Beteiligten hoch: Der Betroffene erhält schnelle Hilfe in einer für ihn schwierigen Situation insbesondere der Hausarzt kann seinem Versorgungsauftrag nachkommen, ohne andere Patienten, sein Team und sich selbst einem Infektionsrisiko auszusetzen. Konkret läuft die Ersteinschätzung eines Coronavirus-Verdachts wie folgt: Ruft ein Patient mit Verdacht auf eine Infizierung mit dem Virus an, wird ein Termin für die Onlinesprechstunde vereinbart und die entsprechenden Login-Daten werden übermittelt. Der betroffene Patient loggt sich von zuhause aus in den geschützten Onlinebereich der sprechstunde.online seines Hausarztes ein. Arzt und Patient führen ein ausführliches Anamnesegespräch, indem der Arzt z. B. die klassischen Symptome sowie die Temperatur abfragt. Liegt ein Anfangsverdacht vor, kann der Arzt die weiteren Schritte einleiten.

Auch Nicht-Infizierte können vom Einsatz der Videosprechstunde profitieren, da unnötiger Kontakt zu potenziell Kranken im Wartezimmer oder auf der Anreise verhindert wird. So kann die Ansteckungsgefahr nicht nur bei den Patienten, sondern vor Allem auch bei Praxispersonal und Ärzten minimiert werden.

Interessierte Ärzte können sich für die sprechstunde.online ab sofort kostenlos registrieren. Im Anmeldeprozess werden einige Basisdaten und Angaben zur Praxis abgefragt. Anwender werden ferner gebeten, im optionalen Feld „Krankheiten“ den Eintrag Coronavirus (Covid-19) auszuwählen, damit sie automatisch der 3-monatigen Aktion zugeordnet werden können. Es entsteht kein Folge-Abonnement und keine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Deutschen Arzt AG. Sprechstunde.online ist ein etablierter KBV-zertifizierter Videodienst für Ärzte und Behandler und wurde seiner Zeit in einer Entwicklungspartnerschaft mit dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) entwickelt. In einer aktuelle Veröffentlichung des health innovation hub (hih) des Bundesministeriums für Gesundheit, wird sprechstunde.online an erster Stelle aller Anbieter von medizinischen Videosprechstunden gelistet. Zudem ist sprechstunde.online vollständig in das Patientenportal Orthinform integriert, das mit zum BVOU gehört. Orthinform.de vereint Gesundheitsinformationen zum Bewegungsapparat mit einer qualifizierten Arzt- und Expertensuche. Der Anbieter ist unabhängig von PVS-Systemen, Online-Kalendern oder Patientenbewertungsportalen und kann daher auch ohne Anbindung an die Telematikinfrastruktur eingesetzt werden.

Kostenloses Microlearning: Impfung für den Kopf!

Curriculare berufsbegleitende Fortbildung trotz engem Zeitbudget. Das Blended-Learning-Konzept nach der meduplus Smart Learning® Methode ermöglicht flexibles Lernen – am Arbeitsplatz, zuhause oder unterwegs. Mit dem meduplus Microlearning Coronavirus erlernen Sie in nur 10 Minuten alle Maßnahmen zum hygienisch korrekten Verhalten bei Verdacht auf oder bestätigte Coronavirus-Infektion. Dieser Kurs sensibilisiert Ärzte, Pflegekräfte, MFA und medizinisches Hilfspersonal punktgenau für Hygienemaßnahmen in Klinik, MVZ und Praxis bei Ausbruch von COVID-19. meduplus stellt diesen Kurs allen Nutzern kostenfrei zur Verfügung.

KBV bietet Praxisinfo für Ärzte zum Vorgehen bei Verdachtsfall

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen schriftlich und in Videos im Internet aufbereitet. Für Fachleute stellt das Robert Koch-Institut (RKI) Informationen auf seinen Internetseiten bereit. Beide Angebote werden laufend überarbeitet und ergänzt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fasst die kompakten Informationen für Ärzte mit allen wichtigen Aspekten zum Vorgehen bei Verdacht auf eine SARS-COV-2-Infektion auf einer Themenseite bereit.

Quarantäne: Coronavirus und das Arbeitsrecht

Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt seit dem 1. Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld (§ 56 Entschädigung). Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können.

Praxisschließung – Hinweise zum Anspruch auf Entschädigung

Ärzte haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Praxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird. Anspruch auf Entschädigung haben nach dem Infektionsschutzgesetz sowohl Praxisinhaber als auch angestellte Mitarbeiter. Voraussetzung für Entschädigungsansprüche ist das Verbot der Erwerbstätigkeit oder die Anordnung von Quarantäne aus infektionsschutzrechtlichen Gründen. 

Die Abläufe, wie in solchen Fällen vorgegangen wird (z.B. Antragstellung), bestimmt die zuständige Behörde. Betroffene Ärzte sollten sich deshalb zunächst an zuständige Behörde wenden, um alles Weitere zu erfahren. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, richtet sich bei Selbstständigen nach ihrem Verdienstausfall. Grundlage ist der Steuerbescheid (nach Paragraf 15 SGB IV). Angestellte haben Anspruch in den ersten sechs Wochen Anspruch auf die Höhe des Nettogehaltes, danach auf Krankengeld. 

Pflicht zur Sozialversicherung

Die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht besteht weiterhin. Die jeweiligen Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) trägt das jeweilige Bundesland. Die Sozialversicherungsbeiträge werden also auch gegenüber den genannten zuständigen Behörden geltend gemacht. Neben dem Verdienstausfall können Selbstständige auch für Betriebsausgaben „in angemessenem Umfang“ entschädigt werden (Paragraf 56 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz). Auch dies müssen Praxisinhaber beantragen. 

Bei Arbeitnehmern, die zu Hause bleiben müssen, aber keine Symptome haben, muss zunächst der Arbeitgeber die Entschädigung auszahlen; sie ist ihm aber vom Land zu erstatten. Arbeitsunfähigkeit und AU-Bescheinigung Sobald ein Praxismitarbeiter, der bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht Arbeitsunfähigkeit. In einem solchen Fall gehen die Entschädigungsansprüche aufgrund der Arbeitsunfähigkeit (z.B. Anspruch auf Entgeltfortzahlung) auf das Bundesland über. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung erforderlich. (Quelle: KBV)

Abgesagte Veranstaltungen

Aufgrund der derzeitigen Lage sind einige Kulturveranstaltungen der ADO/AOUC und Kooperationspartner abgesagt. Eine Liste der betroffenen Termine finden Sie hier. Die Teilnahmegebühren werden selbstverständlich erstattet. Bei weiteren Fragen wenden Sie scih an: ado@bvou.net / 030 797 444 402 / 404.

Orthopäde in Rom: Jeder kann und muss seinen Beitrag leisten!

Berlin/Rom – Der Orthopäde Dr. Gabriel Buntin stammt ursprünglich aus München. Am Klinikum rechts der Isar hat er seine Facharztausbildung gemacht. In Berlin war er mehrere Jahre in der Niederlassung tätig. Seit 2004 lebt er in Rom und führt in der italienischen Hauptstadt eine orthopädische Praxis mit insgesamt 35 Kolleginnen und Kollegen. Wie hat er den Ausbruch der Pandemie erlebt und was rät er seinen Kolleginnen und Kollegen in Deutschland? Ein Telefonat.

BVOU: Herr Dr. Buntin, auf Ihrem Profil in den sozialen Netzwerken steht geschrieben „Bleiben Sie zu Hause #stayhome, wenn Sie nicht wollen, dass ein Orthopäde und Unfallchirurg Ihre Lungenentzündung behandelt!“ (Abbildung siehe unten). Was hat es damit auf sich?
Dr. Gabriel Buntin: Ich weiß, der Satz ist zynisch. Die Aussage trifft es jedoch auf den Punkt. Der Spruch soll gerade diejenigen wachrütteln, die noch nicht an die Ernsthaftigkeit der momentanen Lage glauben möchten und die derzeitige weltweite Krise herunterspielen.

BVOU: Sie sind in Italien in einer großen Gemeinschaftspraxis tätig: Wie haben Sie den Ausbruch der Corona-Pandemie erlebt?
Dr. Gabriel Buntin: Zugegebenermaßen haben wir hier, wie auch überall in der restlichen Welt, zunächst beobachtet, wie sich die Sache in China entwickelt. Das schien zu Beginn noch relativ weit von uns entfernt. Wir dachten : Klar, das betrifft uns, aber irgendwie auch noch nicht wirklich. Wir haben dann mit einigen Präventivmaßnahmen angefangen und beispielsweise die Patienten über Handdesinfektion und Händewaschen usw. informiert. Das war Ende Januar. Dann verstrich ein Monat. Aus der aktuellen Sicht sage ich heute: Das war ein Monat, den man hätte aktiv nutzen müssen, um sich auf die Verbreitung des Virus in Europa vorzubereiten. Es kamen dann Meldungen, dass in Rom infizierte Chinesen stationär aufgenommen wurden. Selbst das hatte man zunächst lediglich nur zur Kenntnis genommen. Erst gegen Ende Februar kamen die Nachrichten aus Norditalien, dass dort die Fallzahlen explosionsartig in die Höhe schossen. Südtirol, Bergamo, Lordi, Mailand, Venetien… Dann wurde uns bewusst, dass es sich nur um Tage handelt, bis das Virus in Rom angekommen ist.

Heute sage ich: Viel Zeit wurde damals vergeudet. Man hat sich gefragt: Ist die Aufregung nötig? Sind Einschränkungen notwendig? Ab März wurde auch dem Letzten klar: Die Lage ist außer Kontrolle. Wir haben mit Maßnahmen und Einschränkungen begonnen, sind aber bald darauf an unsere Grenzen gestoßen: Volles Wartezimmer und dann Sicherheitsabstände einhalten. Vieles funktioniert nur in der Theorie. Irgendwann hat auch das Personal nicht mehr mitgemacht.

BVOU: Das öffentliche Leben in Italien ist derzeit lahmgelegt: Kann man schon eine Beruhigung der Lage verzeichnen oder verschlimmert sich die Situation?
Dr. Buntin: Vielleicht kann man mittlerweile ganz leicht optimistische Prognosen wagen. Zumindest nehmen die Fallzahlen nicht mehr so exponentiell zu wie zu Beginn vor zwei Wochen. Da lagen wir bei einer täglichen Zunahme von Neuinfektionen von über 28%. Mittlerweile liegen wir immerhin bei ungefähr 12-13%. Die drastischen Maßnahmen seitens der Regierung zeigen also langsam Wirkung und wenn das so bleibt, können wir in der nächsten Woche neue Prognosen wagen. Die Kurve der Neuinfektionen hält sich momentan auf dem selben Standard. Wenn wir es schaffen, diese Kurve weiter abzuflachen, sind wir auf dem richtigen Weg.

BVOU: Während in Italien Ausgangssperren verhängt sind, ist dies in Deutschland bis jetzt nur vereinzelt der Fall. Wie denken Sie darüber?
Dr. Buntin: Zugegebenermaßen habe ich am Anfang die Ausgangssperren ebenfalls kritisch gesehen. In Italien ist eine Ausgangsperre vor erst acht Tagen erfolgt. Daran halten sich die Menschen auch größtenteils., Aber ich denke, der Staat wird in den nächsten Tagen noch einmal die Schraube anziehen und mehr Militärpräsenz auf den Straßen zeigen. Es wird sogar darüber gerade geredet, dass das Militär das Essen verteilt usw. Das macht meiner Meinung nach auch Sinn.

BVOU: Oft werden SARS-CoV-2 und Influenza miteinander verglichen. Wie schätzen Sie den Vergleich ein?
Dr. Buntin: Das ist garantiert nicht so, der Vergleich ist nicht richtig. Ich habe mit Kollegen gesprochen, die im Norden Italiens arbeiten. Dort ist die Lage weiterhin katastrophal: Die Menschen wissen nicht mehr, wohin mit den Patienten. Nur als Beispiel: Vorgestern [18.3.] sind im Norden mehr Menschen an dem Virus gestorben als an einem Tag weltweit zusammen: Nämlich fast 500. Die Bestattungsunternehmen haben nicht mehr genügend Särge zur Verfügung, die Toten werden einfach irgendwie weggetragen, Angehörige gerade einmal telefonisch informiert.

BVOU: Inwieweit unterstützen Sie als Orthopäde andere Kollegen und Ärzte aus anderen Fächern und Bereichen?
Dr. Buntin: In unserer Poliklinik haben wir insgesamt zwölf verschiedene Fachrichtungen. Es gibt Kollegen, die mit mir zusammen in den Praxen Notfälle und Menschen mit Corona-Symptomen untersuchen. Das machen wir aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, damit andere Menschen nicht gefährdet werden. Lungenärzte und HNO-Ärzte sind ja besonders nah an solchen Patienten. Trotzdem sind wir extrem vorsichtig und müssen uns vor Augen halten: Arztpraxen sind immer Anlaufstellen für kranke Menschen.

BVOU: In Deutschland erhalten Ärzte bei Schließung der Praxen oder Quarantäne eine Entschädigung für den Dienstausfall – wie ist das in Italien?
Dr. Buntin: Um ehrlich zu sein: Dafür hatten wir in Italien noch keine Zeit uns Gedanken zu machen. Erst jetzt, wo mehrere Leute daheim sind, kommt das Thema langsam auf und wir beschäftigen uns mit der Problematik. Ich persönlich habe einen extrem hohen Kostenaufwand, um meine Praxis aufrechtzuerhalten. Nun gibt es anscheinend einen Gesetzeserlass mit Anspruch auf Dienstausfall-Entschädigung. Für Selbstständige ist so etwas nicht geplant. Aber vielleicht kommt das noch.

BVOU: Was raten Sie Ihren Kollegen hier in Deutschland? Was haben Sie erlebt, dass man hierzulande beachten und übernehmen sollte?
Dr. Buntin: Den Kollegen würde ich raten: Schauen Sie sich mal eine Beschreibung von TED Speaker Tomas Pueyo an. Er beschreibt in seinen Blogbeiträgen, wie aggressiv dieses neue Virus ist und seine Prognosen treffen zu. Er hat das genau erfasst, was am Anfang des Ausbruchs passiert ist, wo wir jetzt stehen, was in beispielsweise 14 Tagen sein wird. Mein Rat an meine deutschen Kollegen: Nehmen Sie dieses Virus verdammt ernst! Spielen Sie es nicht herunter und vergleichen Sie es nicht mit einer Grippe. Denn das ist es nicht.

Die Ausbreitungskurve muss so flach wie möglich gehalten werden. Jeder, wirklich jeder, kann und muss seinen Beitrag leisten. Ich weiß, es ist ein Problem, seinen Alltag sehr einschränken zu müssen und man weiß nicht, wie lange das andauern wird. Aber wir müssen Zeit gewinnen, damit besonders Ältere und Kranke diese Phase durchstehen. Auch bei der Weltgesundheitsorganisation gibt es eine gute Infoseite. Neben Händehygiene und Abstand halten, ist strikte Ausgangssperre die wirksamste Methode. Ich kann es nicht oft genug sagen und falls diese Nachricht meine Kollegen erreicht: Man muss die Sache extrem ernst nehmen. Es geht ums Ganze. Mit jeder Stunde früher, in der wir die Maßnahmen durchsetzen, retten wir Menschenleben: Je eher desto mehr!

Herr Dr. Buntin, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Gabriel Buntin rät den Menschen zuhause zu bleiben. © privat



Hygiene, Praxis

Hygiene-Schulungsangebote beim BVOU

Berlin – Ein gutes Hygienemanagement hilft Ärztinnen und Ärzten in Ihren Bemühungen, die Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Der BVOU bietet zu diesem Thema Fortbildungsangebote für seine Mitglieder zu vergünstigten Konditionen an.

Das Fortbildungsangebot umfasst Hygieneschulungen für die gesamte Belegschaft. Angefangen von den jährlich durchzuführenden Hygieneschulungen für Ärzte, MFA, Pflege und Hilfskräfte. Diese sind als E Learning-Kurse ausgelegt und auf beliebig vielen stationären und mobilen Endgeräten einsetzbar. Jeder Teilnehmer kann seinen Kurs auch nach erfolgreichem Abschluss als Referenz für die Kitteltasche weiternutzen.

Die Grundkurse werden seit Anfang 2019 ergänzt da Microlearning-Einheiten, die speziell auf saisonale Herausforderungen wie Influenza und Noroviren eingehen. Diese kompakten E-Learning-Einheiten machen die gesamte Belegschaft innerhalb von zehn Minuten fit für aktuelle Bedrohungen. Das Angebot reicht bis zu den curricularen Fortbildungen zu Hygienebeauftragter Ärzten (HBA), Pflegekräften (HBP) und Medizinischen Fachassistenten (HB MFA). Diese werden als Blended-Learning angeboten und zeichnen sich durch eine optimierte E-Learning-Phase sowie eine verkürzte Präsenzphase zum Abschluss des Kurses aus. Alle Kursangebote zu Hygienebeauftragten schließen mit anerkannten Zertifikaten ab. Teamschulungen sollten ebenso wie die Teilnahme an den digitalen Lerneinheiten dokumentiert und im QM-Handbuch abgelegt werden. Spezielle Dokumentationsbögen werden im Rahmen von Teamlizenzen mitgeliefert.

Der BVOU bietet Kurse zu den folgenden Themen an:


Für das ganze Praxisteam:


Für Ärzte:


Für Medizinische Fachangestellte (MFA):


Pflegepersonaluntergrenzen: Krankenhäuser im Würgegriff

Berlin – Die Pflege stärken und den Beruf wieder attraktiver machen – beides gehört zu den politischen Zielen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Jüngste Maßnahmen: Untergrenzen fürs Pflegepersonal auf bestimmten Stationen wie der Unfallchirurgie, Ausgliederung der Pflegeanteile aus den DRG, unbudgetierte Finanzierung jeder neuen Pflegestelle. Erste Erfahrungen zeigen: Wo ein Wille ist, ist noch lange kein Weg. 

Unter der Überschrift „Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter schlagen Alarm – die Politik muss endlich handeln“ veröffentlichte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Auftakt des 42. Deutschen Krankenhaustags am 18. November 2019 in Düsseldorf einen wütenden Appell, unterstützt von weiteren Akteuren im Krankenhausbereich. Punkt 2 lautete: „Die Mitarbeiter im Krankenhaus versorgen Notfälle und retten Leben rund um die Uhr, auch wenn es einmal eng wird. Mit den starren Personalvorgaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird in Kauf genommen, dass Intensivkapazitäten eingeschränkt werden und Krankenhäuser zukünftig die Aufnahme von Schlaganfallpatienten zeitweise ablehnen müssen.“ 

Ein Drittel sperrte Intensivbetten

DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß legte nach: Man erlebe, dass durch starre Personalvorgaben Leistungen, für die es Kapazität gebe, nicht erbracht werden dürften. Eine Umfrage im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe des Krankenhausbarometers hatte bereits im September 2019 ergeben: 37 % aller Kliniken mussten Betten auf ihren Intensivstationen schließen, um die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) einzuhalten. 29 % mussten ganze Bereiche zeitweise von der Notfallversorgung abmelden. „Werden nun noch weitere Bereiche mit Untergrenzen arbeiten müssen, kann das nicht mehr steuerbare Auswirkungen haben“, warnte Gaß damals. Doch genau das ist vorgesehen: Nach Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie gelten seit Anfang 2020 nun noch für die Bereiche Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Schlaganfalleinheit und Neurologische Frührehabilitation Untergrenzen fürs Pflegepersonal.

Zwar steht bislang die Intensivmedizin im Fokus, wenn es um die Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen geht. Doch mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz beziehungsweise der entsprechenden Rechtsverordnung wurden eben auch für die Unfallchirurgie klare Personaluntergrenzen festgelegt. In der Tagschicht dürfen danach maximal zehn Patienten von einer Pflegekraft versorgt werden, in der Nachtschicht 20. Quartalsweise sind die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung (differenziert nach Pflegefachkräften und -hilfspersonal), die durchschnittliche Patientenbelegung (gemessen nach dem Mitternachtsbestand) und die Anzahl der Schichten, in denen die Untergrenzen nicht eingehalten wurden, an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und die örtlichen Vertragsparteien nach dem Krankenhausentgeltgesetz zu melden.

Eine Umfrage des BVOU und des VLOU unter ihren Mitgliedern hat erbracht (Abb. 1, Abb. 2, Abb. 3): Viele fühlen sich durch die neuen Vorgaben belastet, die Auswirkungen sind immens. Zwar sind die Angaben nicht repräsentativ. Doch die insgesamt 130 Rückmeldungen lassen schlaglichtartig erkennen, welche Schwierigkeiten die Häuser insgesamt mit den Untergrenzen zu bewältigen haben und wie sich dies auf die Patientenversorgung auswirkt. Geantwortet haben dabei zu mehr als zwei Drittel Chefärzte, vertreten waren alle Anbieter, von Häusern der Grund- und Regelversorgung bis hin zu Universitäts- und Privatkliniken. Aus den großen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen stammen mehr als die Hälfte der Antworten.

Abb. 1: Ergebnis der BVOU-/VLOU-Umfrage von November 2019 zu den Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen auf die Kernleistungen der Krankenhäuser. © BVOU
Abb. 2: Ergebnis der BVOU-/VLOU-Umfrage von November 2019 zu den Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen auf die Besetzung der Pflegestellen in den Krankenhäusern. © BVOU
Abb. 3: Ergebnis der BVOU-/VLOU-Umfrage von November 2019 zu den Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen auf das Betriebsklima in den Krankenhäusern. © BVOU

Weniger Operationen und Notaufnahmen

Befragt nach der Reduzierung der Kernleistungen und Einschränkungen, antworteten 89 Ärzte. Zwei Drittel berichteten von geringeren Intensivkapazitäten. Mehr als die Hälfte führte eine Verringerung der Bettenkapazität an. Knapp die Hälfte gab geringere Operations- beziehungsweise reduzierte Notaufnahmekapazitäten an. Viele Teilnehmer äußerten sich auch zu unbesetzten Pflegestellen. Demnach sind nur wenige Bereiche voll besetzt. Die Regel sind erhebliche Lücken. Die Reaktionen darauf sind von Haus zu Haus offenbar unterschiedlich. Aus einem Teil der Antworten geht hervor, dass die volle Kapazität gefahren wird – und Unterschreitungen der Pflegepersonaluntergrenzen in Kauf genommen. Andere Häuser reduzieren Betten, Kapazitäten in Funktionseinheiten, übertragen Pflegeaufgaben auf Ärzte oder Medizinische Fachangestellte (MFA) aus dem ambulanten Sektor beziehungsweise auf Hilfspersonal.

Die Bemühungen der Kliniken, mehr Pflegekräfte zu bekommen, sind demnach vielfältig und teilweise unter dem Strich sinnlos: Leiharbeit steht ganz oben. Aber auch das Abwerben von Kräften aus anderen Häusern oder von MFA sowie von Pflegepersonal aus dem Ausland. Angeführt wird als Lockmittel zudem eine bessere Bezahlung. Dass sich der Pflegemangel gar nicht auf das Betriebsklima auswirkt, meinen nur wenige. Viele berichten von negativen Folgen, einschließlich Rivalitäten zwischen Stamm- und Leihpersonal beziehungsweise Pflegepersonal und anderen Berufsgruppen.

Selbst innerhalb der Pflegeberufe werden die Untergrenzen kritisch gesehen. Diese Restriktion sowie weitere Gesetzesänderungen waren ein großes Thema beim Krankenhaustag. Gaß hatte ebenso bereits im September erklärt: „Auch auf die Attraktivität der Pflegeberufe wirken sich die PpUG negativ aus.“ Denn die Personalbesetzung muss tagesaktuell gesteuert werden. 53 % der Häuser gaben fürs Krankenhausbarometer an, sie müssten Dienstpläne deshalb kurzfristig ändern. Ein Drittel der Kliniken meldete mehr Arbeitsstunden und vermehrte Abrufe von Pflegekräften aus der freien Zeit.

Wackelige Dienstpläne demotivieren

Prof. Dr. Christa Büker von der Fachhochschule Bielefeld berichtete von einer Studie mit einem Schwerpunkt Dienstplan. Danach wünschen sich Pflegekräfte vor allem genügend Kollegen, um das Arbeitsaufkommen angemessen abzudecken, und einen Dienstplan vier Wochen vor dem ersten Geltungstag. Die Untergrenzen, so gut sie gemeint sein mögen, demotivieren also am Ende diejenigen, die so dringend gebraucht werden: die Pflegekräfte. Prof. Dr. Sabine Berninger, Vizepräsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, verwies erneut darauf, dass die Untergrenzen keineswegs keine valide pflegewissenschaftliche Grundlage hätten: „Sie orientieren sich vielmehr an schlecht ausgestatteten Häusern.“

Auch eine weitere Änderung, von Jens Spahn als Erfolg verkauft, wird den Krankenhäusern und damit auch O und U ab 2020 noch Sorgen bereiten: Die Herauslösung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen. Ende Oktober 2019 haben sich DKG, Spitzenverband Bund und der Verband der Privaten Krankenversicherung auf den Krankenhausentgeltkatalog 2020 geeinigt. Danach werden nun rund 15 Milliarden €, die die Krankenhäuser für die Pflege in bettenführenden Abteilungen ausgeben, gesondert finanziert – orientiert an den tatsächlichen Ausgaben des einzelnen Krankenhauses. Abgerechnet werden die Pflegekostenanteile nicht separat, sondern mit DRG-Bezug: Ein hoher Pflegeaufwand in einer Leistung wird höher vergütet: „Formal bleibt der DRG-Katalog erhalten, bekommt aber neben dem bislang bekannten Relativgewicht je Fall nun auch ein Relativgewicht für den Pflegetagessatz.“

Vollfinanzierung verpufft

Andrea Lembke, Präsidiumsmitglied im Deutschen Pflegerat, hält dies nicht für einen Befreiungsschlag. Bei aller berechtigten Kritik daran, dass DRG-Mittel für die Pflege bislang nicht ausreichend in diesen Bereich geflossen seien, sei das Geld immerhin da gewesen. Aber: „Jetzt haben die Häuser, wenn nicht genug Pflegekräfte da sind, eine Deckungslücke.“ Finanziert werde nämlich Pflege nur dann, wenn auch jemand pflege. Hinzu komme, so Lembke, dass Personal für Patiententransporte oder die Serviceassistenten im neuen Pflegebudget nicht vorgesehen seien.

Und auch die gelobte Vollfinanzierung jeder zusätzlichen neuen Stelle in der Pflege findet nicht den ungeteilten Beifall der Expertin, im Gegenteil. Zum ersten Mal seit 25 Jahren habe man zwar das Gefühl, einstellen zu können an Pflegekräften, wen man wolle, aber: „Man könnte denken, dass diese Regelung nur Eingang in ein Gesetz gefunden hat, weil die Menschen eben nicht da sind. Sonst gäbe es eine Kostenexplosion.“

Anke Wittrich, stellvertretende Geschäftsführerin im Bundesverband Geriatrie, führte weitere Minuspunkte auf: Bei der Arbeit an der Ausgliederung der Pflegekostenanteile aus den DRG habe man festgestellt, dass in manchem Posten gar nicht 100 % Pflegekosten stecken, sondern auch noch Anteile von Sach- oder Arzneimittel. Wird nun hin- und hergerechnet, landet im neuen Pflegebudget unter Umständen weniger Geld, als für die Pflege in der alten DRG enthalten war. Ihrer Meinung nach ist es auch ein Problem, dass zwar jede neue Pflegekraft bezahlt werden soll, aber nur in Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Entgelts. Honorare für Leiharbeitsfirmen dürften nicht angegeben werden. Hier könne man zwar die Position der Krankenkassen einerseits verstehen, so Wittrich. Man wisse aber andererseits, dass es dauern werde, bis sich alles zurechtgeruckelt habe.

Der Reha-Bereich bleibt außen vor

Die kaufmännische Geschäftsführerin Dr. Christiane Hinck-Kneip und der Betriebsratsvorsitzende der Universitätsklinik Gießen Klaus Hanschur haben die Probleme gerade im Interview mit der FAZ am 12. Dezember 2019 offen benannt. Ohne Leiharbeiter laufe der Laden nicht, räumte der Betriebsrat ein. Und die Geschäftsführerin ließ wissen, Zeitarbeitskräfte kosteten etwa das Dreifache, weil man unter anderem auch Kosten für die Unterkunft übernehmen müsse.

Berninger führte in Düsseldorf weitere Herausforderungen an. In ihrem Haus sei man gerade dabei zuzuordnen, welche Pflegestellen überhaupt ins neue Pflegebudget gehörten – irrsinnge Kleinarbeit. Hinzu kommt, dass Pflegepersonal im Reha-Bereich nicht pflegebudgetrelavant ist.

Die große Unzufriedenheit mit den Untergrenzen hat zu einer ungewöhnlichen Allianz geführt. DGK, die Gewerkschaft ver.di und der DBfK arbeiten daran, Jens Spahn von Alternativen zu überzeugen. Gemeinsam ließen sie bis Ende 2019 an knapp 50 Häusern eine Variante der sogenannten Pflegepersonal-Regelungen (PPR) erproben, die mehr Spielraum lässt. Mitte Januar haben sie das neue Instrument PPR 2.0 erst Spahn, dann Medienvertretern vorgestellt. Sie hoffen, erst den Minister und dann die Koalition davon überzeugen zu können, dass es auch noch anders gehen kann. Dr. Bernd Metzinger, DKG-Geschäftsführer, wies aber beim Krankenhaustag auch darauf hin, dass die heutigen Probleme nicht vom Himmel gefallen sind und die Pflege jahrelang kaputtgespart wurde: „Ich habe bereits 2008 gesagt, dass es irgendwann soweit kommen wird, dass die Pflegekräfte die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser begrenzen werden.“ Heute ist es soweit.

Fazit: Man darf mutmaßen, dass – trotz gegenteiliger Lippenbekenntnisse – die  Pflegepersonaluntergrenzen und die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen ganz wesentlich auch Strukturmaßnahmen darstellen, die Kliniken wirtschaftlich in die Knie zwingen werden. Sie sollen im Ergebnis zu einer „Bereinigung“ der Krankenhauslandschaft führen. Das geht zunächst jedenfalls auf Kosten der Mitarbeiter und vor allem: auf Kosten der Patienten.

Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann
Frankfurt/Main
Vizepräsident BVOU

Prof. Dr. Michael Schädel-Höpfner
Neuss
Vorsitzender VLOU

Dr. Jörg Ansorg
Berlin
Geschäftsführer BVOU

Sabine Rieser
Berlin
Fachjournalistin

Karrieren im Spitzensport und in der Orthopädie

Wertheim – Eine Karriere im Spitzensport und als Arzt miteinander zu vereinbaren, stellt Anforderungen an diejenigen, die beides erfolgreich schaffen wollen. Ein besonderes Interesse am Bewegungsapparat darf dem Sportler dabei per se unterstellt werden. So wundert es nicht, dass sich gerade bei sportlich erfolgreichen Medizinern ein hoher Anteil im Fachgebiet von O und U wiederfindet. Wir haben uns auf die Suche gemacht und wollten mit orthopädischen Fachkollegen sprechen, die nicht nur im Beruf Orthopäde, sondern auch im Sport Spitzenleistungen vollbracht haben. Davon gibt es eine ganze Reihe, man denke beispielsweise an Schwimmer Roland Matthes, Turner Hans-Peter Boschert oder Zehnkämpfer Siegfried Wentz.

Der Grandseigneur in diesem Kreis ist Prof. Dr. Thomas Wessinghage (Abb. 1). Der 1952 im westfälischen Hagen geborene Mittel- und Langstreckenläufer wurde in den Jahren 1972–1984 viermal für die deutsche Olympiamannschaft nominiert, erzielte mehrfach Europameisterschafts-, Weltcup und Europacupsiege und erlief sich insgesamt 22 Mal den Titel Deutscher Meister. Auch heute noch hält er aktuell gültige deutsche Rekorde auf 1500 m und 2000 m. Als Facharzt für Orthopädie ist er nach Tätigkeiten in Norderstedt, Mettlach- Orscholz und Damp seit 2008 in den Medical Park Kliniken im Tegernseer Tal tätig. Aus dem Süden kommt Dr. Wolfgang Birkner, Jahrgang 1960 (Abb. 2). Nach Kliniktätigkeit in Ulm und Rheinfelden ist er seit 2013 leitender Arzt der Orthopädischen Klinik Stuttgart-Botnang. Als Ruderer im Leichtgewicht wurde er in den Jahren 1983 bis 1990 zehnmal Deutscher Meister und 1984–1987 dreimal Vizeweltmeister. Derselben Sportart hat sich auch der 1976 geborene und in Wertheim am Main aufgewachsene Dr. Sebastian Thormann (Abb. 3) verschrieben. Er kann stolz sein auf 15 Deutsche und einen Schweizer Meistertitel, den Junioren Weltmeistertitel 1993, mehrere Vizeweltmeistertitel und Siege bei Nations-, World- und Canal-Cup. Nach Kliniktätigkeit in Cambridge, Luzern und Emmentall ist er heute in einer Praxis mit Belegarzttätigkeit im Medicum Wesemlin in Luzern tätig. Unvergesslich ist auch die Mannschafts-Goldmedaille und die Silbermedaille im Einzel der Tauberbischofsheimer Fechterin Dr. Sabine Bau (Abb. 4) bei den Olympischen Spielen in Seoul 1988. Insgesamt 23 Medaillen bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften im Damenflorett hat sie erkämpft, bevor sie nach Facharztausbildung in Creglingen, Würzburg und Bad Mergentheim zur Orthopädin wurde und derzeit als Oberärztin am dortigen Caritas-Krankenhaus tätig ist.

Wie sind Sie zu Ihrer Sportart gekommen?
Prof. Dr. Thomas Wessinghage: Das war eher eine zufällige Initialzündung durch die Bundesjugendspiele 1966 und die dabei erfolgreiche Teilnahme am 1000 m-Lauf.

Dr. Wolfgang Birkner: In der Schule suchte unser Sportlehrer für „Jugend trainiert für Olympia”. Die Aussicht an der Teilnahme mit Bundesfinale in Berlin, damals noch geteilt, war attraktiv. Dafür war ich bereit, sechsmal in der Woche zu trainieren. Der Ruderclub wurde zum Lebensmittelpunkt.

Dr. Sebastian Thormann: Ich habe schon sehr früh viel Sport getrieben, anfänglich sehr viele unterschiedliche Sportarten, bis ich dann zum Rudern gekommen bin. Mein Vater war Mitglied im Ruderverein und da bin ich mal mitgegangen. Die sportliche Betätigung im Freien und auf dem Wasser bei Wind und Wetter, verbunden mit der Eleganz eines Ruderbootes.

Dr. Sabine Bau: Bei mir war das Zufall, bzw. kam durch meine Mutter, auch ebenfalls Ärztin. Ihr Kollege war Fechter. Sie schlug vor, dass meine Schwester und ich das mal probieren sollten. Mich hat der Facettenreichtum der Sportart gefesselt.

Weshalb sind Sie Orthopäde/in geworden?
Prof. Wessinghage:
Eigentlich war ich im Herzen Unfallchirurg. Aufgrund der größeren Variationsbreite im Tätigkeitsfeld des Orthopäden im Vergleich zum Unfallchirurgen, habe ich die Orthopädie als Fachbereich vorgezogen, damals war das noch getrennt.

Dr. Birkner: Nach dem Studium wollte ich immer irgendetwas mit „Sport“ studieren. Ich entschied mich zunächst für das Lehramt Sport/Physik. Sport war super, Physik nicht. Deshalb wechselte ich dann auf Medizin. Nach dem Ende meines Studiums war es schwierig, überhaupt eine Stelle zu bekommen. Deshalb zunächst Unfallchirurgie in Ulm und danach Wechsel zur Orthopädie in Rheinfelden.

Dr. Thormann: Es war schon sehr lange mein Ziel. Eigentlich schon vor dem Studium. Ich wollte etwas mit dem Schwerpunkt Bewegungsapparat machen, verbunden mit dem Sport. Orthopädie, verbunden mit Manueller Medizin, Osteopathie, Chiropraktik, waren meine initialen Vorstellungen. Heute ist es eher die klassische Orthopädie inklusive der Operationen am Bewegungsapparat und die Traumatologie.

Dr. Bau: Der Wunsch, diesen Facharzt zu machen, wurde durch den Sport schon sehr früh geweckt. Im Laufe der klinischen Semester kam für mich keine andere Fachrichtung mehr in Frage. Ich wollte schon immer konservative Orthopädin werden.

Wie haben Sie es geschafft, sportliche Karriere und Studium bzw. ärztliche Tätigkeit miteinander zu vereinbaren? 
Prof. Wessinghage: Fleiß, Organisation und Unterstützung durch Vorgesetzte. Dank an meine Chefs Dr. Axel Thiel im Krankenhaus für Sportverletzte Hellersen und Prof. Dr. Gerd Biehl, St. Franziskus Krankenhaus Köln. Und letztlich natürlich die Freude an der Bewegung.

Dr. Birkner: Während des Studiums in Tübingen wohnte ich noch bei meinen Eltern!! Super, Kühlschrank immer voll, Wäsche wurde gewaschen. Da kann ich mich bei meinen Eltern nur ganz herzlich dafür bedanken!!

Dr. Thormann: Ich war sehr zielorientiert und fokussiert. Neben Studium und Sport gab es kaum etwas anderes. Sicherlich habe ich etwas länger fürs Studium gebraucht, da ich einige Ausfallzeiten hatte. So musste ich das Physikum wegen der Teilnahme an der Weltmeisterschaft verschieben. Danach war es immer ein Spagat zwischen Sport und Studium. In den Olympiajahren mussten wir aufgrund der vielen Trainingslager und Abwesenheiten Urlaubssemester nehmen.

Dr. Bau: Gutes Zeitmanagement, ein Verein, der darauf ausgerichtet war, es den Sportlern zu ermöglichen, ein Studium oder einen Beruf auszuüben und ein Trainer, der sich sehr auf meine Bedürfnisse eingestellt hat.

Was empfanden Sie in Ihrer Zeit als aktive/r Sportler/in in der eigenen sportorthopädischen Betreuung am wichtigsten? Was raten Sie Kolleginnen und Kollegen, die sich in diesem Bereich neu engagieren möchten?
Prof. Wessinghage:
Meine sportorthopädische Betreuung als Athlet fiel mangels Bedarfs sehr gering aus: Keine Massagen, keine Physiotherapie; gelegentliche Blessuren stammten aus Unfällen, z. B. beim Fußball oder Basketball. Mein Rat: „man kann alles übertreiben“ oder auch „Konzentration auf das Wesentliche“!

Dr. Birkner: Ich hatte kaum orthopädische Probleme. Die sportmedizinische Diagnostik war wichtig und als Trainings- Steuerung hervorragend geeignet, damals bei Prof. Jeschke in Tübingen. Da habe ich dann auch meine Promotionsarbeit gemacht.

Dr. Thormann: Das gegenseitige Vertrauen und dass man „seine“ Sportler kennt. Eine gewisse Nähe zu dem Sportler macht die Arbeit leichter und effizienter. Außerdem ist es von Vorteil, wenn die Sportler wissen, dass man den Sport selber gemacht hat und weiß wovon sie reden. Rat? Das muss jeder für sich selber selbst herausfinden. Prinzipiell aber Begeisterung für den Sport, denn der Aufwand ist enorm. Eine Vergütung gibt es meist kaum bis gar nicht. Der Dank der Sportlerinnen und Sportler ist aber meist Lohn genug.

Dr. Bau: Für mich waren Vertrauen und Ehrlichkeit von großer Bedeutung. Schon damals war es mir wichtig, auf meine Ressourcen zu achten und meine Gesundheit möglichst wenig zu gefährden. Die Betreuung von Spitzensportlern erfordert sehr viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl.

Gab es während Ihrer sportlichen Karriere einmal bedeutende, eigene sportorthopädische Probleme, Verletzungen, Operationen? Wie und von wem wurden sie gelöst?
Prof. Wessinghage:
Besagte Unfälle ereigneten sich nicht beim Lauftraining. Ausnahme: eine Fissur des Os naviculare, die auf einen Sturz in einem zahlenmäßig überbesetzten Rennen 1984 zurückzuführen war und mich die Olympiateilnahme 1984 kostete. Ich hatte hervorragende, aber selten benötigte Betreuung durch Dr. Axel Thiel, Hellersen und Dr. Bernhard Segesser, Basel.

Dr. Birkner: In der Übergangszeit Junior zu Aktiv, während der Bundeswehrzeit, verletzte ich mich am Handgelenk (Naviculare- Fraktur). Ich sollte schon im Bundeswehr-Krankenhau Wildbad operiert werden… Dann doch konservativ, drei Monate Gips. Damit kann man auch gut trainieren… Ich hatte Glück, dass dies auch ohne OP gut ausgeheilt war.

Dr. Thormann: Prinzipiell hatte ich Glück in meiner Karriere. Neben den üblichen Verschleißproblemen und kleineren Verletzungen, habe ich erst am Ende meiner Karriere wegen einer schlimmeren Verletzung schlussendlich meine Karriere beendet. Ein unverschuldeter Fahrradunfall mit einer langwierigen Rückenverletzung, hat letztendlich meine Karriere beendet. Es war eine schwierige Zeit, eigentlich hatte ich noch vieles im Sport vor, aber die Gesundheit hat es dann nicht mehr erlaubt. Im Nachhinein muss ich sagen, dass ich mich mit dem Karriereende schwer getan habe, da es nicht wirklich freiwillig war und ich nicht darauf vorbereitet war. Außerdem brach für mich eine Welt zusammen und der geregelte Tagesablauf sowie die Kameradschaft unter den Sportlern war weg. Eine schwierige Zeit.

Dr. Bau: Es gab ständig irgendwelche Probleme – Gott sei Dank vor allem kleinere Wehwehchen, die die Physios in den Griff bekamen. Doch blieben Verletzungen nicht aus. Es gibt viele Namen, die ich hier aufzählen könnte – die Liste würde auf jeden Fall zu lang. Jeder Betreuer von Großereignissen hat seinen wichtigen Beitrag geleistet. Diesen und allen anderen Kollegen, die sich für die Sportler engagieren, möchte ich hier DANKE sagen.

Haben Sie sich selbst in der orthopädischen Betreuung von Sportlern weiter engagiert, wenn ja wie?
Prof. Wessinghage:
Ich war für einige Jahre Verbandsarzt des Deutschen Leichtathletik Verbandes. Die Bemühungen um meine nicht ganz so sportlichen Patienten standen für mich aber immer – auch zeitlich – im Vordergrund, von denen viele auch sehr sportlich sind – aber eben keine Hochleistungssportler.

Dr. Birkner: Lediglich lokal im Verein, RC Rheinfelden.

Dr. Thormann: Ich habe schon während meines Studiums häufig die Betreuung in den Trainingslagern oder im Stützpunkt mit übernommen und in der Zeit sehr eng mit den ärztlichen Kollegen zusammen gearbeitet. Nach meinem eigenen sportlichen Karriereende bin ich ins Ausland gegangen. Natürlich lag der Fokus in der Zeit auf der eigenen Ausbildung. Da ich zu diesem Zeitpunkt im Vorstand der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) ehrenamtlich gearbeitet habe, war meine Zeit begrenzt, mich auch noch in einem Sportverband zu betätigen. Außerdem wollte ich nicht in einen Konflikt mit der Arbeit bei der NADA geraten. In der klinischen Tätigkeit war ich meist der Ansprechpartner im kollegialen Umfeld und hatte entsprechende Schwerpunkte in meiner Sprechstundentätigkeit. Inzwischen bin ich soweit aufgestellt, dass ich eine Vielzahl an Sportlern in meiner Praxis sehe und über entsprechende Kooperationen auch direkter Ansprechpartner von Trainern und Vereinen bin.

Dr. Bau: Ich habe eine gewisse Zeit die Physiotherapie im ehemaligen Olympiastützpunkt als ärztliche Leitung unterstützt und bin Mitglied der Medizinischen Kommission des Deutschen Fechterbundes.

Welchen anderen Teilbereich der Orthopädie außerhalb der Sportorthopädie mögen Sie am liebsten und warum?
Prof. Wessinghage:
Wie bereits erwähnt, empfinde ich die Unfallchirurgie als besonders befriedigend für den handelnden Arzt. Auch hat mir die manuelle Tätigkeit immer die größte Freude bereitet. Heute würde ich meine Aufgabe als die eines „Controllers“ und „Coaches“ bezeichnen. Die meisten Patientengespräche drehen sich um die Notwendigkeit, Patienten die Wichtigkeit der Eigeninitiative für die eigene Gesundheit zu erläutern.

Dr. Birkner: Mein Lehrer Prof. Henche hat in den 70er Jahren die Arthroskopie in Deutschland publik gemacht. Ich habe von ihm den traditionellen Arthroskopiekurs in Arosa übernommen, wo jedes Jahr ca. 100 Ärzte die Arthroskopie erlernen und in Kursen vertiefen.

Dr. Thormann: Natürlich ist der konservative Bereich, in den ich die Prävention explizit mit integriere, ein wichtiger Teil meiner Tätigkeit. Inzwischen ist der Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit und des Wohlbefindens ein großer Teil meiner Tätigkeit gewidmet.

Dr. Bau: Mich fasziniert die konservative Orthopädie. Ich glaube, dass das Potential der konservativen Therapie nicht immer ausgeschöpft wird.

Wie beurteilen Sie die Zukunft für unser Fach? Wo sehen Sie die Herausforderungen? Können Sie jungen Menschen heute noch den Rat geben, Arzt bzw. Orthopäde zu werden?
Prof. Wessinghage: Unser Fach wird in Zukunft nicht an Bedeutung verlieren. Die Schwerpunkte sind operativ heute zwar in Richtung Endoprothetik verschoben, aber das Fach weist eine enorme Bandbreite auf – von ganz jungen zu hochbetagten Patienten, angeborene und erworbene Krankheitsbilder betreffend, konservative und operative Therapieansätze bietend. Und ein wichtiger Aspekt aus meinem Blickwinkel: In der Orthopädie und Unfallchirurgie haben wir nach Abschluss einer Behandlung eine hohe Zahl geheilter oder doch zumindest sehr zufriedener Patienten.

Dr. Birkner: Es wird schwierig, das gesamte Gebiet der Orthopädie, mit neuem Facharzt inklusive Unfallchirurgie, zu überblicken. Ich finde es irgendwie schade, dass viele Ärzte sich auf ein kleines Gebiet hoch spezialisieren. Der „Gesamt-Patient“ rückt damit etwas in den Hintergrund. Eine breite „orthopädische Grundausbildung“ halte ich für absolut erforderlich. Das Berufsziel „Orthopäde“ kann ich auch heute noch empfehlen!!

Dr. Thormann: Die Zukunft liegt in der Stärkung unseres Faches. In der Kommunikation darüber, was wir alles Gutes tun können und auch machen. Und dass wir es hoffentlich schaffen, uns gegen die ganzen politischen Entwicklungen besser zu positionieren, diese mitgestalten und dass wir wieder mehr Zeit für unsere Patienten haben. Unser Augenmerk sollte auf dem Patienten liegen und der Qualität unserer Versorgung. Ich erlebe es tagtäglich in der Praxis, dass man durch ein gut geführtes Gespräch mit Erklärungen und Aufklärung der Patienten häufig viel erreichen kann und zufriedene Patienten hat. Medizin ist kein Geschäft, die ewige Diskussion um die Wirtschaftlichkeit ist zwar wichtig, beschädigt aber unseren schönen Beruf. Ja klar, ich freue mich immer wieder über Studenten und Assistenten, die in unserer Praxis hospitieren und die man für unsere schöne Tätigkeit begeistern kann. Ich hoffe, dass wir das Boot wieder etwas in die richtige Richtung gesteuert bekommen, und miteinander als Team können wir wesentlich mehr erreichen, als wenn wir als Einzelkämpfer auftreten und nur auf den eigenen Vorteil bedacht sind. Eine Begeisterung für den Bewegungsapparat sollte man auf jeden Fall mitbringen, alles andere wird sich dann schon ergeben!

Dr. Bau: Die Menschen werden immer Ärzte brauchen – also kann ich auf jeden Fall jungen Menschen den Rat geben, Arzt und besonders Orthopäde zu werden. Unser Fach ist für mich noch immer eines mit Fingerfertigkeit, Fingerspitzengefühl, mit Patienten unterschiedlichen Alters und viel Menschenkenntnis. Wir finden hier viele Ansichten wieder, die wir auch in der Berufspolitik immer wieder diskutieren.

Wir danken Ihnen für das interessante Interview mit den Einblicken in Ihr Leben als Arzt und Sportler und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute!

Das Interview führte Dr. Karsten Braun, BVOU-Bezirksvorsitzender Heilbronn-Franken

Osteoporose-Update 2019: Neuigkeiten, Entwicklungen, Aussichten

Frankfurt/Freudenstadt – Beim DVO Kongress 2019 in Frankfurt stellte Dr. Friederike Thomasius, Frankfurt, die Arbeiten an der neuen Osteoporose-Leitlinie vor.

Der Focus der Leitlinien liegt zum einen bei Hochrisikopatienten und dem Auftreten einer osteoporotischen Erstfraktur, zum anderen in der Neubewertung von Risikofaktoren. Aus diesem Grund wurden alle schon bekannten Risikofaktoren in Bezug auf ihr relatives Frakturrisiko neu bewertet und um weitere Risikofaktoren wie kardiovaskuläre Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Vorhofflimmern, ischämische Kardiomyopathie, Aortenkalzifikation, Pulsrate), Medikamente (z. B. Statine, Antikoagulantien, Kontrazeptiva, Harnsäuremedikamente), Operationen (z. B. Bariatrische Chirurgie) und diätetische Besonderheiten, wie einer veganen Ernährung, sehr umfangreich erweitert. Die Einteilung der Risikofaktoren soll zukünftig in verschiedenen Priorisierungskategorien erfolgen und mit weiteren Messgrößen wie DXA oder Trabekulärer Bone-Score (TBS) abgeglichen werden. Wegen des erheblich komplexeren Risikomodells wird die Risikobewertung in Zukunft digital gestützt erfolgen müssen. Hier wird derzeit intensiv an möglichen Applikationen gearbeitet. Die diesjährigen Kongresspräsidenten, Prof. Andreas Kurth und Prof. Peymann Hadji, wiesen in ihren Vorträgen auf die Bedeutung der ersten Fraktur hin, da diese mit einer deutlichen Risikosteigerung für Folgefrakturen einhergeht. So traten im ersten Jahr nach diagnostizierter Erstfraktur der Wirbelsäule ca. 15 % (RR: 1,95) Folgefrakturen auf. Bei den primären hüftgelenksnahen Frakturen wurden ca. 12 % (RR: 1,65) mit Folgefrakturen diagnostiziert. (Abb. 1)

Abb. 1: modifiziert nach Hadji et al., Poster 31, Osteologie Kongress 2018, Dresden © BVOU

GBA-Beschluss Teriparatid (Forsteo®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat mit Beschluss vom 17.01.2019 (Inkrafttreten 06.04.2019) den Therapiehinweis zu Teriparatid (Forsteo®) aufgehoben.

Grund dafür ist im Wesentlichen die VERO-Studie, eine multizentrische Studie, die Kendler DL et al. in The Lancet (2018):391: 230–40 publizierten. Sie untersuchten den Effekt von Teriparatid und Risedronat auf das Neuauftreten von Frakturen bei Patientinnen mit schwerer postmenopausaler Osteoporose. Sie konnten zeigen, dass das kumulative Risiko für eine neue Fraktur bei Teriparatid um 50 % unter dem von Risedronat lag (Abb. 2). Die Autoren kommen somit zu dem Ergebnis, dass Teriparatid bei der Behandlung schwerer Osteoporosen und Hochrisikopatienten einen Vorteil gegenüber Risedronat hat. Die Erkenntnis der VERO-Studie nahm Einfluss auf den neu vorgestellten Konsens der DVO LL-Kommission für die Definition eines „Hochrisikopatienten“: „Bei Osteoporose-PatientInnen mit dokumentiert deutlich erhöhtem Frakturrisiko, z. B. bei Vorliegen von vertebralen Frakturen, Schenkelhalsfraktur, verringert Teriparatid das Auftreten von Wirbelfrakturen stärker als orale Bisphosphonate. Solchen Fällen ist einer osteoanabolen Therapie mit Teriparatid gegenüber einer oralen Bisphosphonate der Vorzug zu geben. Gleiches gilt bei erhöhtem Frakturrisiko unter geplanter oder laufender GC Therapie > 7,5mg Prednisolon/Tag, > 3 Monate.“ Aus dieser neuen Definition erhofft man sich eine bessere Versorgung für dieses schwerkranke Patientenklientel. Hoffen wir nur, dass die Prüfgremien dies genauso interpretieren!

Abb. 2: Ergebnis der VERO-Studie © BVOU

Sequenztherapie

Die Schweizer Arbeitsgruppe um Prof. Christian Meier, Basel, und Prof. Serge Ferrrari, Genf, veröffentlichte einen Positionsartikel der Schweizerischen Vereinigung gegen die Osteoporose (SVGO) zur Sequenztherapie (Meier C. et al, Swiss Med Wkly. 2017 Aug 16;147:w14484.). Sie unterschieden die postmenopausalen Patientinnen in zwei Gruppen: Die eine Gruppe mit Vortherapie durch ein Medikament mit langanhaltendem Effekt am Knochen, wie die Bisphosphante (BP). Die andere Gruppe mit Präparaten, die nur einen temporären Effekt am Knochen aufwiesen, wie SERMs, Testosteron, Teriparatid, Denosumab und Romosozumab. Bei den mit BPs vorbehandelten Patienten (oral über fünf Jahre, i. V. über drei Jahre) empfehlen sie bei geringem Risiko ein „drug holiday“ unter Beibehaltung der Basistherapie. Eine klinische Reevaluation sollte nach ein bis zwei Jahren erfolgen. Eine DXA -Messung sollte in diesen Fällen alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden. Die Wiederaufnahme der Behandlung soll erfolgen, wenn die Knochendichte fällt, es wieder zu Frakturen kommt oder gegebenenfalls bei Anstieg der Knochenabbauparameter. Bei Hochrisikopatienten rät die Schweizer Arbeitsgruppe zum Fortführen der Therapie oder zum Wechsel auf Denosumab oder Teriparatid. Als Hochrisikopatienten definieren sie einen Patienten mit einem T-Score am Femurhals von T ≤-2.5 SD, manifeste Osteoporosen unter BP-Therapie oder sekundäre Osteoporosen, insbesondere die glukokortikoid-induzierte Osteoporose (GIOP). Bei einer Vorbehandlung mit Denosumab über vier bis fünf Jahre wird bei niedrigem Risiko zu einem Wechsel auf BPs geraten. Patienten mit hohem Risiko oder dem Vorliegen von Kontraindikationen gegenüber BPs, ist das Fortführen der Denosumab-Therapie bis zu zehn Jahren oder ein Wechsel auf Teriparatid indiziert. Kontrollen in ein bis zwei Jahresabständen seien empfehlenswert. Unter der Vorbehandlung mit Teriparatid über zwei Jahre ist eine Anschlusstherapie mit BPs oder Denosumab erforderlich. Hier wir ein Follow-up alle zwei Jahre geraten. (Abb. 3)

Abb. 3: Sequenztherapie bei Osteoporose, aus Meier C. et al, Swiss Med Wkly. 2017 Aug. © BVOU

Rückschlag in der osteoanabolen Therapie

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat erneut ein vielversprechendes osteoanaboles Präparat für den europäischen Markt nicht zugelassen. Nach Abaloteriparatid wurde auch Romosozumab, ein monoklonaler Antikörper gegen Sklerostin, nicht von der EMA für den Markt zugelassen. Beide Präparate konnten in klinischen Studien eine Verbesserung der Knochendichte und Frakturreduktion bei postmenopausaler Osteoporose zeigen. Weiter zeigte Romosozumab in einer Head-to-head-Studie gegenüber der Standardtherapie mit Alendronat eine zusätzliche 50%ige Frakturreduktion ohne signifikante Auffälligkeiten bezüglich der kardialen Nebenwirkungen (Saag KG, et al. N Engl J Med. 2017, 377(15):1417-1427). Trotz dieser Studienlage argumentierte die EMA gegen eine Zulassung auf Grund des kardialen Risikoprofils älterer Patienten. Ähnliche Bedenken schien die amerikanische Zulassungsbehörde (FDA) sowie die in Japan und anderen außereuropäischen Ländern nicht zu teilen. Dies ist ein herber Rückschlag für die Weiterentwicklung einer suffizienten Osteoporosetherapie in Deutschland.

Dr. med. Uwe de Jager, Freudenstadt

BVOU und DGOU: Strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt

Herzogenaurauch/Ostfildern – Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt nach § 91 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Richtlinien geeignete chronische Krankheiten fest, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden sollen. 2002 wurden diese erstmals gemäß § 137f Abs. 2 SGB V für Diabetes Typ 1 und 2, Brustkrebs, koronare Herzkrankheit (KHK) und chronische obstruktive Atemwegserkrankungen erstellt. 2005 wurde die chronische Herzinsuffizienz als weitere geeignete Erkrankung identifiziert und modular in das DMP KHK integriert.

Am 20. Februar 2014 beschloss der G-BA in seiner Sitzung eine Bekanntmachung zur Beratung der Festlegung weiterer geeigneter chronischer Krankheiten für strukturierte Behandlungsprogramme gemäß § 137f Abs. 1 SGB V.

Chronik des DMP Chronischer Rückenschmerz

Fristgerecht am 2. Mai 2014 hatten der BVOU, die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC), die DGOU, die Sektion Schmerz der DGOU – die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädisch/ unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie (IGOST), die Sektion Wirbelsäule der DGOU, die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG) unter Federführung der DGOOC einen Antrag „Notwendigkeit zur Einrichtung eines Disease Management Programms (DMP) Chronischer Kreuzschmerz“ eingereicht. Der G-BA fasste daraufhin am 21. August 2014 den Beschluss zur Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu „Leitlinienrecherchen zu den Diagnosen chronische Herzinsuffizienz, rheumatoide Arthritis, Osteoporose und chronischer Rückenschmerz“.

Die Fertigstellung der Endberichte sollte zum 31. März 2016 erfolgen. Das IQWiG veröffentlichte am 21. Juli 2015 einen Vorbericht der Bewertung der systematischen Leitlinienrecherche und -bewertung sowie eine Extraktion relevanter Empfehlungen für ein DMP Chronischer Rückenschmerz. Anfang 2016 oblag es dann dem G-BA, die entsprechende Verordnung dazu auszuarbeiten. Es galt nun, den medizinischen Stand des Wissens zum Thema „Chronischer Rückenschmerz“, wie er sich vor allem in der Nationalen Versorgungsleitlinie Chronischer Kreuzschmerz wiederfindet, in die engen gesetzlichen Vorgaben eines DMP, wie sie in § 137 SGB V niedergeschrieben sind, einzupassen.

Diese machen es beispielsweise unmöglich, dass ein umfassendes interdisziplinäres Assessment, wie es die Nationale Versorgungsleitlinie zur Prävention der Chronifizierung fordert, im Rahmen eines DMP finanziert wird. An dieser Stelle trifft der Wunsch nach einer besseren Versorgung auf die harte Realität des Kassenarztwesens. Trotzdem wäre es fatal, die Chancen, die ein DMP bietet, nicht zu nutzen. Es wird klar, warum es einer Fachgesellschaft und eines Berufsverbandes bedarf, um so ein Projekt umzusetzen, besteht doch der Arbeitsschwerpunkt eines Berufsverbandes genau darin, den Ärzten in Krankenhaus und Praxis optimales Arbeiten zu ermöglichen und zwar sowohl in medizinischer als auch in finanzieller Hinsicht. Beim DMP Chronischer Rückenschmerz erfolgte eine solche Kooperation, in dem sich eine Expertengruppe von DGOU und BVOU, bestehend aus Prof. Dr. Bernd Kladny, Prof. Dr. Marcus Schiltenwolf und Dr. Burkhard Lembeck zusammenfand, um schon vor Beginn der Gremienarbeit im G-BA einen konkreten Verordnungstext zum DMP Rücken zu entwerfen.

Ein Austausch mit den Experten der KBV, der Hausärzteschaft und anderen KVen bereits im Vorfeld erwies sich dabei als hilfreich. Mit ihrer Erfahrung bei Etablierung und Umsetzung von DMP waren wir in der Lage, potenzielle Fallstricke und Konfliktfelder beim DMP Rückenschmerz zu identifizieren. Es war schnell klar, dass es hier um die Einschreibekriterien, die Rolle des koordinierenden Arztes und die Schulungsprogramme gehen würde. Dieses Wissen und unsere Zielvorstellungen mündeten dann in eine vollständig ausgearbeitete Version eines DMP Rückenschmerz, die zu Beginn der Gremienarbeit im G-BA die Basisversion lieferte.

Krankenkassen waren ablehnend

Eine besondere Problematik des DMP Rückenschmerz: Von Krankenkassenseite her wurde keine Existenzberechtigungzugesprochen. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft äußerte initial starke Bedenken, ob ein solches DMP Sinn machen würde. Weiterhin waren die Vorstellungen von hausärztlichen und Patientenvertretern mit unseren Ausarbeitungen nicht immer deckungsgleich. Dementsprechend war es ein extrem mühsamer, langwieriger und zum Teil frustrierender Arbeitsprozess, der sich über viele Sitzungen im Bereich der Arbeitsausschüsse hinzog. Erschwerend kam hinzu, dass es im Bereich der Krankenkassen ganz offensichtlich eine uneinheitliche Sichtweise gab, sodass man sich beim kleinsten gemeinsamen Nenner, dann oft auf ein „Nein“ einigte. In der Nachbetrachtung muss als stärkster Trumpf unseres Teams gelten, dass wir uns im Vornherein darauf geeinigt hatten, welche Verbesserungen für die Versorgung unserer Rückenschmerzpatienten im Rahmen eines DMP möglich sind – kein Wolkenkuckucksheim, keine Lobbyistenforderung, sondern auf ein konkretes Versorgungsziel. Dafür konnten wir viele Beteiligte gewinnen, allein die Krankenkassen lieben bei ihrer ablehnenden Haltung, insbesondere beim Thema Schulungen. Auch in ihrem letzten Entwurf zur Verordnung lehnten sie Gruppenschulungen, ein wichtiges Element aller bisherigen DMP, rundweg ab. Bis zum Schluss verblieben somit auf der Ausschussebene, insbesondere zwischen den ärztlichen Vertretern und der Krankenkassenseite jede Menge dissente Punkte. Über solche Kontroversen entscheidet dann das Plenum des G-BA, als höchste Instanz, unter Beteiligung der Unparteiischen (Vorsitzender Prof. Dr. Josef Hecken). Bevor es dazu kommt, schlägt nun wieder die Stunde der Fachgesellschaften, denen vorher die Gelegenheit der Stellungnahme zu den dissenten Entwürfen gegeben wird, und zwar sowohl schriftlich als auch mündlich. Aufgefordert werden hierbei alle möglichen wissenschaftlichen Gesellschaften bis hin zum Verband der Heilbäderbetriebe. Selbstverständlich haben alle relevanten Gesellschaften in O und U ihr Votum abgeben. Darüber hinaus fielen aber auch die Stellungnahmen der Allgemeinmediziner und der Schmerztherapeuten sehr überzeugend aus.

Vor dem Untersuchungsausschuss

Eine nicht zu unterschätzende Wirkung haben nach wie vor die mündlichen Stellungnahmen der Fachgesellschaften vor dem Unterausschuss. Auch hier zeigte O und U große Präsenz, was sicherlich dazu beigetragen haben dürfte, die Unparteiischen ganz überwiegend auf unsere Positionen herüberzuziehen. Am 18. April 2019 kam es dann endlich zur entscheidenden Sitzung des Plenums im G-BA, in dem der Beschlussentwurf und die tragenden Gründe zum DMP Chronischer Rückenschmerz verabschiedet wurden. Im Wesentlichen entspricht der vorliegende Entwurf unseren Vorstellungen, wie wir sie bereits vor vier Jahren entwickelt hatten.

Punkten nur im Schulterschluss

Ob im Fußball oder in der Berufspolitik – die Mannschaftsleistung entscheidet! In einer Mannschaft hat jeder seine Auf Aufgabe und es hängt entscheidend davon ab, ob er sie im Sinne des Teams wahrnimmt.

Ein Stürmer, der nicht verteidigt, ein Abwehrspieler, der nicht mit nach vorn geht, Viererkette, Fünferkette, im modernen Fußball geht es ohne gute taktische Abstimmung nicht. In der Berufspolitik ist es genau so: In den Fachgesellschaften ist brillantes medizinisches Wissen vorhanden – ohne Umsetzung in die Versorgung wird es aber weder Patienten noch Ärzten nutzen. In den Berufsverbänden finden sich genug Experten zum Thema Kassenarztwesen, Bedarfsplanung, Notfalldienste und Gebührenordnungen – aber ohne das Wissen um Leitlinien, ohne Vorstellung von guter Patientenversorgung als oberstes Ziel wird ein Berufsverband keine guten Rahmenbedingungen für die Ärzte in Klinik und Praxis erreichen können. Nur die beste medizinische Versorgung wird auf Dauer auch zum besten Honorar führen! Dafür bedarf es einer feinen Abstimmung von wissenschaftlicher Gesellschaft und Berufsverband. Die Aktivitäten bei Weiterbildung, Forschungsvorhaben, Honorarpolitik, neuen Versorgungsformen gehören engstens abgestimmt. Die Arbeit muss auf viele Schultern verteilt, die Beteiligten aber untereinander informiert und koordiniert werden – dann werden wir auch in Zukunft in O und U das Beste für unser Fach, für unsere Patienten und für uns Ärzte erreichen.

Dr. Burkhard Lembeck
Ostfildern
Landesvorsitzender
BVOU Württemberg

Prof. Dr. Bernd Kladny
Herzogenaurauch
Generalsekretär DGOU
und DGOOC

Erschienen in der OUMN 4/19

G-BA: Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie

Beschlüsse in den Bereichen:

Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. April 2019 beschlossen, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Zusammenführung der Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f Absatz 2 SGB V (DMP-Anforderungen-Richtlinie/DMP-A-RL) in der Fassung vom 20. März 2014 (BAnz AT 26.06.2014 B3) zu ändern. Der Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt nun am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Hintergrund – Disease-​Management-Programme

Disease-​Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme. Ziel dieser Programme ist es, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern.

Der G-BA hat gemäß § 137f SGB V die Aufgabe, chronische Erkrankungen auszuwählen, die für ein DMP geeignet sind, sowie die Anforderungen an solche Programme festzulegen und regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Hierbei geht es insbesondere um die medizinische Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, aber auch um Qualitätssicherungsmaßnahmen, Anforderungen an die Einschreibung der Versicherten in ein Programm, Schulungen der Leistungserbringer und der Versicherten. Zudem sind Vorgaben für die Dokumentation und die Evaluation festzulegen. Die Anforderungen an die DMP und die Dokumentation sind in der DMP-​Anforderungen-Richtlinie geregelt.

Die praktische Umsetzung der DMP erfolgt auf der Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (Vertragsärztinnen und -​ärzten/Krankenhäusern). Vor Vertragsabschluss prüft das Bundesversicherungsamt, ob die in der Richtlinie des G-BA festgelegten Anforderungen an ein DMP eingehalten werden – nur dann können sie vom Bundesversicherungsamt zugelassen werden.

Im Jahr 2017 waren 6,8 Millionen Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben und 9.173 Programme vom Bundesversicherungsamt zugelassen.

Quelle: G-BA

Dr. Helmut Weinhart ist neues SpiFa-Vorstandsmitglied

Salzburg – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat auf seiner Mitgliederversammlung am 30. August 2019 ein fünftes Mitglied in seinen Vorstand gewählt. Herr Dr. Helmut Weinhart, Schatzmeister des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) wird ab sofort die Arbeit des SpiFa-Vorstandes verstärken.

Dr. Helmut Weinhart, Jahrgang 1958, ist Schatzmeister des BVOU und als niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zudem verantwortlich für das BVOU-Referat ‚Niedergelassene Operateure‘. Daher sieht er seinen thematischen Schwerpunkt an der Schnittstelle ambulant/stationär im SpiFa-Vorstand. „Wir bewerten die Eckpunkte, die im Mai dieses Jahres von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung vorgelegt wurden, kritisch. Eine einseitige Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung ist nicht zielführend und vom teuersten Ende des Versorgungsgeschehens gedacht“, sagte Weinhart nach seiner Wahl in Salzburg. „Der SpiFa hat sich auf seiner Mitgliederversammlung deutlich positioniert und wird in Kürze ein eigenes Konzept veröffentlichen. An der Aufrechterhaltung der Sektorengrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung haben die Fachärzte grundsätzlich kein Interesse“, so Weinhart weiter.

Quelle: SpiFa